Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1937. Bestand LBI
- Issue
- Herbst 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
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1. Vater oder Mutter eines über 21 Jahre alten amerikanischen Bürgers oder der Ehegatte einer amerikanischen Bürgerin, wenn die Eheschließung am oder nach dem 1. Juli 1932 stattgefunden hat und sofern für solche Ehegatten die Genehmigung zur Einreise auf besonderen Antrag auf Formular 633 (zweifach) bei dem Commissioner General of Immigration and Naturalization in Washington D. C erwirkt worden ist. Durch das zuständige amerikanische Konsulat erhalten sie später ihre Vorladung und sie müssen dann außer den nachstehend unter der Ueberschrift „Visumantrag" aufgeführten Papieren aus Amerika folgende Unterlagen besitzen: aa) notariell beglaubigte Bescheinigung des Arbeitgebers des amerikanischen Bürgers über dessen Dauerstellung und die Höhe seines Verdienstes; bb) wenn Bankguthaben oder andere Vermögenswerte vorhanden sind — Hypotheken oder Grundbesitz —: notariell beglaubigte Bescheinigung der Bank oder Sparkasse bzw. amtlicher Nachweis der sonstigen Vermögenswerte; cc) ist der amerikanische Bürger selbständig, so muß ein notariell beglaubigter Nachweis üb er seine laufenden Einkünfte außer Bankauszug und Bescheinigung über sonstige Vermögenswerte beigebracht werden. 2. Frauen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von in den Vereinigten Staaten ansässigen, dort ordnungsmäßig zugelassenen Einwanderern, die das amerikanische Bürgerrecht aber noch nicht erworben haben. Es muß seitens des in den Vereinigten Staaten ansässigen Ehemannes bzw. Vaters Formular 575 des U. S.-Department of Labor (nur einfach auszufüllen) der Einwanderungsbehörde seines Ankunftshafens eingereicht werden. Daraufhin wird das für den Bezirk der Frau bzw. Kinder zuständige amerikanische Konsulat von der Rechtmäßigkeit seiner letzten Einreise in die Vereinigten Staaten verständigt. Auf Grund dieser Verständigung erfolgt die Vorladung durch das Konsulat. Beizubringende Papiere wie unter 1. b) Ouota - E i n w an d e r e r der nicht bevorzugten Klassen. Die Konsulate sind angewiesen, vor der Erteilung des Visums zu prüfen, ob Gefahr besteht, daß der Einwanderer der Oeffentlichkeit in Amerika zur Last fallen könnte. Wenn hierüber Zweifel bestehen, kann ein Visum nicht ausgestellt werden. Deshalb sollte jeder Visumantragsteller dafür sorgen, daß sein Lebensunterhalt in Amerika sichergestellt ist. Falls hierzu sein eigenes Vermögen in den Vereinigten Staaten nicht ausreicht und er auf Verwandte angewiesen ist, muß er durch Bürgschaften (Affidavits) beweisen, daß die Verwandten gewillt und finanziell in der Lage sind, für ihn zu sorgen. Die Bürgschaften müssen notariell beglaubigt sein. Sie sollten enthalten: Angaben über Beruf, Einkommen und Vermögen des Bürgen (Bankguthaben, augenblickliehen Wert von Wertpapieren, Grundbesitz usw.). Ferner sollte darin angegeben sein, für wieviel Personen er augenblicklich zu sorgen hat, die genaue Erklärung der Verwandtschaftsbeziehung zum Einwanderer, und in welchem Umfang er zu seinem Unterhalt beitragen will. Zur Ergänzung der Bürgschaften sollte der Bürge Beweise über sein Einkommen und Vermögen mitsenden, z. B. notariell beglaubigte Bestätigung seines Arbeitgebers über seine Stellung und seinen Verdienst, Bankbescheinigungen über Höhe und Art der Bankkonten, Unterlagen über Nettoeinkommen durch beglaubigte Abschrift der Einkommenssteuererklärung oder durch Einkommensteuerquittung (Federal Income Tax Return), Unterlagen über den Wert von etwaigem Grundbesitz und ähnliches. Der Bürge braucht nicht amerikanischer Staatsbürger zu sein. Die Bürgschaften usw. sollten bei der Vorlage auf dem Konsulat nicht älter sein als etwa vier Monate. Ein amerikanischer Staatsbürger (oder Staatsbürgerin) über 21 Jahre kann für seine Eltern, seine unverheirateten minderjährigen Kinder und für seinen Ehegatten Bevorzugung erreichen, wenn er beim Department of Labor in Washington D. C. ein ausgefülltes Verwandtschaftsgesuch (Relative Petition — Form 633) einreicht. Wird ein solches Gesuch außerhalb der Vereinigten Staaten ausgestellt, so muß es bei einem amerikanischen Konsulat geschehen. Wenn das Gesuch von Washington genehmigt ist, wird es dem zuständigen amerikanischen H<uU Am&uka mit den bekannten Riesenschnelldampfern der CUNARD WHITE STAR // QUEEN MARY (81235 t) // BERENGARIA" „AQUITANIA' (52000 t) (46000 t) jeden Mittwoch abSouthampton und Cherbourg Außerdem Abfahrten jeden Freitag und Sonnabend von Liverpool, Le Havre und Southampton Günstige Durchbuchungsbedingungen ab Hamburg, Bremen und Rotterdam Auf Wunsch rituelle Verpflegung! BORDAKKREDITIVE Auskunft und SäuffskaUen duuk: CunardWhite Star Reisebureau G.m.b.H. Berlin W 8, Unter den Linden 37 Cunard See Transport Ges. m. b. H. Hamburg, Neuer Jungfernstieg 5 CunardWhite Star Reisebureau G.m.b.H. Frankfurt a. M., Kaiserstr. 46 CunardWhite Star Reisebureau G.m.b.H. Köln a. Rh., Deichmannhaus Reisebüro Carl Bierschenk Nachf. München, Karlsplatz 3 Bankhaus H. Anselm & Co. Stuttgart, Königstraße 12 Reisebüro Astoria Carl Schmidt Leipzig, Blücherplatz 2 Keiler & Co. / Breslau, Salvatorplatz 8 83 \ s