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Jüdische Auswanderung · 1939-01-01 · Januar 1939 · p. Seite 89

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand LBI
Issue
Januar 1939
Date
1939-01-01
Page
Seite 89 (sequence 93)
Language
German
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Das Landungsdepot von 500 Bolivares (etwa 400 GM.) hat jeder Reisende bei der ihn befördernden Schiffahrtslinie zu hinterlegen (zuzüglich 2.50 Bolivares für Unkosten). Das Geld wird vor der Landung wieder zurückgezahlt und ist nach der Ankunft bei der „Banco de Venezuela" zu hinterlegen. Der Betrag wird im ersten Jahre nach der Ankunft bei der Wiederausreise zurückgezahlt oder im zweiten Jahre, wenn der Einreisende sich im Lande niedergelassen hat. Von der Hinterlegung des Landungsdepots werden Angestellte und landwirtschaftliche Arbeiter und Lehrer unter Umständen mit besonderer Genehmigung des Ministeriums des Innern befreit. Falls der Antrag auf ein Visum durch die zuständigen venezolanischen Behörden genehmigt wurde, wird das Visum spätestens 8 Tage vor der Abfahrt des gewählten Dampfers erteilt. Dem Konsul sind dafür folgende Papiere vorzulegen: 1. Der gültige Reisepaß, 2. ein Geburtsschein und, wenn die Staatsangehörigkeit gewechselt worden ist, ein amtlicher Ausweis über die zur Zeit bestehende Staatsangehörigkeit, 3. ein beantworteter Fragebogen (beim Generalkonsulat oder bei der Schiffahrtslinie einzufordern), 4. ein großes polizeiliches Führungszeugnis über die letzten 10 Jahre, 5. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis (an Lepra, Trachom, Geisteskrankheit, Epilepsie Leidende sind von der Einreise au sgeschl oss en), 6. ein amtsärztliches Zeugnis über die nicht länger als 7 Jahre zurückliegende Poekenimpfung. Zu 5 und 6. Die Zeugnisse sind in spanischer Sprache einzureichen; die Vordrucke sind bei den Schiffahrtslinien erhältlich. 7. 9 Paßbilder (keine Photomatonbilder), davon 6 Vorder- und 3 Seitenaufnahmen (Scharfprofil), 8. Die Quittung über das eingezahlte Landungsdepot, 9. Personen, die zur Annahme einer bezahlten Stellung nach Venezuela reisen wollen, haben den Anstellungs- oder Arbeitsvertrag vorzulegen und einen Nachweis darüber, daß sie fähig sind, den angegebenen Beruf auszuüben. Bei der Erteilung des Einreisevisums stellt das Generalkonsulat für jeden Reisenden einen Personalausweis (Cedula de Identidad) in zweifacher Ausfertigung aus. Das Visum muß persönlich abgeholt werden. Das Visum ist nur für die angemeldete Abfahrt gültig. Wird die Abfahrt verschoben, so muß ein neues Visum beantragt werden. Außer dem Visum ist noch die Landungserlaubnis der Einwanderungsbehörde im Einreisehafen erforderlich. Die Entscheidung darüber wird erst beim Eintreffen in Venezuela gefällt. Die Gebühren betragen: Für das Visum 20 Bolivares, für den Personalausweis (Cedula) 2 Bolivares. Die Gebühren müssen vom Reisenden bei der Landung in Devisen bezahlt werden. B. Zollbestimmungen 1. Reisegepäck Als zollfreies Reisegepäck gelten folgende Gegenstände: Kleidungsstücke, Betten, Reitzeug, Bücher und sonstige persönliche Gegenstände, Instrumente zur Ausübung des Berufes, sofern sie benutzt sind und offensichtlich für den persönlichen Gebrauch des Reisenden dienen sollen. Möbel und Fahrzeuge dagegen sind zollpflichtig. 2. Umzugsgut Für Umzugsgut gelten die gleichen Bestimmungen wie für Reisegepäck. Geht das Umzugsgut nicht zusammen mit dem Einreisenden ein, sondern wird nachgesandt, so ist eine Konsulatsfaktura notwendig. 3. Ausstattungs- und Heiratsgut Soweit es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, werden die Bestimmungen für Reisegepäck angewandt. II. Das Land 1. Natur und Haupteinteilung des Landes Die Republik Venezuela ist mit einem Flächeninhalt von 912 050 qkm ungefähr 11/2 mal so groß wie das Deutsche Reich. Die Bevölkerung zählt aber kaum 31/2 Millionen Seelen, so daß sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von nur 3,3 auf den Quadratkilometer ergibt, während in Deutschland rund 140 Menschen auf dem Quadratkilometer leben. Die Bevölkerung Venezuelas ist aber sehr ungleich verteilt, und die Bevölkerungsdichte steigt in manchen Landesteilen bis zu 70 Menschen je Quadratkilometer. Venezuela wird begrenzt im Norden von der Karibischen See, im Osten von Britisch-Guayana und Brasilien, im Süden von Brasilien und im Westen von Columbien. Das Land erstreckt sich etwa vom 1. bis zum 13. Breitengrad nördlich des Äquators, liegt also in den Tropen. Doch wird der Einfluß dieser Tatsache auf das Klima durch mächtige Gebirgszüge, die einen großen Teil des Landes beherrschen, stark gemildert, während in dem gewaltigen Tiefland des Orinoko-Beckens der tropische Charakter unverfälscht hervortritt. Ueberhaupt ist Venezuela kein Land von einheitlichem Aufbau, sondern zerfällt geographisch in drei Teile, die auch klimatisch und wirtschaftlich große Unterschiede aufweisen: A. die Gebirgsgegenden im Norden und Westen; B. die Llanos des Orinokostromes und C. das Hochland von Guayana. A. Die Gebirgsgegenden im Norden und Westen. Die Ostkordillere der columbianischen Anden teilt sich an der venezolanischen Grenze in zwei Gebirgszüge, von denen der eine sich nordwärts erstreckt und in der Halbinsel Goajira endet. Die internationale Grenze folgt dem unerforschten Höhenzug dieses Gebirges, das Sierra de Perija heißt. Der andere Gebirgszug erstreckt sich in nordöstlicher Richtung und heißt Cordillera de Merida. Dieses Gebirge steigt bis zu 5000 m empor und hat teilweise Gletscher und ewigen Schnee. Es zerfällt in zahlreiche Gebirgsketten, zwischen denen Täler liegen, die zum großen Teil reich angebaut und zur Besiedlung vorzüglich geeignet sind; die Bevölkerungsdichte steigt hier bis auf 24 Menschen pro Quadratkilometer. Zwischen den beiden Gebirgszügen der Sierra de Perija und der Cordillera de Merida liegt der Golf und „See" von Maracaibo — eine Gegend, die in letzter Zeit wegen der dortigen Petroleumvorkommen außerordentliche Bedeutung erlangt hat. Der tropisch heiße Hafen Maracaibo, die drittgrößte Stadt Venezuelas, mit etwa 110000 Einwohnern, lebt im wesentlichen von Export und dem Handel mit dem Hinterlande. Im Norden und Nordwesten dieses Tieflandes und der Sierra de Perija, sowie auf der Halbinsel Goajira leben noch wilde Indianerstämme. Das Karibische oder Küstengebirge beginnt östlich vom Flusse Cojedes und erstreckt sich mit einer einzigen großen Unterbrechung bis zum äußersten Osten der Republik. Es erreicht seine größte Höhe von etwa 2500 m unweit der Landeshauptstadt Caracas. Dieses Gebirge ist von der Cordillera de Merida durch eine Reihe von Berggipfeln getrennt, die die „Berge von Cora" heißen. Das Küstengebirge, mit seinen vielen Längs- und Querbruchzonen, ist heute der wichtigste Siedlungs- und Wirtschaftsraum des ganzen Landes. Die Bevölkerungsdichte steigt hier bis zu 73 Seelen pro Quadratkilometer. Hier liegen die Häfen La Guaira und Puerto Cabello, vor allem aber die Landeshauptstadt Caracas. Caracas liegt am Südabhang des Küstengebirges in einer Höhe von etwa 900 m und hat etwa 200 000 Einwohner. Der nördliche Teil der Stadt liegt erheblich höher als der südliche. Die Stadt hat rechtwinklig angelegte breite, schattige Straßen und Plätze, eine ausgezeichnete Wasserversorgung sowie ein gutes Straßenbahn- und Telephonnetz, elektrische Licht- und Kraftanlagen, Hospitäler, Asyle und dergleichen. Durch ihre Lage beherrscht sie den Handel mit den wichtigeren Städten im Norden des Landes und auch einen großen Teil des Wirtschaftslebens im Landesinnern. Caracas hat Papier-, Zement-, Textil-, Seifen- und Kerzenfabriken. Die wichtigsten Handelsprodukte aber sind Kakao, Kaffee und Zucker. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 21,8° Celsius; im kältesten Monat (Januar) beträgt sie 20,3°, im wärmsten Monat (Mai) 23,3°. Ist die mittlere Jahrestemperatur für den Europäer durchaus nicht zu hoch, so dürfte die Geringfügigkeit der Temperaturschwankungen bei dem an den Rhythmus der Jahreszeiten gewöhnten Körper des Europäers auf die Dauer Ermüdungserscheinungen hervorrufen. 89

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