B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 5 (5.1923)
- Date
- 1923-05-01
- Page
- Seite 107 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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107 in der Nähe von New-York, bestehende Altersheim sowie auf das seinerzeit von Br. Expr. Dr. Bandler geplante Frauenheim hingewiesen habe. Auf Grund dieser seiner Anregungen sei sodann in einer Sitzung der w. ,,Bohemia" der Gegenstand eingehend diskutiert und zuletzt beschlossen worden, die beiden Zwecke eines Alterheims für Brüder und eines Frauenheims zu vereinigen. Mit der näheren Ausarbeitung sei ein Komitee betraut worden. Das Ergebnis seiner Beratungen K;ge in dem zur Verhandlung stehenden Referate vor. Es werde an eine Anstalt gedacht, die alten, nicht mehr im Erwerb stehenden, allein oder mit ihren Frauen lebenden Brüdern,- sowie alleinstehenden Witwen nach Brüdern ein behagliches Heim schaffen solle, woselbst diese der trostlosen Einsamkeit entzogen und von den Sorgen des eigenen Haushaltes befreit wären. Das Heim solle eine gute und nicht zu teure Pension darstellen, für die alle Insassen zahlen; Freiplätze solle es nicht geben. Sollte ein Bruder oder eine Witwe den zu bestimmenden Pensionsbeitrag nicht ganz oder gar nicht aus eigenem bezahlen können, so wäre das Fehlende, aber vollständig diskret, aus den Unterstützungsbeiträgen der betreffenden Loge zu leisten. In dem Heime selbst dürfe es in dieser Richtung keinen Unterschied geben. Jedenfalls würden sich die Kosten aber auch billiger stellen als bei Führung eines eigenen Haushaltes. Nach den Grundsätzen unseres Bundes sei jede Loge verpflichtet, für ihre notleidenden Brüder und Witwen nach Brüdern Sorge zu tragen. Auf welche Weise sie dies tue, sei ihre Sache. Es sei leicht möglich, daß gerade solche Brüder oder Witwen aus den verschiedensten Gründen nicht geneigt wären, ein solches Heim aufzusuchen, während umgekehrt so manche, auch vermögende Brüder oder Witwen, gern die Gelegenheit ergreifen würden, der quälenden Vereinsamung und der Sorge um Wohnung und Haushalt zu entgehen. Von einer direkten Notwendigkeit, eine solche Anstalt im Hinblicke auf die Fürsorge für notleidende Brüder und Witwen könne also nicht gesprochen werden. Wohl aber handle es sich um eine weitere Ausgestaltung der Fürsorgetätigkeit nach innen, um eine neue Betätigung der Bruderliebe und um eine Ergänzung des Pflegschaftswesens, die einer Anzahl von Brüdern und Schwestern zugute kommen solle. Für die Durchführung seien zwei Eventualitäten ins Auge gefaßt worden: . i. Die Errichtung in P r a g. Hiezu wäre ein Neubau notwendig, da bei den gegenwärtigen Wohnungsverhältnissen in Prag die Miete ausreichender Räume auf lange hinaus nicht möglich wäre. Die Kosten eines solchen Hauses würden sich auf mindestens 1,000.000 K stellen. Dazukäme die innere Einrichtung, die wieder mindestens 60Q.000 K beanspruchen würde. Es sei auch ins Auge gefaßt, daß jeder Insasse seine eigene Möbeleinrichtung mitbringen solle. Jedenfalls wäre aber für Ausstattung der Wirtschaftsräume, Speisesäle, Wohnung der Leiter und des Dienstpersonals, für Tischwäsche und Speiseservice Sorge zu tragen. 2. Die Errichtung in Karlsbad. Hiefür spräche der leichtere Ankauf eines mit vollständiger Einrichtung versehenen Hauses daselbst, welches wohl schon für einen Betrag von ca. 800.000 K zu bekommen wäre. Dazu käme für die Insassen der Vorteil des Kurortes,