B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 8 (10.1923)
- Date
- 1923-10-01
- Page
- Seite 184 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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184 jemals ungeteiltem Interesse begegnen wird, d. h. daß wohl immer bei einem Teile der Zuhörerschaft — oder richtiger der Mitgliedschaft — von Anfang an mit mangelndem Interesse für ein angekündigtes Thema zu rechnen sein wird. Es wurden zu dieser Teilfrage im Vortragswesen schon öfter Stimmen laut, welche meinten, daß es ausreiche, wenn nur ein kleiner Teil mit sachlichem Interesse und Verständnis den Ausführungen folge. Diese Ansicht mag für eine Fachgemeinschaft zutreffend sein, wo eben ein bestimmtes Fachgebiet behandelt wird, das wohl bald mit mehr, bald mit geringerem Verständnis — jedoch mit einem von Anfang an für die gesamte Mitgliedschaft gegebenem gleichartigen Interesse bearbeitet wird. Keineswegs aber hat eine solche Meinung dort ihre Berechtigung, wo durch den Vortrag IyOgenzwecke einer ungleichartig zusammengesetzten, ungleichartig interessierten und ungleich orientierten Vereinigung erzielt werden sollen. So ergibt sich gleich von Anfang an ein Dilemma, das darin besteht, daß die Art der Zusammensetzung der zuhörenden Gemeinschaft ein geteiltes Interesse für das Vortragswesen hervorrufen muß und eben daraus ergibt sich für eine solche Gemeinschaft die wichtige Aufgabe, Mittel und Wege zu suchen, die dieser {fchwierigkeit nach Möglichkeit begegnen ifcelfen. Im Suchen nach der Iyösung dieser Frage wird gewiß allgemein der richtigen Wahl des Vortragsthemas die größte Bedeutung beigemessen werden. Aber gerade hierin, liegt ja die größte Schwierigkeit, und es werden dabei schon alle jene Momente, die das oben erwähnte Dilemma hervorrufen, deutlich in Erscheinung treten; denn was dem einen interessant und wichtig erscheint, ist es oft nicht für den großen Kreis der anderen und umgekehrt. Die einen verlangen von einem Vortragenden die Behandlung eines Themas, das ihnen geläufig sei und dem sie auf grund ihrer Vorkenntnisse folgen können, sodaß sie gewissermaßen durch den Vortrag auf einem gewissen Gebiete weiter fortgebildet werden; andere wiederum verlangen, mit dem Vortrage durchaus Neues zu hören; sie wollen so durch den Vortrag eine Erweiterung Ihres Wissers im allgemeinen erreichen, sie wollen neue Anregungen schöpfen, neue Gebiete erschlossen bekommen und wollen dann erst, der gegebenen Anregung folgend, durch Selbststudium etc. auf dem Wege der Erkenntnis weiterschreiten. Es kann wohl keiner der beiden Gruppen die Berechtigung ihrer Forderung abgesprochen werden, wenn auch im allgemeinen die Erfüllung der ersten Forderung größeren Schwierigkeiten begegnen wird als die der zweiten; denn wir haben ja schon einleitend ausgeführt, daß Kürze der Zeit und Rücksichtnahme auf die Gesamtheit der Zuhörer es unmöglich macht, auf ein zu behandelndes Thema tiefer einzugehen. Schon dadurch erhalten solche Vorträge mehr den Charakter der Anregung im Sinne der zweiten Forderung als den der vertiefenden Fortbildung. Anregung zu neuem Wissen werden wir somit als erste berechtigte Grundlage für das Vortragswesen überhaupt gelten lassen müssen. Diese gewiß wichtige Grundforderung nach dem Vortrag bleibt aber nicht die einzige.