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B'nai B'rith · 1923-10-01 · 8 (10.1923) · p. Seite 193

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Journal
B'nai B'rith
Volume
2 (1923)
Issue
8 (10.1923)
Date
1923-10-01
Page
Seite 193 (sequence 31)
Language
German
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193 Öfter wird behauptet, daß Kritik nur innerhalb beschränkter Kreise geübt werden sollte, weil sie bei dem nicht fachlich geschulten Zuhörer zu einer falschen Bewertung des Vortragenden führen könnte. Diese Behauptung ist unrichtig; denn der Vortrag wird in einem größeren Kreise nicht für einzelne, sondern für alle gehalten und deswegen darf nicht nur, sondern soll Kritik stets auch vor dem gleichen Kreise geübt werden, der den Vortrag selbst gehört hat. Sie soll ja, wie schon ausgeführt wurde, gerade dem Indifferenten einen Teil dieses Indifferentismus in der behandelten Frage nehmen und soll ihn vor blindem Autoritätsglauben bewahren. Außerdem hat ja der Vortragende die Möglichkeit, allen Einwänden wiederum zu begegnen, und die dem Hauptredner, bzw. dem Vortragenden gewährte übliche Form des Schlußwortes ermöglicht ihm noch die letzte —■ meist wirkungsvollste Replik. Berechtigt ist aber immer das Verlangen nach öffentlicher Kritik; denn Kritik, die in abfälliger Form hinter dem Rücken des Vortragenden geübt wird und ihm dann erst auf Umwegen und bisweilen entstellt zugetragen wird, entbehrt gewiß nicht des Charakters eines persönlichen Angriffs und unterscheidet sich wesentlich von der in öffentlicher Diskussion geübten Urteilsfällung. Wir haben schon bei der Besprechung der Themenwahl für den Vortrag auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die durch eine heterogene Zusammensetzung der Zuhörerschaft gegeben ist. Diese Schwierigkeiten kommen naturgemäß in gleichem Grade bei der Diskussion zum Ausdruck: Verschiedene Weltanschauungen, gegensetzliches religiöses, nationales Empfinden und ähnliche Momente schaffen für eine Reihe von Vorträgen unter der Zuhörerschaft eine derart extreme Diskussionsmöglichkeit, daß hierfür kaum an die Möglichkeit einer mittleren Linie gedacht werden kann. Hier treten nun besonders jene Forderungen in ihre Rechte, die ich an dieser Stelle bei Behandlung der Frage nach dem Verhältnisse des Einzelnen zur Gemeinschaft dargelegt habe (Jahrgang I., Nr. 10, S. 205—207). Ich möchte hier auf diese Ausführungen verweisen, und als Wesentlichstes nur anführen, daß in solchen extremen Fällen der Diskussionsredner nicht verlangen kann, Empfindungen, Anschauungen und Überzeugung des eigenen Ichs dem anderen beibringen zu wollen. Überzeugungen sind etwas Gewordenes, und alles, was durch Entwicklung entstanden ist, kann auch nur im Entwicklungswege in andere Formen umgewandelt werden. Jede Diskussion solcher Fragen kann folglich nur eine Etappe in diesem Entwicklungsgange darstellen. Nie aber kann das plötzliche Aufgeben solcher Uberzeugung als Folge der Diskussion gefordert werden. Im Wesen unserer Gemeinschaft muß es gelegen sein, die Überzeugung zu gewinnen, daß auch diese Fragen nichts Unwandelbares, Starres bedeuten und daß auch sie im Sinne des Entwicklungsgedankens wandelbar sind. Die Ungleichheit der Zusammensetzung unter der Zuhörerschaft bringt es so mit sich, daß durch die Diskussion eine Einheitlichkeit der Anschauung nicht gleich erreicht werden kann. Platzzugreifen hat aber eben im Wege der Diskussion die Überzeugung, daß es keine Anschauung des Einzelnen gibt, die nicht vor der Allgemeinheit unseres Kreises diskutierbar wäre. Diese Überzeugung wird die für uns wichtige Folge zeitigen: Achtung

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