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Jüdische Auswanderung · 1938-07-01 · Juli 1938 · p. Seite 52

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1938. Bestand LBI
Issue
Juli 1938
Date
1938-07-01
Page
Seite 52 (sequence 58)
Language
German
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Denkweise der Arbeitgeber allein dafür verantwortlich ist, daß er seine Leute beschäftigt, ganz ohne Rücksicht auf die objektiven Gegebenheiten der jeweiligen Konjunkturentwicklung, werden die zur Arbeitslosenhilfe erforderten Gelder zur Hauptsache durch Belastung der Arbeitgeber beschafft; nur in wenigen Staaten wird auch der Arbeitnehmer herangezogen. Zur Beschaffung der Mittel erhebt der Bund von den Arbeitgebern, die wenigstens acht Personen beschäftigen, eine Steuer von 3 v. H. der Lohnsumme; Beiträge, die von den Arbeitgebern an staatlich anerkannte Einrichtungen für Arbeitslosenhilfe gezahlt werden, werden bis zu 90 v. H. dieser Steuer angerechnet. Die Höhe und Bezugsdauer der Unterstützung, die Dauer der Wartezeit usw. sind der einzelstaatlichen Gesetzgebung überlassen. Bis Juli 1937 hatten alle Staaten entsprechende Gesetze geschaffen^ durch die etwa 21 Millionen Arbeitnehmer geschützt werden. Es kennzeichnet übrigens die amerikanische Auffassung der Sache, daß man nicht von Arbeitslosenunterstützung spricht, sondern — wie z. B. auch beim Berufsunfall — von „compensation", Entschädigung dafür, daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle verloren hat. Als Drittes fördert die Social security act den Ausbau der schon früher, aber lückenhaft und auch nicht in allen Staaten bestehenden „Staatsbürgerversorgung", indem den Staaten, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich dieser Verordnung erfüllen, aus der Bundeskasse ein Teil der Aufwendungen ersetzt wird. Die „Staatsbürgerversorgung" umfaßt beitragsfreie Renten für bedürftige Alte, Blinde und Mütter. Im November 1937 betrug _ . - , die durchschnittliche die Zahl der unterstützten Höhe der Rente $ bedürftigen Alten 1582 000 19,22 bedürftigen Blinden 44 000 25,58 Familien (mit 527 000 Kindern) 210 000 31,98 Die Renten werden nur Staatsbürgern gewährt; im allgemeinen wird auch eine Ansässigkeitsdauer im Staate von 15 Jahren verlangt. Schließlich werden durch dies Gesetz den Einzelstaaten noch Zuschüsse zum Ausbau des Mutter- und Kinderschutzes, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Berufsschulung u. a. gewährt. j ' Eine allgemeine Krankenversicherung ist auch durch dieses Gesetz nicht eingeführt worden. Dagegen ist ein System von amtlichen Arbeitsvermittlungsstellen über das ganze Bundesbereich geschaffen worden. Im Dezember 1937 waren hier fast 5 Millionen Arbeitsuchende eingetragen. Auch der Gedanke des bezahlten Urlaubs macht Fortschritte. Dagegen ist es nicht gelungen, allgemein Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte einzuführen. Noch heute kann der Arbeiter und der Ange- Angestellte jeden Tag entlassen werden, und er hat im allgemeinen auch keinen Anspruch auf durch Krankheit oder anderes versäumte Arbeitszeit. (Im übrigen hält auch der amerikanische Arbeitgeber seine tüchtigen Leute so lange wie möglich.) IV. Lebenshaltung und Löhne in USA. 1. Lebenshaltung und Lebenshaltungskosten Ueber die allgemeinen Züge der Lebenshaltung des amerikanischen Arbeiters und Angestellten sind wir durch eine Erhebung unterrichtet, die das Department of Labor in den Jahren 1933—1935 durchführte. Die Erhebung umfaßt mehrere Tausend Familien in allen Teilen des Landes; sie gibt Einblick in die Verdienst- Verhältnisse, die Verteilung der Ausgaben, die verbrauchten Mengen an Nahrungsmitteln und in beschränktem Umfange auch in die Wohnungsverhältnisse. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden durch die laufenden Preis- und Lohnstatistiken ergänzt. 1. E i n k o m m e n s v e r h ä 11 ni s s e Das Familieneinkommen der weißen Arbeiter und Angestellten lag in den Jahren 1933—1935 etwa um $ 1350 im Jahre, also um etwa $ 26 in der Woche. Der Haushalt umfaßte im Durchschnitt 3 bis 4 Köpfe. Der weitaus größere Teil der Einnahmen, etwa 85 v. H., entstammte der Arbeit des Familienvorstands, also in der Regel des Mannes; der Rest kam hauptsächlich aus der Arbeit der Frau. Der Anteil, den die Arbeit des Familienhaupts am Familieneinkommen aufbringt, ist in großen Städten kleiner als in kleineren Orten; je größer der Ort ist, desto leichter findet die Frau noch eine Möglichkeil, neben dem Manne etwas zu verdienen. Auch die Möglichkeit, das Einkommen durch Aufnahme von Untermietern usw. zu ergänzen, steigt mit der Größe der Städte. Die Einnahmen wurden meist vollständig aufgebraucht; immerhin konnten nicht selten noch kleine Beträge erspart werden. — Infolge der allgemeinen Konjunkturentwicklung und der Abwertung des Dollars sind Preise und Löhne seit 1933/35 um etwa 10 v. II. gestiegen. Alan würde demnach heute etwa $ 1500 im Jahre (etwa 3 30 in der Woche oder 8 125 im Monat) als einen Betrag ansehen, der dem Arbeiter und dem Angestellten mit Frau und zwei Kindern einen auskömmlichen Unterhalt gewährt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Lebenshaltung des amerikanischen Arbeiters in bezug auf Wohnung und Ernährung über dem europäischen Stande liegt, und daß auch das eigene Automobil hier keine Seltenheit ist. Anderseits aber ist die in Deutschland gut ausgebildete soziale Fürsorge erst im Aufbau begriffen, so daß eigentlich stärkere Sparsamkeit für Rücklagen für Krankheit und Arbeitslosigkeit als Notwendigkeit für den Einzelnen erscheint. Nach Mitteilungen von Auswanderern kommt der Einzelne mit $ 6 0, eine kleine Familie mit $ 8 0 bis 100 im Monat zunächst aus. Dabei ist allerdings anzunehmen, daß die Kleidung und andere Gebrauchsgegenstände noch aus Europa mitgebracht worden sind. Anderseits liegt auf der Hand, daß der Landesfremde, der die bdiigen Bezugsquellen und Ersparnismöglichkeiten noch nicht kennt, etwas mehr braucht als der Einheimische. 2. Die Verteilung der Ausgaben Von den gesamten Ausgaben der Arbeiter und Angestellten entfielen auf: die Ernährung 30—36 v. H. oder etwa $ 35 die Bekleidung 10—12 „ „ „ „ „12—15 die Miete oder eigenes Haus 15—20 „ „ „ „ „ 19—25 Licht und Wärme (auch Refrigerator) 5-10 „ „ „ „ „ 6-12 sonstige Haushaltungsausgaben (Reinigung usw.) 4— 6 „ „ „ „ „ 6 Für alles übrige bleibt eine Spanne von etwa 25—30 v. H. oder $ 30—40 im Monat; davon . sind Erholung, Arzt, Körperpflege, Verkehrsausgaben, Erziehung usw. zu decken. a) Die Ernährung Abgesehen von einigen Gemüse- und Fruchtarten, die in Deutschland unbekannt sind, unterscheidet sich die Nahrung des Amerikaners in der Zubereitung, weniger in den Rohstoffen, von der in Deutschland üblichen. Hervorstechend ist ein wesentlich größerer Verbrauch von Fleisch, Gemüsen und Obst; dagegen ist der Konsum von Brot und Kartoffeln in den Vereinigten Staaten geringer als in den Schichten etwa gleichen Einkommens in Deutschland. KURT ROSENBAUM JÜDISCHER BUCHVERTRIEB BERLIN W15 M El NEK ESTRASSE 10 / TEL. 91 5504 52

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