Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand LBI
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9215017-9593203-9593204--106-9593237- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
T" H .5) a l b o f f c n e unb geschlossene Fürsorge. 1. Waisenhäuser und Erziehungsheime. Das gegenwärtige indische Anstakswefen zeigt drei verschiedene Typen von Anstalten: a) Anstalten alten Stils, b) Anstalten mit äußerer Ne'orm, c) Anstalten mit innerer neuer ftcm, Die Anstalten alten Stils sind in pädagogischer, hygienischer und menschlicher Einsicht unzureichend. Die Mitarbeit jüngerer Krüfe in diesen Anstalten erscheint nicht als geeignetes Mittel zur Abschaffung dieser Mißstände, die nur durch Änderung der Leitung und der Kuratorien erreicht werden kann. Die Anstalten mit äußerer Neform erfordern vom rein caritativen Standpunkt aus keine besonderen Maßnahmen. Den Anstalen mit neuerer innerer Form fehlt ein Nachwuchs an ausdauernden und opferbereiten Mitarbeitern. Durch Negelung der Arbeitszeit, Schaffung genügender Freizeit und Freiheit in der Gestaltung der Lebensführung und durch ausreichende Besoldung ist diesem Mangel entgegenzutreten. Den Insassen der Waisenhäuser, Lehrlingsheime. Erziehungsheime, soweit sie das 12. Lebens.ahr vollendet haben und nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist die Zugehörigkeit zu jüdischen Jugendblinden zu gestatten. t. Die Fürsorge-Erziehung ist in ihren Ergebnissen heute durchaus fragwürdig; ob im Nahmen der Fürsorge-Erziehung überhaupt eine Erziehung möglich ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Immerhin sind im Interesse der jetzt in jüdischen Fürsorge-Erziehungsanstalten befindlichen Jugendlichen alle Bestrebungen zur Erneuerung der Fürsorge-Erziehung zu unterstützen. Auf ihre beschleunigte Durchführung ist zu dringen. Fürsorge-Erziehung soll nicht deshalb «ngewendet werden, weil sie auf öffentliche Kosten geschieht, wenn private Unterbringung oder Unterbringung in Landheimen oder Waisenhäusern das geeignete Erziehungsmiitel ist. Es ist ein Mangel an qualifizierten Kräften zur Leitung von Fürsorge-Evziehungsanstalten zu beklagen 3. Ihalboffene Fürsorge. a) Die Nichtlinien des Landesjungendamtes Berlin über die hygienische Einrichtung sind streng zur Anwendung zu bringen. b) Von allen Mitarbeitern ist eine genaue persönliche Kenntnis de» Milieus der Kinder und eine enge Verbindung mit deren Estern zu fordern. c) Die Zahl der Krippen und Krabbelstuben ist zu vermehren. 30