Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand LBI
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 29 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Orts- oder Landesausschüsse verlangen, an der Cache mitzuarbeiten. Bei Heimen, in denen besondere MiMnde herrschen, empfiehlt sich der Weg über die politischen Parteien im Gemeindeparlament. Man könnte Zweifel hegen, ob es zu rechtfertigen ist, als Minorität sich in derartige Gremien zu begeben, aber sowohl vom Standpunkt der kämpferischen Jugend, als auch vom Standpunkt der Wohlfahrtspflege ist es In Anbetracht der Erneuerung und Schaffung eines geeigneten Nachwuchses solcher Gremien überaus erwünscht. Besonders betont wird noch, daß auch die Kritik nicht übertrieben werden darf, sondern, daß vor allem zahlreiche Kleinarbeit zu leisten und ernst zu nehmen ist. Eine Schulung der Mitarbeiter innerhalb der Kommissionen ist erforderlich. Ein Überblick über die Hilssmöglichkeiten im Nahmen der Gemeinde, eine Kenntnis der Gesetzgebung muß gegeben werden. Zum Schluß wies Lubenski noch auf die besondere Wichtigkeit dieser Schulung hin: Kenntnisse der allgemeinen Lage und der besonderen Verhältnisse der betreffenden Kommissionen sind die Schlüssel zur Mithilfe an der praktischen Wohlsahrtsarbeit Resolutionen i. Allgemeines. 1. Ausschuß. Zur Auswertung der Ergebniffe der Tagung wird ein besonderer Ausschuß, bestehend aus: Edith Cohn, Hanna Eisfelder. Hilde Hochwald, Paula Kronheimer, Max Kreutzberger, . unter Mitarbeit der Neichsausfchußmitglieder Ludwig Tietz und Georg Lublnsli gewählt. Der Ausschuß hat folgende Aufgaben: a) Zusammenschluß der beruflichen und nichtberuslichen jüdischen Sozialarbeiter, die der jüdischen Jugendbewegung entweder noch angehören oder angehört haben oder sich mit ihren Bestrebungen solidarisch erklären. b) Sammlung, Prüfung und Behandlung von aktuellen Mißständen in der gesamten jüdischen Wohlfahrtspflege. c) Informierung und Beeinflussung der Öffentlichkeit im Sinne von a) und b). 20