Ha- Meʾasef
- Journal
- Ha- Meʾasef
- Volume
- (1787-1788) תקמח (1787)
- Issue
- Des Sammlers vierten Jahrganges erste Zugabe (1787)
- Date
- 1787-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 32)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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( Z2 ) In meiner Frage habe ich auch politischer E Gründe Erwähnung gethan; aber ich finde deren so wenig als moralische und religiöse. Dem Staate ist das Leben jedes Gliedes das nicht zum M Besten des Ganzen verwandet wird, ein Heiligthum, über dessen Erhaltung zu wachen seine gegenvir fettige Pflicht ist. Er kann also unmöglich das ynt verschwenderische Verfahren mit Menschenleben Do. billigen, noch weniger gesetzmäßig bewahren, daß . W man in zweifelhaften Fällen ihn ohne allen Nutzen i W l eine$ Burgers berauben soll. Klugheitsgründe ■ alte! mag vielleicht einst, wie der gelehrte Rabbi Itzig » > Sarenof vermuthet, das schnelle Begraben der M Todten gehabt haben. Unter der Botmäßigkeit »r kleiner polnischen Tyrannen, war eins von den Lai Erpressungsmitteln deren sich diese Räuber gegen Gk die armen Juden bedienten, daß fie fich ihrer Todte . lob bemächtigten, und ihnen kein Begräbniß zuließen, wa bevor fie nicht eine Summe Geldes erhielten; da- Al her suchten die Unglücklichen sobald als möglich > ha ihre Todten fortzuschaffen. Aber Gottlob wir sind bu nicht in dieser Lage! wir werden von keinen Ty- * Al rannen geängstigt, stehen unter keiner willkührlifq chen Macht, und genießen den Schutz der Gesetze fat so gut wie jeder Unterthan; warum sollten wir Mi denn noch auf einen Gebrauch so viel halten, zu H dem unsere Brüder nur die äußerste Noth trieb? Grc : m IV. Dil soll Wenn also weder die Religion noch die Sittenlehre, noch die Staatskunst, noch die Klugheit ד י uns befiehlt, unsere Todten vier Stunden nach L dem Verschwinden der Lebenszeichen zu begraben; י nT so ist es allerdings sehr rathsam, nach dem Bey-- spiel unserer gesitteten und aufgeklärten Neben-! Völker