Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1935. Bestand LBI
- Issue
- September 1935
- Date
- 1935-09-01
- Page
- Seite 74 (sequence 76)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/6492417-9587701-10032093--573-9587777- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Afrika. Abessinien (Aethiopien). Das abessinische Generalkonsulat hat uns Richtlinien bezüglich der Erteilung des Visums übermittelt. Es sind folgende Formalitäten zu erfüllen: a) Zweck der Reise und Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes in Aethiopien sind anzugeben. b) Antragsteller hat ein polizeiliches Leumundszeugnis vorzulegen. Dieses muß auch eine Erklärung darüber enthalten, daß Antragsteller (soweit der Polizei bekannt) nicht Mitglied einer kommunistischen Partei ist und sich nicht in dieser Richtung politisch betätigt hat oder betätigt. Antragsteller hat ferner Unterlagen darüber vorzulegen, daß er über die erforderlichen Geldmittel für Hin- und Rückreise, sowie Aufenthalt in Aethiopien verfügt. c) Mit dem Auslandspaß ist ein Paßbild, welches bei den Akten des Generalkonsulats verbleibt, miteinzureichen. d) Die Formalitäten zu b) sind nicht erforderlich bei solchen Persönlichkeiten, welche dem Generalkonsulat als einwandfrei bekannt sind, bezw. bei Inhabern oder Angestellten von Fabriken und Handelsfirmen, deren Name für die Antragsteller bürgt. Die Kaiserlich Aethiopische Regierung hat sich veranlaßt gesehen, zu den allgemeinen Einreise-Bedingungen außerdem noch folgende Bestimmungen zu erlassen: a) Das Einreise-Visum, welches von dem zuständigen Generalkonsulat ausgestellt wird, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auswärtigen Amtes der Kaiserlich Aethiopischen Regierung in Addis-Abeba. (Es empfiehlt sich daher, einen Antrag in französischer Sprache an das zuständige Generalkonsulat zu richten, welches diesen Antrag an das Auswärtige Amt / Addis-Abeba, weitergibt. In dem Antrag ist der Zweck der Reise zu begründen. Der Antrag kann auch telegraphisch gestellt werden. Kosten hat der Antragsteller im vorhinein für das Generalkonsulat sicher zu stellen. b) Jeder Reisende hat vor Aushändigung des von dem zuständigen Generalkonsulat ausgestellten Einreise-Visums einen Betrag zu deponieren, welcher die Kosten der Rückreise von Aethiopien nach seinem Heimatland sicherstellt. (Die Kosten werden für in Europa beheimatete Reisende auf RM 600.— festgesetzt. Sie sind dem Kaiserlich Aethiopischen Generalkonsulat / Berlin auf sein freies Reichsmarkkonto bei der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, Depositenkasse Y Berlin W. 15 Kurfürstendamm 188/89, einzuzahlen, sobald der Antragsteller von dem Generalkonsulat die Mitteilung erhalten hat, daß das Auswärtige Amt / Adis-Abeba seine Einreise genehmigt.) Die Gebühr für ein Einreise-Visum nach Aethiopien beträgt...........RM 10.— Behandlungsgebühren.....extra RM 3.— Für Kinder unter 4 Jahren werden keine Visagebühren erhoben Es müssen bestimmte, von der Regierung vorgedruckte Formulare ausgefüllt werden. Uns wurde von einer befreundeten Organisation der Brief eines Arztes vom Sommer 1934 zur Verfügung gestellt, der zu Informationszwecken nach Abessinien entsandt war. Der Brief ist an einen Zahnarzt gerichtet. Wir bringen nachstehend einen Auszug: „Wohnverhältnisse sind primitiv. 4—5 Zimmerwohnungen mit Küche etc. gibt es. Da zur Zeit in der Hauptstraße an mehreren Stellen gebaut wird, sind geeignete Wohnungen sicher zu haben. Preis für 4-Zimmerwohnung im Zentrum etwa 120 Taler (1 Taler 1 schw. Frc.) Kanalisation gibt es nicht. Es gibt einzelne Häuser mit Wasser, sodaß also Wasseranschluß für Speibecken möglich ist, wenn auch nicht ganz einfach. Gas gibt es nicht. Elektrischen Strom erzeugt man sich selbst, was nicht sehr teuer kommt. Es gibt in der Hauptstraße einige vereinzelte Häuser, die von einer elektrischen Firma mit Strom beliefert werden (soviel ich weiß mit 110 V Gleichstrom). Dental-Depots gibt es keine. Bezugsquellen sind mir nicht ganz sicher bekannt. Aber alle deutschen pharmazeutischen etc. Firmen sind dort vertreten. Sicher wird auch viel aus Italien und Frankreich importiert. Daß Sie selbst eine Dental- Vertretung dort übernehmen, kann nichts schaden, aber großen Absatz werden Sie nicht haben, was Ihnen nach der obigen Schilderung klar sein wird. Gold ist im Lande zu haben, was dort gefunden wird. Wer sich dort als Zahnarzt niederlassen will, muß unbedingt die Technik ganz beherrschen, d. h. sie selbst ausführen können. Denn Techniker gibt es dort überhaupt nicht. Wenn Sie sich einen Techniker mitbringen, so verteuert sich die Uebersiedlung und verringern sich Ihre Einnahmen wesentlich; ferner besteht die Gefahr, daß der betreffende Techniker sich eines Tages selbständig macht und Sie sitzen läßt. Ich halte die Frage der „Technik" für absolut ausschlaggebend. Sprechstundenhilfe ist sicher dort zu finden, d. h. man muß sich jemanden anlernen. Noch 2 Punkte: a) Klima. Addis liegt ca. 2500 m hoch. Daher ist also das Klima schwer. Man braucht ein sehr, sehr gutes Herz, um dem gewachsen zu sein. Man ist immer müde, und das wirkt auf die Arbeit. Tags heiß (Tropenhelm) aber man trägt europäische Kleidung. Vom Oktober bis Juni kein Tropfen Regen, aber Juni—September 3 Monate ununterbrochen Regen, b) Es gibt dort allerhand unangenehme Krankheiten: Lepra, Typhus (keine Wasserleitung, keine Kanalisation), Flecktyphus, Recurrens und dergl. mehr. Kultur: gar keine. Schulen: Griechische Schulen, ferner französische und — ich glaube — italienische Missionsschulen, vermitteln Volksschulbildung, natürlich mehrere Sprachen. Wenn jemand Kinder hat, ist nicht zuzuraten. Addis ist keine orientalische Stadt, sondern eine Stadt im Innern Afrikas. Es ist — kraß ausgedrückt — eine Massenanhäufung von afrikanischen Hütten, dazwischen (nicht im getrennten Viertel) die Häuser der Europäer." Für Leute, die eine Kaffepflanzung beginnen möchten, sind folgende Ratschläge bestimmt; (dieselben stammen von einem Agrar-Ingenieur, der in Addis-Abeba lebt.) „1. Nur prima aufbereiteten, ausgeglichenen Kaffee in genügender Menge produzieren, der direkt von der Pflanzung in Europa verkauft würde und sich dort eine „Fabrikmarke" schaffen könnte und entsprechende Mehrpreise gegenüber abessinischem Eingeborenen-Kaffee. 2. Sehr vorsichtig sein in der Auswahl des Landes, da wenige Gegenden in Abessinien, die richtig verteilten Regen aufweisen, auch der Bahn nahe genug sind. 3. Die unmittelbare Nachbarschaft schon bestehender Pflanzungen möglichst meiden (außer man begnüge sich mit 50—400 ha), weil die Rivalität in der Arbeiterbeschaffung immer schlechte Folgen hat. 4. Die Befolgung von 3) macht eine mindestens einjährige meteorologische Voruntersuchung des in Aussicht genommenen Landes zu einer sehr wichtigen Garantie gegen Mißerfolg, und das auch in Provinzen mit im allgemeinen günstiger Regenverteilung, weil diese Verteilung stets lokalen Eigentümlichkeiten unterworfen ist. 5. Nicht in anderen Kaffee-Produktionsländern gewonnene Anbauerfahrungen ohne weiteres auf Abessinien übertragen; insbesondere in Indien tätig gewesene Pflanzer haben hier und in ähnlichen afrikanischen Gegenden auffallende Mißerfolge zu verzeichnen gehabt. 6. Keine Riesenpflanzungen aufstellen wollen (nicht über 500 ha), da die Arbeiterbeschaffung dann zu einem schwer zu lösenden Problem würde. 7. Nach bisheriger Erfahrung sind Mißerfolge im Kaffeeanbau auf Mißachtung der Punkte 1, 2, 3, 4 und 5 zurückzuführen. Zur Heranziehung von mindestens einem lange ansässigen Fachmann wird deshalb dringend geraten, schon um einen geeigneten Vermittler im garnicht einfachen Verkehr mit den Eingeborenen zur Hand zu haben." Erwähnt sei, daß ein sehr pessimistisches Urteil über die Fortkommensmöglichkeiten und die Lebensverhältnisse in Abessinien in einem Bericht einer österreichischen Auswandererzeitung vom August 1934 gefällt wurde. Einem Aufsatz „Abessinische Eindrücke" von A. Dabbert, Zahnärztin in Addis-Abeba, in der Deutschen Medizinischen 74