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Jüdische Auswanderung · 1939-04-01 · April 1939 · p. Seite 66

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand LBI
Issue
April 1939
Date
1939-04-01
Page
Seite 66 (sequence 66)
Language
German
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wirtschaften sind in einer Höhenlage von 1800 bis 3000 m über dem Meeresspiegel. Butter wird exportiert und hat sich weitgehend eingeführt. Einige größere Molkereien sind in den letzten Jahren neu errichtet. In der kurzen trockenen Jahreszeit wird das Vieh mit Rauh- und Kraftfutter ernährt. Kühe kosten £ 5—15, während Bullen £ 25—50 kosten. Importierte Bullen werden mit £ 100—150 bezahlt. Schweine: Die verbreitetsten Rassen sind schwarze und weiße Yorkshire oder Kreuzungen von diesen. Die Schweine werden meistens zur Baconfabrikation gezogen. Eine Fleischkonserven-Industrie ist im Aufblühen und. hat guten Absatz. Die Schafzucht hat mäßigen Umfang. Nach letzterer Zählung sind im Besitz von Europäern 228 000 Merinoschafe. Der Export von Wolle ist mäßig. Schafe kosten pro Stück etwa £ 10—12. Die Zukunft der Schafzucht wird als günstig angesehen. Die Mindestgröße einer Schafzuchtfarm soll 5000 Acres betragen; für geeignetes Land werden in guten Zeiten 5—20 Sh. für den Acre bezahlt. Man rechnet pro Schaf 2 Acres Weideland. Pferdezucht: In einigen Distrikten werden durch importierte Vollblüter gute Rassen gezüchtet. Die Geflügelzucht nimmt einen immer größeren Umfang an. Am verbreitetsten sind die weißen Leghorn, die ausschließlich der Eierproduktion wegen gehalten werden. Zu erwähnen wäre noch ein nicht unerheblicher Export an Schaf- und Rinderhäuten und -feilen. 3. Betriebsverhältnisse Der Anbau von Sisal, Tee und Zuckerrohr wird hauptsächlich von Pflanzungsgesellschaften betrieben, da er sich nur in größerem Ausmaße lohnt und da auch große Kapitalien dazu gehören, teils weil erst nach einigen Jahren ein Ertrag zu erwarten ist, teils weil eine größere Maschinerie für die Aufbereitung dieser Erzeugnisse notwendig ist. Auch Kaffee wirft erst nach mehreren Jahren Ertrag ab (siehe oben); neben Pflanzungsgesellschaften können sich jedoch hier einzelne Farmer halten. Der Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten, Pyrethrum und ätherischen Oelen, die Viehzucht, Geflügelzucht usw. liegt fast ganz in den Händen von Einzelf a r m e r n. Die Verarbeitung der Milch zu Butter wird jedoch im allgemeinen durch Genossenschaftsmolkereien vorgenommen. Die Landwirte und Farmer sind in zahlreichen Berufsverbänden und landwirtschaftlichen Genossenschaften vereinigt. Bis vor kurzem waren in Kenya nur große Farmen und Plantagen sowie große Viehwirtschaften üblich, die extensiv bewirtschaftet wurden. Für diese Wirtschaftsweise braucht man jedoch ein großes Kapital. Für die Neuansiedlung geht man daher andere Wege, und zwar baut man kleine Farmen auf, die Gemischtwirtschaft betreiben. Ein Sachverständigen-Bericht setzt die notwendige Größe des landwirtschaftlichen Betriebes auf 300 Acres (= rund 120 ha) an. Auf dieser Farm wird Gemischtwirtschaft getrieben. Als Grundlage soll die Milchwirtschaft dienen, mit dem Anbau möglichst vieler verschiedener Pflanzen verbunden, insbesondere Obst, Gemüse, Mais, Weizen, Pyrethrum. Außer Rindvieh sollen Schweine und Hühner gehalten werden. Das für diese Wirtsehaftsfarm notwendige Kapital wird auf £ 2500 geschätzt; — davon entfallen etwa £ 1000 auf den Ankauf des Bodens und auf die Arbeit des Rodens, die übrigen £ 1500 enthalten: die Reisekosten der Farmerfamilie von Europa, die Kosten für ein Lehrjahr in Kenya, die Kosten für Gebäude, lebendes und totes Inventar und Arbeit, die Lebenshaltungskosten bis zum Eingang der ersten Einkünfte und schließlich eine Reserve. Nach Ansicht dieses Sachverständigen soll das Kapital nicht kleiner als £ 2500 sein, da mit geringerem Kapital sehr selten ein Erfolg zu erwarten ist. Er weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Möglichkeit hin, daß der Regen nicht zur rechten Zeit fällt und auch darauf, daß die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse schwanken. Für die Ansiedlung soll Land in der Höhe von 2000 bis 2800 m und mit einem Regenfall von 35—50 Zoll (= 889 bis 1270 mm) ausgesucht werden. Schulungsmöglichkeiten für Landwirte bestehen, wie auch Berichte von Einwanderern sagen, auf vielen Farmen länger dort ansässiger Weißer. Zur körperlichen Arbeit werden Eingeborene herangezogen, während die Leitung dem Europäer überlassen bleibt. Die Eingeborenen gelten als gute und brauchbare Arbeiter, doch mangelt es zuweilen während der Erntezeit an Arbeitern. Als regelmäßige tägliche Arbeitsleistung des schwarzen Arbeiters gilt folgendes: Mit Dreischarpflug und Ochsengespann soll er 3 Acres pflügen. In der Maisernte muß er 10 Säcke zu je 200 lb. Kolben sammeln und entblättern. Er soll 1250 bis 3500 Sisalblätter am Tage schneiden. Je nach Größe soll er 20 bis 120 Kaffeebäume ausschneiden. Beim Klären von mittelschwerem Buschland ohne Bäume sollen 40 Arbeiter am Tage 2,5 bis 5 Acres reinigen. 4. Landerwerb Siedlungsgelände kann von der Regierung (Kronland) oder von Privathand erworben werden. Für den Erwerb von Kronland sind recht verwickelte Bestimmungen in Kraft. In der Regel wird das Land durch öffentliche Versteigerung verkauft, wobei der Käufer sofort ein Zehntel des Kaufpreises erlegen muß, den Rest im Laufe von 10 Jahren. Das Besitzrecht erlischt nach 999 Jahren. Der Grundzins ist im voraus zu entrichten und ist nach bestimmten Grundsätzen gestaffelt, wobei die Staffelung auf eine möglichst schnelle Nutzung des Landes hinwirken soll; daneben bestehen Bestimmungen, die den Besitzer veranlassen sollen, das Land zu verbessern und das lebende und tote Inventar möglichst schnell zu vergrößern. Insbesondere ist dabei folgendes zu beachten: Von kleineren Besitzern, die über Land bis zu 300 Acres verfügen, wird verlangt, daß sie in den ersten drei Jahren 20 Schilling für jeden Acre, mindestens aber 600 Schilling für Verbesserungen und Anschaffungen aufwenden und außerdem noch während der ersten fünf Jahre mindestens einen Betrag ausgeben, der der Hälfte des vorstehenden Betrages entspricht. Die Aufwendungen müssen für dauernde Anlagen gemacht werden. Jeder europäische Farmbesitz muß von Europäern geleitet werden. Eine Farmteilung ist erst nach Zahlung des ganzen Kaufpreises möglich und bedarf der Genehmigung. Alle Wasserrechte, außer denen für die Zwecke der Wirtschaft, stehen dem Staate zu, ebenso auch das Recht auf alle Bodenschätze. Als Preis für Kronland werden £ 2/10 bis £ 7/— je Acre genannt, je nach Güte des Bodens, Lage der Farm und Bewässerungsverhältnissen. Nach einem Sachverständigen-Bericht steht nur noch wenig gutes Kronland zur Verfügung; der Kauf aus Privathand sei zudem einfacher. Für gutes Land werden beim Kauf aus Privathand £ 2—3 je Acre genannt. Es mag noch bemerkt werden, daß für Siedler landwirtschaftliche Maschinen zollfrei eingeführt werden können. IV. Aussichten für Einwanderer und Lebenshaltungskosten Grundsätzlich legt die Regierung von Kenya nur Wert auf die Einwanderung von Landwirten. Es bestehen jedoch auch Möglichkeiten zur Einwanderung und zur wirtschaftlichen Eingliederung für gute Handwerker der Metall bearbeitenden Zweige, für Maschinen- und Motorenfachleute, gelegentlich auch für Minenfachleute. Durchaus gute Aussichten haben Frauen und Mädchen, die nicht nur Hausarbeit selbst machen können, sondern auch eine Hauswirtschaft leiten können (siehe dazu den Briefteil). Da der Europäer eine angemessene Lebensführung zeigen soll, ist die Lebenshaltung in Kenya nicht billig. Für Mombasa werden £ 9—10 monatlich für Wohnung und Essen (im Hotel) gebraucht; im Minengebiet kann man Verpflegung und Unterbringung für £ 6/10 im Monat haben. Die Lebenshaltungskosten einer vierköpfigen Familie werden auf £ 10—13 im Monat angegegeben, wovon £ 4 auf die Miete des Hauses entfallen; das Haus hat 4 Zimmer, Küche, Bad und Garten. Ueber die Löhne und Gehälter für Weiße ist noch wenig bekannt; auf den Farmen werden den jungen Inspektoren gewöhnlich £ 3—4 neben freier Station gezahlt. Die Kleidung auf dem Hochland entspricht der europäischen, jedoch sind keine schweren Mäntel notwendig. In Mombasa ist Tropenkleidung angebracht. 66

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