Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1939. Bestand LBI
- Issue
- April 1939
- Date
- 1939-04-01
- Page
- Seite 79 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
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Ausführungsbestimmungen In Ergänzung des im wesentlichen oben wiedergegebenen Gesetzes sind verschiedene Verordnungen erschienen, welche seine Durchführung regeln, und deren Beachtung für den Einwanderer von großer Bedeutung ist. Wir geben auch von diesen die wichtigeren Bestimmungen "wieder. Antragsformblätter und Erlaubnisscheine 1. Jeder Ausländer, der eine Erlaubnis zur Einreise in die Union oder nach Südwestafrika zur ständigen Niederlassung wünscht, hat deswegen einen Antrag in Doppel an den Staatssekretär des Innern in der im Anhang I zu diesen Verordnungen angegebenen Form zu stellen ... 2. Der Antragsteller soll den beiden Exemplaren seines Antrags beifügen: a) vier gleiche Bildabzüge einer Photographie seines Gesichts, die en face, und vier gleiche Bildabzüge einer Photographie seines Gesichts, die im Profil aufgenommen sind (sämtlich zur Zeit der Stellung des Antrags aufgenommen), auf dünnem Papier, Größe IV2 zu 2i/2 Zoll, auf welchen seine Gesichtszüge deutlich und zutreffend . dargestellt sind, b) ein beglaubigtes Exemplar seiner Geburtsurkunde, c) bei verheirateten Personen eine beglaubigte Abschrift seiner Heiratsurkunde, d) eine ärztliche Bescheinigung auf dem vorgeschriebenen Formular, e) ein Polizei - Führungszeugnis, f) beglaubigte Exemplare sämtlicher Schul Diplome oder und Ausbil- Prüfungszeugnisse, dungszeugnisse, die er besitzt, g) ein Zeugnis seiner Arbeitgeber über die Zeitdauer der fünf dem Tage seines Antrags unmittelbar vorangehenden Jahre über seine Befähigung für das Gewerbe oder der Beschäftigung, der er in der Union nachzugehen beabsichtigt, h) beglaubigte Exemplare von Führungszeugnissen von seinem gegenwärtigen Arbeitgeber, einem Geistlichen, einem Bankbeamten oder irgendeinem Gerichtsbeamten, der in der Lage ist, ein solches Zeugnis auszustellen, i) den durch Urkunden geführten Nachweis seiner in seinem Antrage angegebenen finanziellen Lage. 3. Ein besonderer Antrag soll für jede einzelne Person ungeachtet des Alters des Antragstellers gestellt werden. Wird jedoch ein Antrag von einem oder für ein Kind unter 16 Jahren gestellt, so ist die Beibringung der in 2 unter Buchstaben e), f), g), h) und i) genannten Urerforderlich. von Abs künden nicht 4. Ein auf Grund des § 3 dieser Verordnung gestellter Antrag soll bei einem Vertreter der Union eingereicht oder diesem durch die Post übermittelt werden oder, wenn es keinen solchen Vertreter gibt, bei einem britischen Konsul in dem Lande, in welchem der Antragsteller zur Zeit seinen Wohnsitz hat, mit der Maßgabe, daß, wenn der Antragsteller die Erlaubnis zur Einreise in die Union oder nach Südwestafrika zum Zwecke zeitweiligen Aufenthalts im Lande erhalten hat, sein Antrag unmittelbar an den Staatssekretär des Innern in Pretoria geleitet werden soll. 5. (Betrifft die Form des von den südafrikanischen Behörden auszustellenden Erlaubnisscheines.) 6. Jeder Person, der ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, soll auch ein Personalausweis .... ausgestellt werden. 7. Jeder Ausländer, der in die Union oder nach Südwestafrika zur ständigen Niederlassung einreist, soll bei seiner Ankunft dem Einwanderungsbeamten den Erlaubnisschein und den Personalausweis sowie eine, mit der Unterschrift des hierzu von dem Amt ermächtigten Beamten versehene Abschrift des von ihm eingereichten Antragsformblatts vorlegen. 8. Die vorgeschriebene Gebühr, die wegen des Erlaubnisscheins zu zahlen ist, beträgt ein Pfund (£ 1) in Währung der Union. Dieser Betrag wird in dem genehmigten Hafen oder Ort der Einreise in die Union oder nach Südwestafrika vor der Einreise des Inhabers des Erlaubnisscheins gezahlt. 9. 1. Jeder Ausländer, der in die Union oder nach Südwestafrika zum zeitweiligen Aufenthalt im Lande einzureisen wünscht, hat dem Einwanderungsbeamten die tatsächliche Zeitdauer, für welche er in der Union oder in Südwestafrika zu bleiben wünscht, anzugeben und diesem Beamten a) sämtliche Einzelheiten über die Gründe hierfür, b) die ihm zur Verfügung stehenden Empfehlungsschreiben zur Unterstützung seines Begehrens, c) einen gültigen Paß oder eine andere Reiseurkunde, deren Gültigkeitsdauer nicht während des zeitweiligen Aufenthalts abläuft, und d) nach dem Ermessen des kürzlich aufgenommenes stellers beizubringen. Einwanderungsbeamten ein Lichtbild des Antrag- 2. Der gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes auszustellende zeitweilige Erlaubnisschein soll die im Anhang VI zu diesen Verordnungen angegebene Form haben. Wegen jedes zeitweiligen Erlaubnisscheins ist eine Gebühr von 5 Schillingen zu zahlen. Ferner kann der Einwanderungsbeamte nach seinem Ermessen verlangen, daß der Inhaber eines zeitweiligen Erlaubnisscheins eine Summe bis zu einhundert Pfund (£ 100) als Sicherheit für seine Beobachtung der in dem einstweiligen Erlaubnisschein angegebenen Bedingungen hinterlegt oder daß er eine dem Einwanderungsbeamten ausreichend erscheinende Sicherheit für die Zahlung dieser Summe an Stelle solcher Hinterlegung beibringt. Die Hinterlegungssumme wird nur zurückerstattet bei Erfüllung der genannten Bedingungen und wenn der Inhaber die Union oder Südwestafrika innerhalb der Frist, für welche der Erlaubnisschein ausgestellt ist, verläßt. Das Antragsformular Bevor wir eine Uebersetzung des Antragsformulars sowie der diesem beiliegenden „Anweisungen für den Antragsteller" wiedergeben, weisen wir darauf hin, daß die von dem Gesetz geforderten Uebersetzungen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher vorgenommen werden müssen, dessen Unterschrift durch den für ihn zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden muß; auf die letztgenannte Beglaubigung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Unterschrift des gerichtlich beeidigten Dolmetschers bereits auf der Konsularabteilung oder dem Konsulat vorliegt. Inh. Julie Sara Peyser WILHELM GRASSOW INTERNATIONALE SPEDITION &wUfo-MAückmdorf -Jicoikstr. 10-1l-&HfA90917 7?