Mannheim
Compact Memory

B'nai B'rith · 1923-10-01 · 8 (10.1923) · p. Seite 183

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
2 (1923)
Issue
8 (10.1923)
Date
1923-10-01
Page
Seite 183 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9582244-9582244-9597527-9597702--0205-9597723
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

183 Darstellungen und es fehlt auch heute nicht mehr an den nötigen brauchbaren Erklärungen, sodaß dem Wissensdrange— auf welchem Gebiete immer es auch sein mag — genügende Möglichkeit der Befriedigung geboten wird. Gegentiber dieser Tatsache muß es auffällig erscheinen, daß das Vortragswesen —■ wiederum ganz allgemein betrachtet ■— in den letzten Jahren eine ungeheuere Ausdehnung erfahren hat, und man wäre beinahe versucht, hierin einen bequemeren Ersatz für die Lektür eines das betreffende Thema behandelnden Buches zu sehen. Dabei wäre noch die Frage zu entscheiden, ob dann überhaupt von einem ,,Ersatz" gesprochen werden kann; denn vorerst macht es die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit meist dem Vortragenden unmöglich, sein Thema eingehend zu behandeln, dann wird es bekanntlich auch dem Zuhörer schwer, dem Gedankengange des Vortragenden und seiner Darstellung restlos zu folgen, sodaß sich oft eine richtige Verarbeitung des Gehörten nur schwer durchführen lassen wird. Daraus würde sich doch für eine ganz nennenswerte Anzahl von Vorträgen der Schluß ergeben, daß diese als Ersatz der Lektür des schriftlich behandelten Themas nicht bewertet werden können. Unter solchen Voraussetzungen müßte der zitierte Paragraph, den unsere Logen bekanntlich mit sovielen anderen Institutionen teilen, eigentlich mehr auf die Notwendigkeit der Lektür als auf die der Vorträge hinweisen. Über die Zweckmäßigkeit solcher Forderung soll hier nicht gesprochen werden. Jedenfalls steht ihr die fortschreitende Entwicklung und Ausgestaltung des Vortragswesens gegenüber und wir haben daher von diesem als etwas tatsächlich Gegebenen auszugehen. Wir können wohl die Gründe suchen, die die Forderung nach Vorträgen bedingen, müssen aber anderseits — um dem geforderten Zwecke zu entsprechen — auch alle jene Momente einer Erörterung unterziehen, die für eine rationelle Ausgestaltung des Vortragswesens überhaupt, ganz besonders aber für unsere Logen in Betracht kommen. Im allgemeinen kann die Institution des Vortragswesens zwei Hauptzwecken dienen: diese sind einerseits im Interesse des V o rtragenden, anderseits im Interesse des Zuhörers gelegen. Dem erstgenannten Interesse dienen wohl ausschließlich die Vorträge und Redeübungen in den Schulen, und auch in manchen Institutionen und Vereinen ist das ,,Vortraghalten" nicht ganz losgelöst von diesem mehr didaktisch-rednerischen Zwecke für die Mitglieder der betreffenden Vereinigung. Viel weitergehend ist dagegen das durch die Vorträge gegebene Interesse für die Zuhörer, und nur dieser Zweck kann für die Behandlung unseres Themas maßgebend sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine sachgemäße Leitung des volkstümlichen— d. h. gemeinverständlichen Vortragswesens ist die Rücksichtnahme auf die Art der Zusammensetzung der Zuhörerschaft. Diese ist wohl nirgends gleichartig, weder hinsichtlich der allgemeinen oder speziellen Interessen noch hinsichtlich der Vorbildung innerhalb der einzelnen Interessengebiete. Daraus ergibt sich schon die eine wichtige Tatsache, daß das für den Vortrag gewählte Thema kaum

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.