B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 8 (10.1923)
- Date
- 1923-10-01
- Page
- Seite 188 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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188 der Gesamtheit entsprechen, weil eben seine Behandlung dem Wunsche einer Majorität angepaßt ist. Aber selbst dort, wo durch allzugroße Zersplitterung der Einzelwünsche der Wunsch einer wirklichen Majorität nicht gegeben sein kann, wird doch durch diese Wunschäußerung die wichtige Grundlage für eine richtige Abwechslung gegeben werden, sodaßso, wenn schon nicht auf einmal, so doch hintereinander dem berechtigten Wunsche der Allgemeinheit entsprochen werden kann. Nicht zuletzt kann durch eine solche Mitbestimmung der gesamten Loge ein wichtiger Grundsatz für ein richtiges Logenleben der Verwirklichung näher gebracht werden: die gegenseitige Interessennahme der Brüder an dem. Interessengebiete des andern. Nur so kann eine Berührung der Ideenkreise unter einer Mitgliedschaft angeregt werden, die trotz aller Verschiedenheit sich auf einer b estimmten gemeinsamen Linie treffen sollen. So positiv anscheinend das Ergebnis der eben vorgeschlagenen Maßnahmen zu sein scheint, so sehr kann doch auch diese Art des Vortragswesens wie jeder Vortrag überhaupt mit gewissen Gefahren verbunden sein — die dem eigentlichen Zwecke der Vortragsinstitution direkt hindernd gegenüberstehen: Ein solches Gefahrmoment scheint mir in dem Autoritätsglauben gelegen zu sein, der allzuhäufig dem Vortragenden entgegengebracht wird — und dies besonders dann, wenn er die oben geschilderten Bedingungen: die fachliche Vorbildung und die vollkommene Beherrschung der Materie erfüllt. Es ist eine richtige und wichtige Voraussetzung für einen Vortrag, daß das zu behandelnde Thema in abgerundeter abgeschlossener Form dargestellt werde, losgelöst von unfertigen Theorien und vom Meinungsstreite der Gelehrten. Trotzdem werden aber doch die meisten Vortragenden ihrer eigenen Meinung in einer Krage besonders Nachdruck verleihen wollen oder — wenn sie selbst auf dem betreffenden Gebiete keine eigenen Forschungsresultate aufzuweisen haben, sich an eine bestehende Meinung anlehnen. Der Autoritätsglaube, der nun oft dem Vortragenden von denen entgegengebracht wird, die in der betreffenden Frage selbst keine eigene festgefügte Meinung besitzen, bringt es nicht allzuselten mit sich, daß die Lehren des Vortrags und die Betonung der einen Meinung als etwas absolut Gegebenes hingenommen werden. So kann auf dieser einen Meinung eine neue Meinung aufgebaut werden, eigene Meinung kann als irrtümlich zurückgestellt werden, ja sogar die eigene Weltanschauung hat schon oft durch den Autoritätsglauben Änderungen erfahren. Ein solcher Autoritätsglaube ist nun ganz allgemein ein Hemmnis für jede wissenschaftliche Entwicklung und das jurare ad verba magistri, das Schwören auf die Worte des Lehrers, kann wohl ganz allgemein als falsch und verwerflich bezeichnet werden. Wer es verlangt, treibt Mißbrauch mit der Autorität; denn die W a h r h e i t hat von ihrer Relativität noch nichts eingebüßt, sie ist von einer absoluten Wahrheit fast durchwegs weit entfernt und kann sich meist nur eine bestimmte Zeit als unangefochten behaupten. Trotz aller optima fides, trotz allem Bestreben nach wirklich wahrer Erkenntnis, liegt hier doch jener Irrtum vor, der an sich jeder ,,Er-