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Jüdische Auswanderung · 1937-01-01 · Herbst 1937 · p. Seite 19

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1937. Bestand LBI
Issue
Herbst 1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 19 (sequence 23)
Language
German
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Anarchisten sind, oder die sich für die Ermordung von Regierungsbeamten einsetzen, oder die die ungesetzliche Aufhebung des Privateigentums befürworten. Ausgeschlossen sind auch solche Personen, die Angehörige einer Vereinigung sind oder in engeren Beziehungen zu solchen Vereinigungen stehen, die die oben genannten Lehren oder Handlungen verbreiten. 2. Zollvorschriften Der australische Zolltarif unterscheidet zwischen „Gegenständen zum persönlichen Gebrauch" (des Einwanderers) und seinen „M öbeln und Haushaltsartikeln". Diese beiden Kategorien dürfen unter gewissen Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit dem gleichen Schiff wie der Passagier, sondern bis zu 12 Monaten vorher oder nachher ankommen. a) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sind völlig zollfrei. Als solche gelten: Eigene Kleidungsstücke des Reisenden, Schmucksachen, Haarbürsten und ähnliche notwendige Toilettegegenstände, persönliche Sportgeräte, Fahrräder, Sättel, Feuerwaffen, Kampierausrüstung für den reisenden Sportsmann, eigenes Handwerkszeug von Handwerkern, Instrumente des Chirurgen, Schreibmaschinen, tragbare Grammophone nebst Platten dazu und, auf besonderen Antrag, auch ein Motorrad. All diese Gegenstände sind nur unter der Voraussetzung zollfrei, daß sie ausschließlich im Alleineigentum des Passagiers stehen und zu seinem eigenen Gebrauch bestimmt sind, daß sie vor allem nicht Geschenk-, Verkaufs-, Tausch- oder Handelszwecken dienen sollen. Dagegen gelten u. a. folgende Waren nicht als Gegenstände des persönlichen Gebrauchs: 1. teilweise fertiggestellte Kleidungsstücke, Stoffabschnitte aus Seide, Wolle oder anderem Material, Spitzen oder Waren irgendwelcher Art zur Verarbeitung in Kleidungsstücken oder Einrichtungsgegenständen; 2. Haushaltwaren oder Mobiliar oder sonstige Gegenstände zum Gebrauch, zur Dekoration oder Verzierung in einem Hause oder auf einem Grundstück; 3. Parfüms, Spirituosen, Tabak, Zigarren, Zigaretten, Süßigkeiten oder dergl., ohne Rücksicht darauf, ob die umschließende Packung geöffnet ist oder nicht; 4. Kraftwagen. b) Möbel und Haushaltartikel, deren Wert 100 Pfund pro erwachsene Person nicht übersteigt, sind ebenfalls zollfrei, wenn sie mindestens ein Jahr im persönlichen Gebrauch des Passagiers gewesen sind. Je zwei Kinder dürfen die gleiche Freigrenze beanspruchen wie ein Erwachsener. Unter diese Rubrik fallen, außer eigentlichen Möbeln, auch: Geschirr, Tafelleinen, Bilder, Klaviere, Grammophone und Radiogeräte. Alle Waren, die wegen anderer Paragraphen des Zolltarifs, also zum Beispiel als Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (siehe a), zollfrei sind, werden bei Berechnung der 100 Pfund- Freigrenze nicht mitgerechnet. Wird Umzugsgut im Werte von über 100 Pfund jpro Person mitgeführt, so sind die darüber hinaus mitgeführten Waren ebenso nach allgemeinen Tarifsätzen zu verzollen wie solche Gegenstände, die nicht während mindestens eines Jahres im tatsächlichen Gebrauch des Passagiers gestanden haben. Die Bewertung für den Zoll wird von den Zollbeamten in wohlwollender Weise vorgenommen, wenn kein Verdacht der Zollhinterziehung besteht. 3. Winke für die Schiffsreise Für die Schiffsreise nach Australien, die fast zwei Monate dauert, gibt das Londoner Jewish Refugees Committee folgende Ratschläge: Es empfiehlt sich, das Reisegepäck in einem großen Kabinenkoffer unterzubringen und nicht in mehreren kleinen Koffern. Alle Gepäckstücke müssen mit Namen und Bestimmungsort des Dampfers gekennzeichnet sein. Die: Kennzeichnungszettel sollen nicht an die Gepäckstücke geklebt, sondern angebunden werden. Für die Reise selbst muß genügend Kleidung zum Wechseln vorgesehen werden. Eine warme Decke und ein Kissen sind nicht zu vergessen! — Das Wäschewaschen ist auf dem Schiff ziemlich teuer. Die erste Klasse und die Touristenklasse haben Wasch- und Plätträume für ihre Passagiere. Allerdings dürfen diese ihre Wäsche, z. B. Babywäsche und Mundtücher, nicht selbst kochen, sondern müssen hierfür bezahlen. Es bestehen häufig Unklarheiten über die Höhe des Trinkgeldes, das das Schiffspersonal üblicherweise erhält. Im allgemeinen sind 10 o/o durchaus angebracht, die unter dem Speisesteward, dem Kabinensteward und dem Badesteward verteilt werden sollen. Familien mit kleinen Kindern oder Leute, die leicht seekrank werden und sehr viel Pflege brauchen, müssen einen höheren Trinkgeldbetrag ansetzen. Wer auf einem englischen Schiff fährt, ohne englisch zu sprechen und nicht in der Lage ist, Trinkgelder zu geben, wird es bei den Stewards schwer haben. II. Land und Leute 1. Die Natur des Landes*) A. Geographische U ebersicht Der australische Kontinent ist der kleinste der fünf Erdteile. Die Fläche des Festlandes beträgt 7 634 500 qkm, mit der dazugehörigen Insel Tasmanien 7 702 000 qkm — während die Gesamtfläche Europas etwa 10,2 Millionen Quadratkilometer umfaßt. Man kann also sagen, daß Australien etwa um ein Viertel kleiner ist als Europa. Die Bevölkerung Australiens ist aber viel geringer als die der Stadt London: am 30. Juni 1933 zählte sie insgesamt 6 629 839 Köpfe (ohne die Ureinwohner, deren Zahl etwa 75 000 betragen dürfte). Hieraus ergibt sich für den ganzen Kontinent die beispiellos niedrige Bevölkerungsdichte von 0,86 Menschen auf den Quadratkilometer — gegenüber einer europäischen Bevölkerungsdichte von 51,0 pro Quadratkilometer. Australien ist also auch heute noch ein außerordentlich dünn bevölkertes, ja zum großen Teil leeres Gebiet. Diese Tatsache erklärt sich zum großen Teil aus der geographischen Lage Australiens, zum andern Teil aus der Natur des Landes selbst. Australien ist rings von Meeren umgeben. Nach Westen und Süden hin dehnt sich die Wasserwüste des Indischen und des Antarktischen Meeres aus, nach Osten hin liegt *) Wir folgen in diesem Kapitel den Werken des Geographen Prof. Walter Geisler, vor allem „Australien, Neuseeland und Ozeanien", Berlin 1932, und „Allgemeine Länderkunde von Australien und Ozeanien", Hannover 1932. (Vgl. Literaturverzeichnis im Anhang.) Krankändern Umzugstransporte nach dem Auslande und Uebersee von Haus zu Haus Verpackungs-Spezialisten für komplette Einrichtungen, Kunstgegenstände, Gemälde Gepäckdienst zu den Dampfern nach allen Häfen des Kontinents INTERNATIONALES SPEDITIONSBÜRO BROKERHOFF & LIPSCHÜTZ BERLIN C 2 / FROMMELSTRASSE la / TELEFON: 42 06 22 G.M. B. H. 19

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