B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 8 (10.1923)
- Date
- 1923-10-01
- Page
- Seite 186 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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186 Naheliegend erscheint hier der Vergleich eines Vortrags mit d' r Wiedergabe einer dramatischen Dichtung auf der Bühne. Wir alle wissen, wie sehr die bühnenmäßige Darstellung einer Dichtung Leben und Kraft verleiht; aber der Unterschied in der Wiedergabe durch die großen Künstler einerseits und durch die Provinzschmiere anderseits, hier das wirkliche „sich Hineinleben" in die Dichtung und dort das ,,Deklamieren" ist die beste Parallele für die Bewertung der Form des Vortrags in Beziehung zu seinem Inhalte. Der Inhalt des vom Vortragenden gewählten Themas macht bekanntlich oft den Vortragsabend für die Zuhörerschaft mehr oder weniger „interessant" und reiht diesen dann unter die guten oder schlechten ,,Unterhaltungsabende" der Saison ein. Mag das wirklich Unterhaltende auch die gelegentliche Beigabe des Vortrags sein, es darf nicht der Hauptzweck des Vortrags werden, zumindestens nicht dort, wo die erwähnte statutarische Forderung den belehrenden Vortrag als Mittel zum Zwecke verlangt. Diese nun schon mehrfach erwähnte Forderung des zitierten Paragraphs enthält nun keineswegs ausschließliche Weisungen für die Vereinsleitung, solche Vorträge zu veranstalten, sondern sie verbindet damit auch die Pflicht für die Mitgliedschaft, den gewollten Zweck zu den ihrigen zu machen. Das „Belehrende" ist nun keineswegs immer unterhaltend und aus der sich daraus und dem oben Gesagten ergebenden Gegensätzlichkeit resultiert meist die Entscheidung der einzelnen Mitglieder: diesen Vortrag höre ich mir an, jenen nicht. Die Entscheidung für den Besuch der betref - fenden Sitzung wird etwa so gefällt, wie der Besuch eines Theater¬ oder Konzertabends. Dies entspricht nun keineswegs den Mitgliedsptlichten Die Pflicht des Zühörens ist hier universell und ganz identisch mit der Pflicht des Sitzungsbesuchs. Durch Feststellung dieser Tatsache kommen wir nun zu dem eingangs besprochenen Dilemma zurück, zu den Schwierigkeiten, die sich für die Vortragsleitung gegenüber der Zuhörerschaft ergeben. Wir haben die Wahl des Themas als einen Hauptgrund für die Zufriedenheit bzw. Nichtzufriedenheit der Zuhörerschaft kennen gelernt, haben uns aber nicht den Schwierigkeiten verschlossen, die mit der Wahl des Themas verknüpft sind. Wir werden daher nach weiteren Möglichkeiten zu suchen haben, diese Schwierigkeiten soweit aus dem Wege zu schaffen, daß durch die veranstalteten Vorträge dem Sinne der statutarischen Forderung für die Allgemeinheit der Mitgliedschaft entsprochen werden könne. Es ist zweifelhaft, ob Solches für eine Gemeinschaft von mehreren Hunderten von Mitgliedern einer Loge jemals zu erreichen sein wird. Das Zweifelhafte gibt aber noch keine Berechtigung, sich über die Schwierigkeiten hinwegzusetzen und gewissermaßen zur Diktatur überzugehen. Es scheint recht und billig, daß hier der Wunsch der Majorität — und zwar der einer wirklichen und nicht einer ,,majorisierenden" Zufallsmajorität auch bei der Veranstaltung der Vorträge mitbestimmend wirke. Ich denke mir dies etwa derart, daß jedes Mitglied der Loge am Ende des Jahres der Logenleitung einen Wunschzettel übersendet, auf dem jene Themen verzeichnet sind, die er gerne erörtert haben möchte. Weiß der Betreffende kein spezielles Thema anzu-