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B'nai B'rith · 1923-05-01 · 5 (5.1923) · p. Seite 108

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Journal
B'nai B'rith
Volume
2 (1923)
Issue
5 (5.1923)
Date
1923-05-01
Page
Seite 108 (sequence 8)
Language
German
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108 der überdies alljährlich von vielen Brüdern und Schwestern besucht werde. Etwaige leerstehende Räume könnten durch Vermietung an Brüder und Schwestern in den Scmmeimonaten nutzbringend verwertet werden. In Karlsbad könnte aber auch die Miete eines solchen Hauses in Erwägung gezogen werden. Bezüglich der Beschaffung der Geldmittel gehe der Antrag der „Bohemia" dahin, dieselben durch Genossenschaftsanteile aufzubringen und zwar so, daß jede Loge so viel Anteilscheine abnehme, als sie Mitglieder habe. Diese Anteile müßten je nach der Größe des zu errichtenden Heimes 500—800 K, bei einem Neubau in Prag mindestens 1000 K für jeden Anteil betragen. Da nun die Großloge eine solche Belastung der Brüder nicht dekretieren könne, so stelle er nachstehende Anträge: 1. Es möge der Antrag der „Bohemia" den Logen des Distriktes zur Beratung und Beschlußfassung übergeben werden. 2. Jede Loge möge erheben, ob und wie viele ihrer Brüder und Witwen und erwachsenen Waisen nach Brüdern eventuell ein solches Heim beziehen möchten, 3. ob sie sich für Prag oder Karlsbad aussprechen, weiters 4. ob sie eine der Zahl ihrer Mitglieder entsprechende Anzahl von Anteilscheinen aufbringen möchten, die mit einem niedrigen Zinsfuß (etwa 3%) zu verzinsen wären. 5. Dieses Referat möge als Motivenbericht dem Antrage beigeschlossen worden. Der Br. Vizegroßpräs. Dr. Sclianzer sprach sich in seinem Korreferate zunächst dahin aus, daß die geplante Gründung eines B'nai B'rith-Heims sicherlich in allen Kreisen der Brüder mit großer Sympathie werde aufgenommen werden. Die Möglichkeit der praktischen Durchführung aber bedürfe eingehender Beratung und Überlegung. Diesbezüglich habe er von vornherein das Bedenken, ob die Zahl der im Distrikte voihandenen 1300 Brüder nicht zu klein sei, um denselben die große finanzielle Last, die mit der Errichtung und Erhaltung eines solchen Heims verbunden wäre, aufbürden zu dürfen. Die finanzielle Grundlage werde aber in dem Antrage der w. „Bohemia" nur allgemein skizziert. Bezüglich der Kosten der Errichtung würden nur Gesamtsummen genannt, die er übrigens für zu gering erachte, über die Kosten der Erhaltung des Heims und deren Aufbringung werde nichts gesagt. Es werde auch nicht gesagt, ob die Kosten für die Unterbringung und Erhaltung der Insassen aus einem gemeinschaftlichen Fonde bestritten werden sollen, oder ob jede einzelne Loge diese Kosten für die zu ihr gehörenden Brüder oder Witwen zu tragen hätte. Er vermisse weiters eine Erklärung darüber, ob an einen gemeinschaftlichen oder an einen gesonderten Haushalt, sowie ob auch an zahlende Insassen gedacht werde. In den letzten Jahren sei ein solches Heim in Berlin lediglich für die Angehörigen der Berliner Logen errichtet worden. Die Zahl der Berliner Brüder aber betrage über 3000, also fast dreimal soviel als die Anzahl unseres Distriktes. Dazukomme, daß die für das Heim in Frage kommenden Brüder und Witwen in derselben Stadt blieben, in der sie bis dahin gelebt haben. Deshalb sei ja wohl auch das Heim auf Berliner Brüder und Schwestern beschränkt worden. Anders wäre dies

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