B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 1 (1.1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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15 und Richtschnur auf dem Wege zi r Vervollkommnung dei menschlichen Gesellschaft und zui Erhöhung der Persönlichkeit. Darin liegt die Wirkung eingeschlossen, daß wir in Betätigung der Bundesideale zuletzt doch nur für die geistige und sittliche Entwicklung unseies Selbst stieben und schaffen. Wie sollen wir nun die Leitworte unseres Bundes erfassen, um ihnen gerecht zu werden, nach welchem Piinzipe sollen wir Wohltätigkeit üben, Brüderlichkeit bekunden und Eintracht erstreben? Gewiß könnten wir mit einem Worte den Urquell alles edlen Strebens aufzeigen: Liebe, Gottes- und Menschenliebe, die Liebe zum All und zur Menschheit — allein das Wort ist zu groß, der Begriff zu allumfassend, als daß wir, in allzukarger Endlichkeit befangene Erdensöhne, in ihm sicher Anker werfen könnten — begnügen wir uns in kluger Begrenzung mit einer Eigenschaft, deren Ausdruck nicht ins Übersinnliche hinübeiragt und dennoch das Prinzip vollauf kennzeichnet, das uns bei der Erfüllung unserer Logenpflichten leiten kann: Uneigennützigkeit. Wenn wir uns auf diese Forderung hin jederzeit prüfen und da/nach handeln, dann wird uns das Verständnis für Wohltätigkeit, Bruderliebe und Eintracht in solchem Maße erschlossen werden, daß unsere Zugehörigkeit zum Bunde vollständig in unseiem Wesen aufgehen wnd. Liebe Brüder! Letzter und stärkster Richter über unsere Handlungen ist weder ein geschriebenes Gesetz noch das Urteil der Menschen — nur unser eigenes Gewissen. Für unsere Handlungen im Gefüge der Gesellschaft sind wir dem Gese.ze und dem Urteil der Gesellschaft verantwortlich — für die Handlungen, die unserem Pflichtbewußtsein entspringen, nur uns selbst. So müssen wir auch die Wohltätigkeit-—■ sei sie materieller oder moralischer Natur — nach eigenem Vermögen, nach eigenem Herzensgebote üben. Wenn wir auf diesen oder jenen blicken, der mehr hätte leisten können, als ei geleistet hat und uns vor uns selbst mit seinem Beispiele entschuldigen, wenn wir ein gleiches tun — der Mangel an Uneigennützigkeit ist die uneingestandene Ursache. Wenn wir dort, wo ratend und helfend einzugreifen ist, daiauf verweisen, daß es diesem oder jenem eher anstehe, sich einzusetzen, weil er vielleicht dem des Rates oder der Hilfe Bedürfenden verwandtschaftlich nahe stehe oder ihm verpflichtet sei — es ist der Mangel an Uneigennützigkeit, der unser Gewissen ruhen läßt. Wir haben das Gelöbnis abgelegt, mitzuwirken an der Veredlung dei Menschheit, und das besagt, daß wir selbst mit uneigennützigen Handlungen beispiel gebend wirken müssen. Wer an einer eigennützigen Handlung Beispiel nimmt, wird seinem Gelöbnis untreu. Uns, die wir erst mit dem Eintritte in den Bund Brüder werden, ist nicht wie leiblichen Brüdern das von Pietät und Gefühl eingegebene Pflichtbewußtsein zur Brüderlichkeit von vornherein eigen, dieses muß erst durch wechselseitiges Entgegenkommen geweckt werden. Wohl enthält das altjüdische Gebot „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" den unausgesprochenen Bruderbegriff, denn wer wäre uns mehr der Nächste, als derjenige, der demselben Mutterschoße entsproß? Und wir, die wir alle dem Schöße Israels entsprossen sind, wir fühlen und nennen uns auch deshalb Brüder.