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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 69

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 69 (sequence 71)
Language
German
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nicht von don Bestimmungen des Einwanderungs-Gesetzes Gebrauch machen. Alle oben aufgezählten Dokumente werden durch die paraguayischen Konsularbehörden umsonst legalisiert. Außerdem muß jeder Emigrant bei seiner Ankunft in Paraguay den Besitz der gemäß Art. 3 des Einwanderungs- Gesetzes geforderten Mindestsumme nachweisen, d. h. des Gegenwertes von 50 Gold-Pesos in barem Gelde, falls er allein ist, und außerdem 30 Gold-Pesos pro erwachsene Person männlichen Geschlechtes für den Fall, daß er Familienhaupt ist. Die Personen, die sich in den Kolonien als Ackerbauer zu installieren wünschen, müssen wenigstens über den Gegenwert von 200 Gold-Pesos pro Person verfügen, um für die Kosten der ersten Einrichtung wie Subsistenzmittel ungefähr während der ersten 6 Monate sorgen zu können. Diejenigen, die in der Nähe der Städte oder der Eisenbahnlinien eine Landparzelle erwerben wollen, müssen ein Kapital von mindestens 1000 Gold-Pesos haben. Die landwirtschaftlichen Arbeiter, die nicht die Mittel haben, ein Terrain zu kaufen, die jedoch erfahren, mutig und gewillt sind, jedwede Arbeit anzunehmen, finden leicht Unterbringung, wenn sie bescheidene Ansprüche haben. In den offiziellen Kolonien, die speziell für die Installation von Kolonisten vorgesehen sind, kann sich jeder erwachsene Immigrant, der imstande ist zu arbeiten, zu welcher Nationalität er auch gehört, ein Stück Land zuteilen lassen, das sein Eigentum wird nach öjährigem Wohnsitz daselbst und persönlicher fruchtbarer ununterbrochener Arbeit. Wie oben gesagt, müssen diese Personen über ungefähr 200 Gold-Pesos verfügen. Die Beisekosten bis Asuncion (Hauptstadt des Landes), werden nicht zurückerstattet, dagegen erfolgt für die Immigranten, die mit den oben angegebenen ordnungsmäßigen Dokumenten versehen sind, die Beförderung von Asuncion bis zu ihrem Landanteil ebenso wie der Transport ihres Gepäcks und ährer Gerätschaften auf Kosten der Begierung. Außerdem sind sie zur kostenlosen Beherbergung, Wohnung und Verpflegung, in dem Immigrantenhotel in Asuncion berechtigt, während 8 Tage vom Tage ihrer Ankunft an, und sie werden dann auf Kosten der Begierung befördert bis zur nächsten Station des Zieles ihrer Beise (per Bahn oder zu Wasser), wobei wohlverstanden vorausgesetzt wird, daß sie die bestimmte Absicht haben, sich in den Kolonien zu etablieren, um sich der Landwirtschaft zu widmen. Die von den Immigranten für ihren persönlichen Gebrauch mitgebrachten Gegenstände, wie Kleidung, Möbel, Sämereien, Handwerkszeuge und landwirtschaftliche Maschinen, die zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Instrumente, können vom Zoll befreit werden. Die paraguayischen Behörden lenken ganz besonders die Aufmerksamkeit der Einwanderer auf die Tatsache, daß das Land gute Placierungsmöglichkeiten bietet und Zukunftsaussichten für bewährte und mutige Landwirte, ebenso für gewisse Handwerker, Zimmerleute, Mechaniker, Schmiede, Maurer, die von Grund auf ihr Handwerk kennen und auf ihre eigene Bechnung arbeiten können, daß es aber wenig Hilfsquellen für Fabrikarbeiter, Büroangestellte und Personen bietet, die freie Berufe ausüben, und es ist den Letzteren abzuraten, nach Paraguay zu kommen, ohne die Gewißheit zu haben, daß eine Position sie dort erwartet. Ebenso muß man, was die Landwirte anbetrifft, darauf hinweisen, daß der Kampf um das Leben nicht leicht ist, besonders im Anfang. In Paraguay muß der Kolonist sich allen Arten von Arbeiten unterziehen, von der Urbarmachung des Bodens, dem Bau seiner Behausung an bis zum Verkauf seiner Erzeugnisse. Es ist zu bemerken, daß derjenige, der nicht den festen Willen hat, sehr harte Arbeiten zu leisten, in seinen Hoffnungen enttäuscht sein wird, und besonders, daß grundsätzlich die Personen, die an das Leben in den Städten gewöhnt sind, sich schwer primitiven Existenzbedingungen anpassen werden. Dagegen, wie schon gesagt, können erfahrene Landarbeiter ermutigt werden. — Nach einer Auskunft des Konsulats müssen Einwanderer zum Vorzeigen BM 300,— in bar oder einem Scheck auf Paraguay besitzen. — Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die u r u - guayschen Einwanderungsbeamten auf keinen Fall die Landung erlauben, falls das Beisegeld für die Strecke Montevideo—Asuncion bei den Immigranten, die im Besitze eines uruguayschen Transit-Visums mit dem Endziel Paraguay sind, nicht vorhanden ist. Andererseits, d. h. wenn die Immigranten das obenerwähnte Beisegeld vorzeigen können, wird die Landung gestattet, nur die Dokumente werden bei der Immigrations-Direktion deponiert und bei der Ausreise wieder ausgehändigt. Gegenüber sehr optimistischen Berichten über Paraguay und im Hinblick auf kolonisatorische Niederlassungen, die als Fehlschläge angesehen werden, wird von besonders gut unterrichteter Seite auf das Bisiko einer Ansiedlung in Paraguay hingewiesen: Wenn es auch in gewissen Beziehungen — mit Bücksicht auf den Naturreichtum und. die günstigeren klimatischen Verhältnisse — in dieser südamerikanischen Bepublik tatsächlich einige Aussichten für Kolonisten geben kann, so darf man doch nicht die Schwierigkeiten aus dem Auge verlieren, die sie dort zu überwinden hätten. Viel Geduld und Energie sind erforderlich, wenn man die beträchtlichen Schwierigkeiten bewältigen will, die herrühren von der Einsamkeit, in der der Kolonist sich befinden wird, von dem Mangel an Wegen, von den schlechten sanitären Verhältnissen und von der Notwendigkeit, vorerst die Arbeit der Urbarmachung zu übernehmen, die sich sehr teuer stellt, und die man im allgemeinen den Eingeborenen überlassen muß, die allein die Kraft haben, sie gut durchzuführen. Der Kolonist muß sich außerdem auf seine Kosten das tote und lebende Inventar verschaffen und über einen gewissen Betrag für den Lebensunterhalt seiner Familie während der ersten sechs Monate nach seiner Niederlassung verfügen. Jedenfalls können die Kolonisten einen wirtschaftlichen Ertrag von ihrem Grundstück erst nach fünf Jahren erwarten. Bis dahin werden sie zweifellos nur das gewinnen, was sie zum Leben brauchen. Gewisse Kolonisationsversuche in Paraguay sind völlig fehlgeschlagen. Es werden Beispiele angeführt: Eine Kolonie, bei der es sich um Berufslandwirte handelte, die selbst etwas Kapital besaßen; sie mußten ihre Parzellen verlassen und repatriiert werden, weil sie in den Urwäldern isoliert und Neulinge in der Waldarbeit waren, und die Verwaltung schlecht war. — Vor einer anderen Kolonie wird gewarnt, weil für dieselbe aus selbstsüchtigen Motiven eine rührige Propaganda gemacht wird. In einer Generalversammlung der Paraguay Central Bailway Comp, von Ende Dezember 1934 wurden folgende Mitteilungen über Kolonisation gemacht: Ungeachtet des Krieges geht eine Kolonisation in gewissem Umfange ruhig in Paraguay vor sich. Wir wurden im verflossenen Jahre darüber informiert, daß eine Zahl neuer Immigranten sich in dem Land angesiedelt hat. Dieser Faktor bestärkt die Erwartung, daß wenn der Krieg vorüber ist, die Kolonisation einen größeren Antrieb erhalten wird, und daß die Steigerung in der Erzeugung von Waren aufrecht erhalten und ausgedehnt werden wird. In dieser Beziehung sind wir bereit und willig, mit der Begierung Paraguays zu kooperieren, mit der unsere Beziehungen fortdauernd herzlich geblieben sind. Wir warten deshalb sehr auf die Wiederherstellung des Friedens, um, soweit wir können, bei der allgemeinen Entwickelung des Landes unseren Beistand zu leisten. Als Bestimmungen zur Ausübung der ärztlichen Praxis gelten nach Mitteilungen vom September 1934: a) der Consejo de Higiene kann die Erlaubnis widerruflich erteilen an Aerzte, die kein paraguaysches Diplom haben. b) Wenn sich aber ein paraguayischer Arzt an dem Orte niederläßt, so kann er die Widerrufung der Erlaubnis fordern. c) Der ausländische Arzt wird als vollberechtigt anerkannt, sobald er das paraguayische Diplom erwirbt. Bevalidierung des Titels. Dazu ist ein Examen an der medizinischen Fakultät in Asuncion erforderlich. Das Examen ist nicht leicht, da es in spanischer Sprache abgehalten wird. Es gibt auch hier Aerzte genug, und diese wünschen natürlich nicht die Konkurrenz von Ausländern. Die hiesigen Aerzte gehen aber nur selten in das flache Land, sondern bleiben lieber in den Städten. Ausländische Aerzte, die Kriegsdienste leisten, werden ohne Examen anerkannt. — 69

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