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Ha- Meʾasef · 1787-01-01 · Des Sammlers vierten Jahrganges erste Zugabe (1787) · p. Seite 17

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
(1787-1788) תקמח (1787)
Issue
Des Sammlers vierten Jahrganges erste Zugabe (1787)
Date
1787-01-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
Hebrew, German
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(!7 ) eder auch nur zugeben, daß wir einen Menschen, so bald er keine äußere Zeichen des Lebens von sich giebt, von welchem aber Vernunft und Erfahrung uns lehren, daß er vielleicht wieder zu sich kommen und ausieben könnte, vergraben, und ihn des fußen Genusses des Lebens, und uns des noch süßeren Genusses, ihm das Leben zu erhalten, auf immer berauben sollen! Diejenigen, meine Herren, die sich drehen und wenden, um diesem unsittlichen Verfahren, eine religiöse Farbe aufzuzwingen, bedenken den großen Schaden nicht, welchen sie ihrer Religion dadurch verursachen, indem sie sie mit sich selbst in Widerspruch setzen; denn das Widersprechende ist überall das Zeichen der Eingeschränktheit, der gebrechlichen Menschheit; im Reiche Gottes ist alles Einklang, Uebereinstimmung, Einhelligkeit! Lassen Sie uns der Quelle näher rücken, aus welcher einige neue RabbiNett, die mit so vielem Eifer die frül-e Beerdigung vertheidigen, ihre Gründe so mühsam herholen. In der Bibel heißt es: wenn jemand ein Verbrechen begangen, worauf die Todesstrafe gehört, und wird hingerichtet, und an ein Hotz gehängt: so sott sein Leichnam nicht über Nacht am Holze bleiben, sondern du Mußt ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehängter ist eine Geringschätzung Gottes; und du mußt das Erdreich, das, der Ewige dein Gort dir zum Besiyegiebt/ nichtverunreinigen. (5 V M.21.22.) Deutlicher, allem Mißverstände zuvorkommender kann sich wohl schwerlich ein Schriftsteller ausdrükken. Aber demungeachtet setzen die Talmüdisten hinzu: daß Man auch keinen Todten überhaupt des Nachts unbegrabett lassen soll. — Es scheint mir ausgemacht, daß ohne diesen talmudischen Zusatz, B wohl,

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