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B'nai B'rith · 1923-10-01 · 8 (10.1923) · p. Seite 191

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
2 (1923)
Issue
8 (10.1923)
Date
1923-10-01
Page
Seite 191 (sequence 29)
Language
German
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Die Aufgaben einer solchen Diskussionsleitung werden sich etwa in folgenden Punkten erschöpfen: 1. Zusammenfassung der Ergebnisse des Vortrags. Es ist wohl allgemein Gepflogenheit des Vortragenden, dem Vortrag eine Zusammenfassung des Inhaltes anzuschließen. Immer wird eine solche bei Vorträgen mit Diskussion notwendig sein, da sie eben den Übergang zur Diskussion darstellt. 2. Anpassung der Diskussion an die zur Verfügung stehende Zeit. Es ist eine nicht gut zu heissende Gewohnheit, sowohl der Zuhörer als gelegentlich auch der Diskussionsleiter, daß sie jede Diskussionsbemerkung, die nicht ihrer eigenen Meinung entspricht, als zu lang empfinden. Unruhe, Husten, vSchieben mit Sesseln und Bänken, häufiges ,,Auf die Uhr Sehen", sind dann im allgemeinen jene Mittel, durch die die Nichtübereinstimmung mit dem Redner kundgegeben wird. Die Berechtigung zum Widerspruch ist gewiß bei Diskussionen oft gegeben, doch soll diese wiederum nur in Form einer Diskussionsbemerkung vorgebracht werden. Um dem häufigen Fehler der zu langen Diskussionsbemerkung vorzubeugen, sucht man die Redezeit zu begrenzen. Ein solches Mittel hat zweifellos dort seine Berechtigung, wo eine breite Diskussion zu erwarten ist und wo nicht unbegrenzte Zeit zur Verfügung steht; doch sollte die Bemessung der Redezeit nicht allzu engherzig erfolgen. Im allgemeinen wird es Sache des Diskussionsleiters bleiben müssen, unsachliche und unberechtigt breite Diskussionen einzuschränken oder abzubrechen, dies eventuell nach Befragen der Zuhörerschaft. Eine möglichst strenge Objektivität muß dabei immer vorwalten. Der Zeitbegriff ist nicht nur für die Diskussion, sondern auch für den Vortrag selbst von großer Bedeutung. Er erfreut sich aber selten einer einheitlichen Bewertung. Es ist bekanntlich Gegenstand allgemeiner Klage, daß ein Teil der Sitzungsteilnehmer und Zuhörer jedweder Art „Veranstaltungen" immer zu lange findet. Mag es sich um eine wissenschaftliche oder um eine „gesellschaftliche" Sitzung oder um ein Theater und Ähnliches handeln, mag dies eine oder drei Stunden dauern, immer sind es die letzten Minuten, die nicht mehr „durchgehalten" werden und die zu den bekannten „Störungen ' führen. Es sollte doch endlich zur Selbstveiständlichkeit weiden, daß ein jeder „Abend", wo immer er zugebracht wird, für die betreffende Sache reserviert gehalten werde. Der Entschluß zur Teilnahme hat auch die Pflicht des Ausharrens mit sich zu bringen. Die berechtigte Ausnahme, die zum früheren Verlassen der Veranstaltung berechtigt, wird gewiß nur sehr selten gegeben sein und dann auch anerkannt werden. Mit solcher „Dringlichkeit" darf aber kein Mißbrauch getrieben werden. Sache der Diskussionsleitung wird es sein, einer unsachgemäßen Ausdehnung der Diskussion vorzubeugen und es wird ihr dies unter Berücksichtigung der folgenden Punkte noch erleichtert werden: 3. Eine wichtige Voraussetzung für eine sachgemäße Diskussion ist es, daß nur die hauptsächlichsten Momente zur Diskussion gestellt werden. Es kommt immer wieder vor, daß Selbstverständlichkeiten, oder Dinge, die der Vortragende schon

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