Ha- Meʾasef
- Journal
- Ha- Meʾasef
- Volume
- (1789-1790) תקן (1789)
- Issue
- Deutsche Zugabe zum sechsten Jahrgang der hebräischen Monatsschrift (המאסף) der Sammler. (April 1790)
- Date
- 1790-04-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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( ip ) «rer in den Orten, welchezu dem Straßenbau frohnen, die Straßenfrohnen mu der Hand, durch die bestrmmten Tage, entweder selbst, oder durch ihre jüdischen Hausgenossen, oder sonst durch jüdische Arbeiter zu verrichten haben. Da, wo sie von einer Herrschaft Unterthansgründe erhalten, haben fie sich nach jenem zu achten, was das neue Urbarialpatent dießfalls bestimmt. §. 49. Ingleichen sind die jüdischen Unterthanen wie die christlichen zur Militarstellung geeignet, und daher auf dieselben alle wegen derRekrutirung bestehenden Vorschriften auch auf die Juden anzuwenden. Um dieselben jedoch nicht irr verschiedene Reglemenrer zu zerstreuen, sollen sie insgemein bloß dem Militärfuhrwesen Vorbehalten bleiben, wo sie nach ihren Religionsbegriffen, und Gebräuchen gemeinschaftlich zusammen essen können. Es wird darauf auch Ln so weit Rücksicht genommen werden, daß sie am Sabath zu keiner andern Arbeit angehalren werden sollen, als welche allenfalls die Noth fordert, und wozu auch Christen an Sonn-und Feyertägen angehalten werden. Jenen Juden aber, die eigens statt dem Fuhrwesen lieber unter dem Feuergewehr dienen zu wollen verlangen, wird dieses zugestanden werden. §. 50. Die Entrichtungen der Iudensckaft sind die Schuyfteuer, und die Verzehrungssteuer vom Koscherfletsch. §.?i. Jeder jüdische Hausvater hat jährlich vier Kaisergulden als Schutzsteuer zu entrichten, von welcher aber sowohl diejenigen Hausvater, die sich gegenwärtig bloss von dem Feldbau näh- B 2 reu,