Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1896
- Issue
- 18 (18.12.1896)
- Date
- 1896-12-18
- Page
- Seite 83 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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f. ^r wünscht, die auch von eibe und dass »zu beitragen gesteckt, zu er- begrüsst ebenae Freude aus, fort, werden.;esordnung ein. t I derselben: ien Provinzialweiterung des ben. Der aus rein ist jetzt zu rrösse geworden Mischer Lehrer lern." Hoffent 1 bald vergönnt, zu seinen Mitdes Kollegen tatuten desVer« Mitgliede, sowie Kollegen ein leitrag pro Jahr ncha-Gebet. fand iltene Lehrprobe statt. Der Vorbendig und anjrung des Stoffes, j gute Betonung wurden besonders i Stoffes zeigte die ortragenden, dem alung ausspricht. ete das Wort zu , tische Geschichte mterrichts?'' Die amen, und erklärt Z-Naugard,mitden | chtetaufdasWort. eteiligen sich belt Vogelstem und wünscht, dass m leligioBSuntemcht fortfalle und will ^6tebiS Kttr6Udiet Sabbat, A zurBarM^jBd ^iUdenAusfuhi i u des Unter'. bew »V d'B*<'3 s*js*s?a Is^ZiÄ f> rt>d \*gäm stimmig b wählt. Neu wurden die Herren Sarasohn und Simon- Stettin in den Vorstand gewählt. — Ein gemeinschaftliches Abendessen, an dem sich eine stattliche Anzahl Mitglieder der Synagogen-Gemeinde Cöslin beteiligten, schlof-s den arbeitsreichen Tag. Mancherlei Toaste, sowie ein reizend vorgetragenes Lied des mit prächtiger Stimme begabten Kollegen Kochanowski-Neustettin, würzten das Mahl. Ii. Tag: Herr Dr. Goldschmidt wünscht Auskunft darüber, welche Schritte vom Vorstande gethan seien, um einen Gemeindeverband für den Bezirk Cöslin ins Leben zu rufen. Die zu diesem Zwecke gewählte Commission, zu der auch Herr Dr. Goldschmidt gehörte, ist nicht in Action getreten. Es soll nun an Stelle des Bezirksverbandes einProvinzialverband der Gemeinden angestrebt werden, um auch vor allen Dingen eine Schulinspection ins Leben zu rufen. Es wurde beschlossen, das Vorgehen der Gemeinde Stettin abzuwarten. Sollten bis zum 1. Januar von Stettin aus keine Schritte zur Verwirklichung dieses Planes gethan sein, so werden die Gemeinden Cöslin, Kolberg und Stolp die Initiative hierzu ergreifen. Sollte aber auch von dieser Seite bis zum 1. April nichts geschehen, so tritt die im vergangenen Jahre gewählte Kommission, bestehend aus den Herren:- Vertreter der Ge- Jacoby-Stolp, Moses-Colberg, meinde: Rechtanwalt Camminer-Neustettin, Lewenstein-Belgard, Jacob - Cöslin und Salamon-Schivelbein, sowie den Vertretern und Beamten Dr. Josephson, Dr. Goldschmidt und dem Unterzeichneten, unverzüglich in Thätigkeit. — Als Ort der nächsten Konferenz wurde Stettin bestimmt, die genaue Festsetzung des Tages dem Vorstande überlassen. Einen Vortrag aus der Methodik übernimmt Herr Roberg-Schlawe; die Lehrprobe Herr Katz-Naugard Zum Schluss unterbreitet der Unterzeichnete der Versammlung einen Antrag der Verlagsbuchhandlung M. W. Kaufmann-Leipzig. Es wird beschlossen, den Contract mit obigerVerlagsbuchhandlung abzuschliessen Besonderer Dank sei nochmals der Gemeinde Cöslin für ihr warmes Interesse und für die herzliche Gastfreundschaft, welche sie dem Vereine entgegen gebracht, auch an dieser Stelle ausgesprochen. Der „Verband der jüdischen Lehrervereine" be willigte dem neuen „Provinzialverein für Pommern" 60 Mark Subvention, wofür wir herzlich danken. Zum Delegierten unseres Verein für eine etwa statt findende Versammlung des Verbandes jüdischer Lehrer etc. wurde Herr Dr. Goldschmidt gewählt. Nachdem der Unterzeichnete namens der Versammlung dem Vorsitzenden, Herrn Rabbiner Dr. Josephson für die gute Leitung der Verhandlungen gedankt hatte, trennten sich die Mitglieder in froher Stimmung mit dem Rufe: „Auf Wiedersehen in Stettin"! Der Schriftführer: E. Meyer-Bütow. Aus der Praxis für die Praxis. T. Meldungen. Es werden an dem Kultusbeamten, der Prediger und Lehrer, Kantor und Schächter sein muss, die weit gehensten und heterogensten Anforderungen gestellt Für die unvorhergesehenen Fälle in der Praxis findet er in Handbüchern etc. Hilfsmittel; bei etwaigen Meldungen, die fast eben so regelmässig in seinem Leben wiederkehren, wie eine Trauung und Beerdigung steht er oft unbeholfen da und schickt Schriftstücke in die Welt, die meistens ihren Zweck gänzlich verfehlen. Ich kann zwar nicht sagen, dass ich selbst übermässig viele Meldungen geschrieben, da ich die Hälfte meiner Amtszeit in Berlin zugebracht, aber ich habe in den verschiedenen Gemeindearchiven Hunderte von Meldungen gelesen und die Randbemerkungen, die meistens sehr richtig den Bildungsgrad des Stellensuchenden kennzeichneten, wohl beachtet. Die älteren Amtsgenossen haben ja zweifellos sichtbare Uebung in der Abfassung solcher eine Meldungen; ob sie aus meinen Ausführungen lernen wollen und können, will ich dahingestellt sein lassen. Für jüngere Amtsgenossen, die anfangs eine kleine Stelle bekleiden und nach wenigen Jahren gezwungen sind Meldungen an grössere Gemeinden zu richten, will ich hier einige Winke geben. Dass man im Allgemeinen mit der Feder vorsichtiger sein muss, als mit dem gesprochenen Worte, weiss jeder vernünftige Mensch. Bei Meldungen für Vakanzen hängt nicht selten das Lebensglück eines Beamten davon ab, darum: Chachomin hisoharu bediwrechem „Seid recht vorsichtig mit Euren Meldungen!" Zu allen Zeiten und in allen besseren Gemeinden gehören die Parnossim, trotz manchen unangenehmen Eigenschaften, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen, zu der Elite der Gemeinde, mindestens aber zu den gebildeten Elementen. In den letzten 10 Jahren sehen wir öfters an der Spitze selbst kleiner Gemeinden akademisch gebildete Männer, die dem Judentum noch nicht entfremdet sind, und aus diesem Grunde freuen wir uns, wenn gelegentlich ein Dr. med. oder Rechtsanwalt sich als Parness versucht. Ich gestehe, dass mir eine motivierte Zurechtweisung von einem Rechtsanwalt nicht so unangenehm ist, wie der plumpe Vorwurf eines Vorstehers, der im bürgerlichen Leben — hinter dem Rindvieh einhergeht. Gelangt nun ein schlecht stilisiertes Bewerbungsschreiben in die Hand eines gebildeten Vorstehers, eines Bankiers oder Kaufmann, so erhält die Meldung sofort den Vermerk: „nicht brauchbar!" und die Papiere werden entweder sogleich oder nach der ersten Reklamation zurückgesandt. Auch hier hat sich im Laufe der Jahre ein Usus herausgebildet, und es giebt eine gewisse Form, die unter allen Umständen beachtet werden muss. Vor mir liegen 50 Meldungen, die für eine Vakanz in einer mitteldeutschen Gemeinde gesandt wurden. Ich habe sie sämtlich einer genauen Prüfung unterzogen und muss zu meinem Bedauern bekennen, dass etwa 6 bis 8 Schreiben einigermassen korrekt abgefasst sind, die übrigen aber haben einenteils ganz überflüssigen, teils unsinnigen Inhalt. Ich möchte dieses wahrhaft beschämende Urteil nicht ohne Begründung lassen und will daher an der Hand der Originale einige Bemerkungen machen, die jeder Einsichtige für richtig erkennen muss. Für alle Eingaben an Behörden (der Vorstand einer jüd. Gemeinde muss auch als eine solche betrachtet werden) verwende man Folio-Schreibpapier, in der Mitte durchbrochen. Auf der rechten Seite kommt die Meldung, links der Vermerk: „Ergebene Meldung des N. N. für die Vakanz in N. N." die Titelatur lautet: „Löbl. Vorstand der Synagogen¬ oder (Israelitischen) Gemeinde zu — — —." *