B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 1 (1.1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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7 in Form brüderlicher Fürsorge, von vornherein kein Organ geschaffen worden war, von dem aus, wie bei allen andern Logenarbeiten, eine zielbewusste Leitung und Regelung hätte erfolgen können. An der Hand von Tatsachen war man zur Uberzeugung gekommen, daß die brüderliche Fürsorge nicht so gehandhabt werde, wie es dem Wesen einer Loge entspricht; man erkannte aber zugleich, daß daran nicht vielleicht Mangel an Brüderlichkeit Schuld trug, sondern eben das Fehlen einer richtigen Organisation, daß bei noch so hochentwickeltem brüderlichen Gefühl aller Einzelpersonen einer Loge zusammengenommen der volle Erfolg der Betätigung dieses Gefühls ausbleiben müsse, insolange nicht diese Betätigung in geordnete Bahnen gelenkt werde. Von diesen Erwägungen ausgehend, hat im J. 1911 das geistige Komitee d. w. Praga den Antrag auf Ernennung eines besondern, aus wenigen älteren und vertrauenswürdigen Brüdern bestehenden Komitees gestellt, das dem jeweiligen Präsidenten in allen Fragen der brüderlichen Fürsorge zur Seite stehen sollte. Zugleich waren der Loge damals auch die Bestimmungen vorgelegt worden, in welcher die Obliegenheiten des Komitees für brüderliche Fürsorge zusammengesetzt waren. Der Antrag auf Ernennung des Komitees sowie die Bestimmungen sind von der Loge voll angenommen worden. Diese Bestimmungen, die seither unverändert in Geltung sind, lauten: Die Obliegenheiten des Komitees für brüderliche Fürsorge sind: I. „Dafür zu sorgen, daß Brüdern im Bedarfsfalle alle jene Fürsorge tatsächlich zuteil werde, welche wahre Brüderlichkeit erfordert, sei es, daß das Komitee aus eigener Wahrnehmung oder über Mitteilung eines andern Bruders oder des betroffenen Bruders selbst hievon Kenntnis erhält Es wird daher auch jedem Bruder zur Pflicht gemacht, diesbezügliche Wahrnehmungen ehestens an das Komitee zu leiten. Falls das Komitee zur Anschauung gelangt, daß ein Bruder einer materiellen Unterstützung bedarf, so ist das Unterstützungskomitee hievon zu verständigen, gegebenenfalls der Pfleger von Witwen und Waisen nach einem verstorbenen Bruder aufmerksam zu machen." Schon aus dem Schlüsse dieses Absatzes ist zu ersehen, daß das Komitee für brüderliche Fürsorge keine Neuauflage eines Unterstützungskomitees sein soll. Im Gegenteil, die Aufgabe dieses Komitees soll es sein, vorzubeugen, daß es mit den Brüdern soweit komme, daß sie einer materiellen Unterstützung bedürfen. Nur wenn das Komitee zur Einsicht gelangt, daß dem Bruder anders nicht zu helfen ist, erst dann soll es das Unterstützungskomitee, beziehungsweise, wenn es sich um Witwen oder Waisen handelt, den Pfleger verständigen. Es ist demnach die Aufgabe des Komitees, wie es eben wahre Brüderlichkeit erfordert, den Verhältnissen der Brüder ein gewisses wohlwollendes Interesse entgegenzubringen, insbesondere in Unglücksfällen und Schicksalsschlägen dem Bruder mit Rat und Tat beizustehen. Es sei nochmals hervorgehoben, in dieser Art brüderlicher Fürsorge liegt ein gut Teil Prophylaxe, den Ausbruch einer Krankheit nicht erst abzuwarten, sondern rechtzeitig alle Vorboten wahrzunehmen, um jede Gefahr durch sofortiges Einprüfen abzuwenden. Die Arbeit des Komitees ist