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B'nai B'rith · 1924-01-01 · 1 (1.1924) · p. Seite 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
1 (1.1924)
Date
1924-01-01
Page
Seite 8 (sequence 12)
Language
German
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8 nun so zu verstehen, daß es eine Zentrale bildet, an die sich jeder Bruder, wenn er irgend einen Wunsch hat, wenden kann. Das Komitee soll dann, wenn es in seiner Kraft liegt, selbstverständlich nach reiflicher Prüfung, den Wunsch selbst erfüllen oder aber den Wunsch an jene Stelle leiten, wo er erfüllt werden kann. Man muß aber auch mit dem Feingefühl der Menschen rechnen, das umso größer wird, je schwerwiegender die Sache ist, um die es sich handelt. Es ist nicht jedermanns Sache, als Wünschender oder gar als Bittender an jemanden heranzutreten, selbst wenn ihm dies durch Vermittlung vertrauenswürdiger Brüder erleichtert wird. Selbst an diese Mittelspersonen tritt man in eigener Sache nicht gern heran. Wohl aber ist anzunehmen, daß jeder innerhalb der Loge einen oder den anderen ihm nahestehenden engbefreundeten Bruder hat, dem er sich entweder selbst anvertraut oder der im gegenseitigen Verkehr bemerkt und weiß, wo seinen Freund der Schuh drückt. Und da ist es nun Sache gerade dieses Bruders, ja es wird ihm in den Bestimmungen sogar zur Pflicht gemacht, seine Wahrnehmungen an das Komitee zu leiten, das dann weiter alles Nötige zu veranlassen hat. Denn wenn man warten wollte, bis die Brüder des Komitees selbst Gelegenheit haben, aus eigener Wahrnehmung einzugreifen oder bis ein in Kummer und Sorge befindlicher Bruder sich in eigener Sache an das Komitee wendet, dann würde oft lange Zeit verstreichen, ohne daß etwas geschieht und es würden Gelegenheiten vorübergehen, die man nicht hätte verabsäumen sollen. II. „Das Komitee hat ferner die Fürsorge für die Pflege der Brüderlichkeit dahin zu treffen, daß es von ihm selbst wahrgenommene oder zu seiner Kenntnis gelangte Mißverständnisse, welche das Interesse am Logenleben zu beeinträchtigen in der Lage wären, aufzuklären und etwaige Verstimmungen unter Brüdern zu heben trachtet." Hiezu ist zu bemerken, daß unter Verstimmungen nicht etwa weitgehende Differenzen unter Brüdern gemeint sind, zu deren Austragung das Friedenskomitee berufen ist. Es handelt sich da um kleine Spannungen, die in einer größern Korporation kaum zu vermeiden sind, oft um nichtssagende Gegensätze, die im Anfang leicht zu überbrücken wären, die aber, sich selbst überlassen, durch Summation von Mißverständnissen leicht zu einer tiefen Kluft ausarten können. Also auch da soll das Komitee für brüderliche Fürsorge keine Neuauflage eines Friedenskomitees sein, es soll auch hier ledigl ch prophylaktisch wirken und vor irreparablen Störungen schützen. Aber auch nach dieser Richtung kann nur dann etwas geleistet werden, wenn alle Brüder der Loge das Komitee unterstützen, indem sie ihre diesbezüglichen Wahrnehmungen an das Komitee leiten. III. „Das Komitee soll freudige und traurige Anlässe, die Brüder und deren nächste Angehörige betreffen, aufnehmen, um die kompetenten Organe darauf aufmerksam zu machen, damit diese jene Vorkehrungen treffen, welche die Pflege der Brüderlichkeit erheischt." Es kann sich da selbstverständlich nicht darum handeln, etwa nur konventionellen Pflichten Genüge zu tun, sondern in brüderlicher Weise ein bestehendes, aufrichtiges Mitempfinden in entsprechender Form auch zum Ausdruck zu bringen.

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