Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1896
- Issue
- 9 (15.7.1896)
- Date
- 1896-07-15
- Page
- Seite 46 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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zum Lehrerbunde beschlossen und Eppstein-H. zum Delegierten und der Unterzeichnete zu seinem Stellvertreter gewählt. Zugleich wurde der Delegierte beauftragt, dahin zu wirken, 1) dass der Vorstand des Lehrerbundes sich aus den Vorsitzenden der Einzelverbände zusammensetze, — 2) dass der Beitrag der Einzelmitglieder auf 1 M. erhöht und 3) eine Lehrerzeitung gegründet werde. Auf Antrag wurde beschlossen, gegen säumige Mitglieder in geeigneter Weise vorzugehen. Nach dem gemeinschaftlichen Abendessen wurde in freier Besprechung die Versammlung bis zu später Stunde fortgesetzt. 2. Tag. Herr Rabbiner Dr. Cohn-Bonn sandte telegraphischen Gruss. Kollege Lissner- St. Johann entschuldigte per Draht seine Abwesenheit. Die Verlagsbuchhandlung von "Willi. Jacobsohn in Breslau hatte eine Auswahl von Werken ihres Verlages zur Ansicht und Verteilung übersandt. — Vormittags 8 Uhr begann die Arbeit des 2. Tages. Nachdem Ort, Zeit und Arbeitsplan der nächstjährigen Versammlung festgesetzt war, beschäftigte die Angelegenheit der Mitglieder Dr. Singer-Coblenz- Ransenberg-Neuwied die Versammlung in längerer, lebhafter Erörterung. Die Versammlung war einstimmig der Ansicht, dass die Coblenzer Kollegen in dieser Frage durchaus korrekt gehandelt haben und nahm gleichzeitig im Hinblick auf die Stellungnahme der Gemeinde - Unterstützungskommission des D. J. G. B. in dieser Angelegenheit den Antrag an, dass der Lehrerbund baldmöglichst einen Ehrenrat ins Leben rufen soll, der als einzig berechtigte Instanz zur Entscheidung in Streitfragen zwischen Mitgliedern von Lehrervereinen zu betrachten ist. In freier Rede behandelte Eppstein-H. das Verbandsthema: ,, Welche gesetzlichen Schritte sind nötig, resp. welche Grundlagen sind zu schaffen, um dauernde Anstellung und Pensionierung der Lehrer und Versorgung ihrer Hinterbliebenen herbeizuführen?" — Er führte aus: 1. Es ist gewiss nicht uninteressant, zu erfahren, aus welchen Ursachen heraus sich die Verhältnisse, die wir beklagen, entwickelt haben. 2. Für unsern Zweck genügt es, ihr Vorhandensein zu konstatieren. 3. Beim Forschen nach den notwendigen, gesetzlichen Schritten kommt man immer und immer wieder auf das erste Hindernis: das fehlende Korporationsrecht der Gemeinden. 4. Es wäre unbillig, gerade die Herrschsucht der Vorstände und der Gemeinden gegenüber ihren Beamten für den Uebelstand verantwortlich zu machen. a) Der Vorstand kann seine Gemeinde nicht auf die Dauer verpflichten, so lange er der Steuerzahler nicht sicher ist. b) Der Vorstand kann seiner Pflicht, „die Gemeinde zur Beschaffung des Religionsunterrichtes anzuhalten", nicht nachkommen, so lange die Gemeinde nicht korporativ ist. 5. Aber auch, wenn Korporation vorhanden, bleibt die eine Schwierigkeit: die stetige Abnahme der kleineren Gemeinden. 6. Diese kann nur gehoben werden, wenn die grösseren Gemeinden, welche die Steuerkräfte der kl. Gem. in sich aufnehmen, ihre moralische Verpflichtung anerkennen, dafür eine Leistung zu übernehmen. 7. Es scheint mir würdig, ehe man an die Zwangsgewalt des Staates appelliert, den Versuch zu machen, ob nicht freie Vereinigung zum Ziele führt. 8. Zu allererst muss der Unterbau hergestellt werden: die Gemeinden müssen Korporationsrechte haben. 9. In eine energische Agitation nach dieser Richtung eintreten; die Vorsteher dafür gewinnen, was am so leichter erreichbar sein dürfte, als ihre gegenwärtige Amtsgewalt sehr problematisch. 10. Die Vorstände der grösseren Gemeinden muss man veranlassen, eine Besprechung aller Vorsteher resp. Notabein herbeizuführen, um Einzelkorporation und kleinere oder grössere Bezirksverbände zu erstreben. Die sich an den interessanten Vortrag knüpfende lebhafte Debatte — in welcher besonders der vom Rabbiner Dr. Bassfreund-Trier ausgeführte Plan der Gründung sogenannter Filialgemeinden, als Glieder von Grossgemeinden Anklang fand, — ergab die Resolution: „Die Versammlung erblickt in der Korporation der Gemeinden die erste Grundlage zur dauernden Anstellung und Pensionierung jüd. Kultusbeamten und beauftragt ihren Vorstand, zu diesem Zwecke mit den Vorständen der Synagogen-Gemeinden in Verbindung zu treten." Der 2. Vortrag: ,Ausbildung des Lehrers als Cantor" wurde bis zur nächsten Jahresversammlung verschoben. Nach Annahme des Antrages: ,,Es soll dem Vorstande überlassen bleiben, Ort und Zeit der Versammlung nötigenfalls zu verlegen," schloss der Vorsitzende die Versammlung, nachdem er dem Herrn Oberrabiner Dr. Bassfreund-Trier den Dank des Verein^ ausgesprochen für die Mühewaltung, welcher er sich im Interesse der Versammlung unterzogen hatte, unter dem Ausdrucke des Dankes gegen den Vorstand der Gemeinde Trier mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Schriftführer dankte unter lebhaftem Beifall dem Vorsitzenden. Die nächste Versammlung findet in Neuwied am 8. und 9. Juni 1897 statt. Für dieselbe sind wichtige Vorträge angemeldet: 1. Wie ist das Lesebedürfnis des jüd. Publikums zu wecken, zu erhalten und nutzbringend zu befriedigen? (Stamm-Dierderf.) 2. Jüdische Lehrerzeitung. (Nussbaum-Trier) 3. Der Lehrer in der Gemeindevertretung. (Ransenberg-Neuwied.) 4. Die Ausbildung als Kantor. (Nussbaum-Trier und Wolff-Luxemburg.) Möchten die in Trier gepflogenen Verhandlungen den jüd. Schulen und ihren Lehrern zum Heile gereichen. Jul. Ransenberg-Neuwied.