Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand LBI
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 28 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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ausschließlich in Händen von Nichtjjuden, die nicht immer den Bedürlntffen jüdischer Mengen genügen können. Ähnlich liegt es auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung, auf das ja bereits in anderem Zu'ammenhange eingegangen worden ist. Alle Bemühungen zur Berbesserung der Lage der jüdischen Jugendlichen müssen ihren örtlichen Mittelpunkt in einem Jugendheim haben. Das Jugendheim soll all denen zunächst ein heim sein, die es aus Wirtschaftlichen oder familiären Gründen entbehren müssen. Es soll für die gesamte Jugend der Ort sein, an dem sich ein einheitliches Jugcnd'eben a'spielen kann. Die Schaffung derartiger Jugendheime ist wichtiger als die Schaffung eines jüdischen Sportplatzes, wie er soeben von der Jüdischen Gemeinde Berlin beschlossen worden ist. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Fortbestand eines Teiles unserer Jugend. Dr. Georg Lubinski^ Ansatzpunkte ehrenamtlicher Jugendarbeit in Wohlfahrtskommissionen Dr. Lubinski sprach zunächst über die Ausgaben der örtlich dezentralisierten Bezirkswohlsahrtskommissionen: Es sind Gremien, die in der Wirtschafts-, Jugend- und Gesundheitsfürsorge über allgemeine Prinzipien der Arbeit und Einzelfälle Beschluß sasscn. Die Zugehörigkeit zu diesen Kom- Missionen ist von feiten der Jngendverbände zu erstrebe», ebenso ist auch die Angehörigkeit zu Kuratoren anzuslreben, und zivar wird, um sich durchzusetzen, oft eine absolut kämpferische Haltung nötig sein. Der Einlriit in das Kuratorium bedeutet das hineingchcn in Anslallen, das Kennenlernen dieser und genaueste Informierung über das, was an Reform bzw. Umwälzung zu erstreben ist. In jedem Falle ist eine enge Zusammenarbeit des in das Kuratorium gewählten Jugendlichen mit dem örtlichen Landesausschuß erwünscht. Bei dauerndem Mißerfolg In der Art, daß der Jugendliche bei den anderen Kuratorinmsmitgliedern nichts erreicht, wird eine Ricderlegung des Mandats unvermeidlich sein. Unerläßliche Voraussetzung für jeden Jugendlichen, der ein Mandat im Kuratorium innehat, ist, daß er mindestens vierteljährlich dem Landesansschliß gegenüber Rechenschat über die Führung seines Amtes ablcgt. Dieses gilt auch für jugendliche Mitglicdcr von Wohlfahrtskommissioncn. hierbei muß noch besonders erwähnt werden, daß es für die jungen Kräfte bei konstantem, ablehnendem Verhalten der Alten manchmal wichtiger ist, cs zu einem Krach kommen zu lassen, als in dem alten, nicht immer zu bejahenden Geleise mitzutun. Der Weg, in die Wohlfahrtskommissioncn und Kuratorien zu kommen, wird gewöhnlich in der Form mit Erfolg beschritten werden können, daß