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Jüdische Auswanderung · 1936-09-01 · September 1936 · p. Seite 110

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1936. Bestand LBI
Issue
September 1936
Date
1936-09-01
Page
Seite 110 (sequence 116)
Language
German
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Venezuela Das dünn bevölkerte, mit Naturschätzen reich gesegnete, finanziell gesunde Land ist klimatisch in den höher gelegenen Teilen für Europäer nicht ungeeignet. Es ist bisher von der jüdischen wie von der allgemeinen Einwanderung kaum erfaßt worden, könnte aber Juden aus Deutschland mancherlei Betätigungsmöglichkeiten bieten, meistens sogar in ihren bisherigen Berufen. Doch ist die künftige Haltung der Regierung zur Einwanderungsfrage wie die politische Entwicklung des Landes überhaupt augenblicklich besonders ungewiß. Die gegenwärtigen Einwanderungsbestimmungen sind verhältnismäßig streng. Seite I. Einwanderungsbedingungen.............. 110 II. Das Land...................... 110 1. Natur und Haupteinteilung des Landes....... 110 2. Klima und Gesundheitsverhältnisse........ 111 3. Bevölkerung ................... 112 4. Verfassung und Innenpolitik........... 112 III. Die Wirtschaft................... 112 1. Währung und Finanzen.............. 112 2. Land- und Waldwirtschaft............ 112 3. Bergbau und Industrie.............. 112 4. Verkehr.................... . 113 5. Außenhandel ................... 113 6. Konjunktur.................... 113 IV. Kultur und Jüdisches Leben............. 114 V. Aussichten für Einwanderer............. 114 I. Einwanderungsbedingungen 1. Einreisebestimmungen Zur Einreise ist ein Visum und ein Identitätsschein erforderlich. Das Visum wird nur vom Generalkonsulat in Hamburg erteilt. Für die Durchreise ist gleichfalls Visum notwendig. Zur Visumerteilung sind persönlich vorzulegen: a) Deutscher Reisepaß; b) Geburtsschein; c) falls die Staatsangehörigkeit gewechselt worden ist, amtlicher Ausweis, aus dem die erworbene Staatsangehörigkeit hervorgeht; d) amtsärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache; e) Bescheinigung vom Notar, Bürgermeisteramt oder einer anderen amtlichen Stelle, wonach zwei Zeugen von anerkannter Ehrenhaftigkeit (die Zeugen müssen vom Konsulat anerkannt sein) unter Eid erklären, daß der Einwanderer aa) nicht die Absicht hat, die öffentliche Ordnung in Venezuela zu stören oder die internationalen Beziehungen der Republik zu gefährden; bb) keiner Gesellschaft, keinen Verbänden und Vereinigungen angehört, welche den Zweck verfolgen, die öffentliche Ordnung zu stören oder die gewaltsame Beseitigung der rechtmäßigen Regierung oder die Ermordung von nationalen oder ausländischen Regierungsbeamten zum Ziele haben; f) eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, daß er keine Verbrechen, welche das venezolanische Gesetz benennt und bestraft, begangen hat, oder daß er seine Strafe verbüßt hat, oder daß das Vergehen oder die Strafe verfallen ist, und in diesem Falle eine Bescheinigung seiner moralischen Wiederherstellung; g) eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, daß er mit Geldmitteln genügend versehen ist, daß er einen erlaubten Beruf ausübt, mit dem er sich seinen Unterhalt verdienen kann, und fähig ist, diesen Beruf auszuüben; h) beglaubigte Bescheinigung in Original vom Chef oder Leiter der Firma, in der er in den letzten sechs Monaten gearbeitet hat, und aus der hervorgeht, daß er sich gut geführt hat, besonders was Ehrlichkeit, gute Sitte und gutes Benehmen seinen Prinzipalen gegenüber anbelangt; i) elf Lichtbilder: sieben Vorderbilder, vier Seitenbilder, jedoch keine Photomatonbilder; k) amtsärztliches Zeugnis über Pockenimpfung in spanischer Sprache, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf; 1) Landungsgeld: 1000 Bolivares. Es wird vor der Einschiffung eingezogen. Das Visum berechtigt zur Einreise, zum Aufenthalt, zur Durchreise und zur Ausreise. Die Zeitdauer des Aufenthalts ist in das Belieben des Reisenden gestellt und wird nicht beschränkt. Die Einreise und der Aufenthalt ist für Reisende aller erlaubten Berufe gestattet, mit Ausnahme von fremden Geistlichen, Kommunisten und gewissen Angehörigen der gelben und schwarzen Rasse sowie Ostjuden. 2. Gebühren für Visierung und Ausstellung des Identitätsscheines werden in Hamburg nicht erhoben. An die Polizeibehörde des Einreiseortes sind 10 Bolivares zu entrichten. 3. Landungsgeld Mit dem Visumantrag ist eine Bescheinigung der Schiffahrtsgesellschaft über Hinterlegung des Betrages von 1000 Bolivares vorzulegen. Die Rückzahlung findet, wenn die Behörden nicht anders verfügen, auf Antrag, jedoch nicht vor Ablauf des ersten Jahres, statt. Bei früherer Rückreise erfolgt Rückzahlung nur in venezolanischer Währung. Von der Stellung des Depots sind befreit: a) Venezolaner; b) ausländische Diplomaten; c) Touristen, welche mit demselben Schiff, mit dem sie kommen, weiterfahren; d) Personen, welche auf Kontrakt für eine venezolanische oder eine bekannte Firma reisen; e) Familien- und Hausangestellte; f) Arbeiter für bekannte venezolanische oder ausländische Landwirtschaftsunternehmen. Für die unter d, e und f aufgeführten Personen tritt eine Befreiung von der Depotstellung nur ein, wenn diese beim Innenministerium in Caracas beantragt und genehmigt ist. 4. Meldung und Aufenthalt Reisende mit vorübergehendem Aufenthalt unterliegen keinen Meldebestimmungen, sondern nur die Hotels, Pensionen usw., in denen sie untergebracht sind. Ausländer, die sich in Venezuela dauernd aufhalten, müssen sich alsbald bei der zuständigen Polizeibehörde des Aufenthaltsortes zwecks Eintragung in das Fremdenregister und Erlangung der sogenannten „Cedula" melden. Der Aufenthalt ist an sich unbeschränkt. Nach: „Deutsche Paßvorschriften und Einreisebestimmungen des Auslandes", herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart, Juni 1936. IL Das Land 1. Natur und H a u p t e i n t e i 1 u n g des Landes Die Republik Venezuela ist mit einem Flächeninhalt von 912 050 qkm ungefähr doppelt so groß wie das Deutsche Reich. Die Bevölkerung zählt aber kaum mehr als 3 Millionen Seelen (nach dem Zensus von 1926 waren es 3 026 878), so daß sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von nur 3 auf den Quadratkilometer ergibt, während in Deutschland rund 140 Menschen auf dem Quadratkilometer leben. Die Bevölkerung Venezuelas ist aber sehr ungleich verteilt, und die Bevölkerungsdichte steigt in manchen Landesteilen bis zu 70 Menschen pro Quadratkilometer. Venezuela wird begrenzt im Norden von der Karibischen See, im Osten von Britisch-Guayana und Brasi- 110

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