Ha- Meʾasef
- Journal
- Ha- Meʾasef
- Volume
- (1810-1811) תקעא (1810)
- Issue
- Deutsche Zugabe zu dem zweiten Heft des dritten Jahrgangs der Hebräischen Zeitschrift: המאסף (der Sammler)
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 12)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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füllen, und mit Ausnahme der Stol - Gebühren, gleiche Lasten, wie andere Staatsbürger zu tragen. §. i6. DerMilitair-Konscription oderKantonpflichtigkeit, und den damit in Verbindung stehenden besondern gesetzlichen Vorschriften sind die einlandischen Juden gleichfalls unterworfen. Die Art und Weise der Anwendung dieser Verpflichtung auf sie, wird durch hie Verordnung wegen der Militair-Konscription näher bestimmt werden. §. 17. Eheverbündnisse können einländische Juden unter sich schließen, ohne hierzu einerbesondern Genehmigung oder der Lösung eines Trauscheins zu bedürfen, in so fern nicht nach allgemeinen Vorschriften die von Andern abhängige Einwilligung oder Erlaubniß zur Ehe überhaupt erforderlich ist. tz. iZ. Eben dieses findet statt, wenn ein einlandischer Jude eine ausländische Jüdin heirathet. §. 19. Durch die Heurath mit einer einländischen Jüdin erlangt aber kein fremder Jude das Recht, in hiesigen Staaten sich niederzulassen. 2v. Die privatrechtlichen Verhältnisse der Juden sind nach eben denselben Gesetzen zu beurtheilen, welche andern Preußischen Staatsbürgern zur Richtschnur dienen. H. 2i. Ausnahmen finden bei solchen Handlungen und Geschäften statt, welche wegen der Verschiedenheit der Religionsbegriffe und des Kultus an besondere gesetzliche Bestimmungen und Formen «othwendig gebunden sind.