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Jeschurun · 1896-08-01 · 10 (1.8.1896) · p. Seite 50

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Journal
Jeschurun
Volume
1896
Issue
10 (1.8.1896)
Date
1896-08-01
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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— 50 — Baumgart-Stadtlengsfeld und erblickt in den „Schulandachten und Schulfeiern" brauchbare Fingerzeige zu einer gedeihlichen "Wechselbeziehung zwischen Religionsschule und Elternhaus." Hierauf referiert Steinhardt-Magdeburg über das vom Vorstande des Verbandes vorgeschlagene Thema: Auf welche Weise lässt sich am besten und schnellsten die Forderung des Leitsatzes 6 hdes Verbandes, betreffend die lebenslängliche Anstellung sämtlicher jüdischer Lehrer, ihre Pensionierung und die Versorgung ihrer Hinterbliebenen auf gesetzlichem Wege erfüllen, resp. welche Grundlagen sind zur Herbeiführung dieser Forderung notwendig?" Üeber die Stellung des jüd. Lehrers, so ungefähr führt Redner aus. hätten die Gemeinden heute noch vielfach dieselbe Auffassung, wie man sie vom Bachur aus dem Cheder des vorigen Jahrhunderts gehabt hätte. Es sei auch zweifelhaft, ob auf dem Wege der Petition von Seiten der Regierung etwas zu erhoffen sei; solange das Judengesetz vom Jahre 1847 bestehe, werde die Regierung sich nicht in diese Privatangelegenheiten der jüd. Gemeindeverwaltung mischen. Man müsse dann schon in einer Eingabe an das Ministerium und an das Abgeordnetenhaus um Revision dieses veralteten Gesetzes petitionieren. Das aber sei angesichts der vorherrschenden antisemitischen Strömung unter Umständen eine zweischneidige Waffe. Es sei zunächst wohl der richtigere Weg, den Gemeinden d'eHand zur Verständigung zu bieten. Der Vorstand des Verbandes solle statistisches Material von sämtlichen jüd. Lehrern und aus sämtlichen Gemeinden Deutschlands über Anstellungs¬ und Besoldungsverhältnisse der jüd. Lehrer sammeln; diese Statistik würde Dinge zu Tage fördern, die von den Gemeinden nicht mit Stillschweigen übergangen werden könnten. Alsdann solle den Gemeinden ein Memorandum über diese unzulänglichen Verhältnisse unterbreitet, und schliesslich an die Gemeinden die Forderung gestellt werden, dass diejenigen, deren Etat in Einnahme und Ausgabe auf mindestens 5000 M. balanciert, ihre Lehrer definitiv mit Alterszulagen, Pensionsberechtigung, und Reliktenversorgung anstellen sollen. Auch sei mit dem Gemeindebund in Beratung zu treten, auf welche Weise eine Pensionskasse zu schaffen sei, die auch den Ansprüchen der an kleinen Gemeinden angestellten Lehrer gerecht würde. Sollten aber die Gemeinden diese Forderung ablehnen und somit die Hand, die zum Frieden geboten, zurückweisen, so bliebe allerdings nur der Weg zum Kampfe offen. Dann hiesse es, mit Hilfe der Presse das gesammelte statistische Material der breiten Oeffentlichkeit übergeben und an das Ministerium sowie an die beiden Abgeordnetenhäuser um Revision des Judengesetzes ven 1847 petitionieren. Die Gemeinden treffe alsdann die Verantwortung für etwaige unangenehme Wendung der Dinge, die preussische Regierung könne sich aber unmöglich auf die Dauer dazu verstehen die von ihr geprüften jüd. Lehrer der Not und dem Elend zu überlassen. Auf den zweiten Teil des Themas übergehend, bedauert Redner, dass die verschiedenen Grundlagen durchaus ungenügend seien. Hier gebe es eine brennende Frage, die nicht gut zu umgehen sei. Wolle man Gleichstellung der jüd. Lehrer mit den christlichen erzielen, so dürfe es nur staatlich geprüfte Lehrer geben; es sei undenkbar, dass die Regierung den Gemeinden gegenüber zu Gunsten ungebildeter, von ihr nicht geprüfter Elemente intervenieren würde. Redner kommt bei dieser Gelegenheit auf die Verhandlungen des Delegiertentages zurück; es sei kaum glaublich, welche mittelalterliche Anschauungen in pädagogischer Beziehung von einzelnen Herren Doktoren dort vertreten worden sein, und wie sehr diese eine feindliche Stellung dem Lehrerstande gegenüber eingenommen hätten. Schon das Wort, es dürfe kein Unterschied gemacht werden zwischen staatlich geprüften und nicht geprüften Lehrern, sei eine Beleidigung des Lehrerstandes. Man würde doch durch den Umstand, dass man einen Gemeinde-Kontrakt in Händen habe, laut welchem man Unterricht in der Religion und im Hebräischen erteilen müsse, noch nicht zum Lehrer, und es sei doch eine Ungeheuerlichkeit, von einem strebsamen Lehrer zu verlangen, seine Interessen mit denen eines solchen „Auch-Kollegen" zu identifizieren. Gewiss gebe es auch unter diesen Elementen solche, die nach einer langen Reihe von Jahren sich nunmehr in das Lehrfach ganz vorzüglich eingearbeitet hätten; diese Ausnahmen von der Regel könnten durchaus nichts beweisen. Nun könne man wiederum jene Hunderte von nicht geprüften Elementen aus dem Lehrfach nicht plötzlich hinausdrängen, und dadurch zahllose, wenn auch nur dürftige Existenzen ruinieren; allein es müsse diesem Treiben ein Ende gemacht werden und unter allen Umständen das weitere Eindringen ungebildeter Elemente in das Lehrfach vermieden werden. Der Verbandsvorstand solle darum an das Kultusministerium petitionieren, dass bei Neubesetzuugen von Religionslehrerstellen den Gemeinden nur die Anstellung staatlich geprüfter Lehrer gestattet würde. Diese Ausführungen werden mit lautem Beifall aufgenommen. Jn der Diskussion erklären sämtliche Redner, dass sie im Prinzip mit dem Referenten einverstanden seien. Schliesslich werden die von dem Referenten vorgelegten Leitsätze und Anträge mit einigen unwesentlichen Aenderungen in folgender Form angenommen: 1. Der Verein isr. Lehrer Mitteldeutschlands erachtet die gegenwärtige soziale und materielle Lage der jüd. Lehrer in vielen Gemeinden Deutschlands als des Lehrerstandes unwürdig. 2. Er hält im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung der jüdischen Volks- und Religionsschule und ihrer Lehrer die Erreichung folgender Ziele für durchaus notwendig: a) Anstellung nur staatlich geprüfter Lehrer, b) definitive Anstellung nach längstens dreijähriger Amtsführung,

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