Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1935. Bestand LBI
- Issue
- September 1935
- Date
- 1935-09-01
- Page
- Seite 60 (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
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riums hat sein Gutachten ahgegeben, in dem es u. a. heißt, daß man die der Gesellschaft gewährte Ermächtigung, die zweifelsohne einen regulären juridischen Akt und ein von der Gesellschaft, die die Ermächtigung erhalten hat, erworbenes Recht darstellt, aufrecht erhalten müsse. In einer Botschaft vom 3. Mai 1935 an den Kongreß hal der brasilianische Präsident G. Vargas auf die Nachteile des neuen brasilianischen Quotensystems hingewiesen. Die Quoten sind teils zn klein für die brasilianischen Bedürfnisse. Andrerseits entsteht durch nicht volle Ausnutzung großer Quoten (z. B. seitens Italiens) ein Mangel an Immigranten, der nicht gutgemacht werden kann, weil bei anderen Nationalitäten, die für eine Einwanderung in Frage kommen, die Einwanderungsquoten bereits erschöpft sind. Infolgedessen fällt die Einwanderung nach Brasilien notwendigerweise weit unter das erwartete Niveau der festgesetzten 2 %>-Quote. Angesichts der dünnen Bevölkerung Brasiliens (5 Personen auf den Qkm) gegenüber der normalen Dichtheil der Bevölkerung in Agrikulturländern (30—40 Personen je qkm) muß die entstehende Situation unverzüglich sorgsamst studiert werden. Statistik für 1 933 und 1 9 3 4. Einwanderung nach Brasilien, die im Jahre 1931 ihren niedrigsten Stand seit 15 Jahren erreicht hatte (31,410) hob sich wieder im Jahre 1932 (34,683), im Jahre 1933 (48,812), 1934 (50,371). Die Zahl der Personen, die in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, ist von 38,775 im Jahre 1931 auf 24,225 im Jahre 1932 und auf 22.660 im Jahre 1934 gefallen. Wir bringen nachstehend noch folgenden uns freundlichst von Hicem übermittelten Artikel aus dem Jornal do Commercio vom 23. Juni 1935. Das Sekretariat des Herrn Arbeitsministers richtet folgende Note an die Presse: Die Verfassung vom 16. Juli beschränkt in ihrem Paragraphen 121, Abschnitt 6. den Eintritt von Auswanderern auf brasilianischen Boden. Zur Durchführung dieser Maßnahme hat der Herr Arbeitsminister eine außerordentliche Kommission ernannt, die besonders mit der Festsetzung der Anzahl der zur Landung zugelassenen Passagiere jeder Nationalität beauftragt wurde. In Anbetracht der Wichtigkeit und der Dringlichkeit ihrer Aufgabe, hat diese Kommission, noch bevor sie zu endgültigen Beschlüssen gelangt ist, eine Aufstellung vorläufiger Zahlen wie folgt bekanntgegeben: Italiener — 28 027 Deutsche — 3 088 Portugiesen — 22 955 Japaner — 2 849 Spanier — 11 542 Polen 2 307 Es folgen einige geringfügigere Zahlen. Diese Zahlen sind von dem Arbeitsministerium dem Ministerium des Aeußeren mitgeteilt worden, damit sie unseren konsularischen Vertretern übermittelt werden können, und es ist gleichzeitig festgesetzt worden, daß die Pässe visiert werden sollen, sobald die Anträge auf Einschiffung durch die Vermittlung des Brasilianischen Bevölkerungsamtes eingereicht sein werden, und zwar entsprechend den anerkannten Quotenteilen. Nach der zuständigen Einteilung wird es dem Arbeitsministerium obliegen, die notwendigen fiskalischen und Kontroll-Maßnahmen zu treffen, damit die festgesetzten Zahlen nicht überschritten werden. Zu diesem Zweck werden die in der Aufstellung der Kommission festgesetzten Zahlen völlig innegehalten werden, und kein Ausländer wird in die brasilianischen Häfen gelangen können, falls es diese Anordnungen nicht gestatten. Vom brasilianischen Generalkonsulat ging uns die folgende Information bezüglich der Einwanderungsbestimmungen zu: Zur Erlangung des Visums für die Einreise in Brasilien sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Beisepaß, (Fremdenpaß muß rechten Daumenabdruck mit entsprechender Bestätigung der Polizeibehörde tragen); 2. Impfschein über eine in den letzten 4 Jahren erfolgte Schutzimpfung gegen Pocken vom Kreisarzt; 3. Gesundheitsattest vom Kreisarzt, aus dem hervorgeht, daß der Untersuchte nicht an ansteckender Krankheit leidet, insbesondere nicht an Krebs, Trachom, Lepra, Elephan- 60 tiasis, Tuberkulose, Taub-. Stumm- oder Blindheit leidet und vollkommen erwerbsfähig ist; 4. Polizeiliches Führungszeugnis der letzten 5 Jahre; 5. 3 Paßbilder: 6. Einreiseerlaubnis, ausgestellt von einer brasilianischen Polizeibehörde auf Antrag einer in Brasilien ansässigen Person : 7. Garantiesumme in Höhe von Bs. .'5.000.$ 000 pro Person über 12 Jahre und Rs. 2.000$ 000 pro Person unter 12 Jahren. Diese Summe muß in Original- und Duplikatscheck einer hiesigen Bank au! eine Bank in Brasilien lautend vorgewiesen werden. Die Visumgebühren betragen RM. 10.— pro Paß. —- Ergänzend ist noch folgendes hinzuzufügen (Publikation vom September 1934). Falls es sich um Landwirte oder Landarbeiter handelt, fällt die Garantiesumme fort. Es genügt dann die Einreise- Erlaubnis von der Polizeibehörde, die aber nur von einem Landwirt beantragt werden kann, der länger als 2 Jahre in Brasilien eine Landwirtschaft besitzt und betreibt. Ohne Einreiseerlaubnis kann das Visum nur dann erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, daß der Antragsteller Vermögen nach Brasilien überweist, dessen Höhe mindestens 5000.— Reichsmark beträgt. E i n w a n d e r e r-Scheck s. (Publikation der Reichsstelle vom Dezember 1934) Auswanderer, die nach Brasilien fahren, werden darauf hingewiesen, daß auf Grund der Ausführungsbestimmungen (Dekret 24258 vom 16. Mai 1934) zum Einwanderer-Gesetz sogenannte Einwanderer-Schecks von den bezogenen Raidien nicht mehr ohne weiteres bezahlt werden dürfen. Solche in Deutschland auf brasilianische Banken ausgestellte, meist über Rs. 3 : 000$000 lautende Schecks, die zur Einholung des Einreisevisums dienten, werden bei Ankunft des Einwanderers von der Einwanderungsbehörde mit einem Stempel „resgate condicional" (bedingungsweise Einlösung) und Hinweis auf das vorerwähnte Dekret versehen. Dieses verpflichtet die bezogene Rank, ihn erst dann einzulösen, wenn die zuständige Polizeibehörde dazu die schriftliche Genehmigung erteilt. Diese Erlaubnis hat der Scheckinhaber unter Vorlage folgender Dokumente bei der Polizeibehörde zu veranlassen: b) Brasilianischer Identitäts- oder Berufsausweis, % Bescheinigung über Anstellung und Einkommen (bei Ehefrauen, die als Braut herüberkamen: Heiratsurkunde), c) Führungszeugnis, d) Reisepaß und sonstige Einwanderungs-Dokumente. Für die Einlösung dieser Schecks ist eine Frist von 90 Tagen gesetzt, gerechnet vom Datinn der Ausschiffung in Brasilien, das den Banken von der Einwanderungsbehörde mitgeteilt wird. Die Ranken sind verpflichtet, die Beträge von Schecks, die nicht innerhalb dieser Frist abgehoben werden, abzüglich der Unkosten gerichtlich zu hinterlegen. Afro-brasilianischer Kongreß. Ein interessantes Licht auf die mannigfachen ethnologil, wirft die nachüber den Einfluß sehen Tendenzen, die in Brasilien besiehe stehende Zeitungs-Notiz vom 24. Dezember (ies afrikanischen Elements in Brasilien: Das wichtigste Ergebnis des kürzlich in Recife abgehaltenen afro-brasilianischen Kongresses war der Beschluß, die Gründung eines afro-brasilianischen Institutes in Rio de Janeiro zu betreiben, dessen Zweck es sein soll. Studien und Untersuchungen über den Einfluß des afrikanischen Elements und seiner Nachkommen auf die völkische, wirtschaftliche, soziale und künstlerische Entwicklung des Landes vorzunehmen. Die Studien sollen nicht nur in Brasilien selbst, sondern auch in Afrika betrieben werden. M a n g e 1 a n L a n d a r b e i 1 e r n. In einer Sitzung der Landwirtschafts-Gesellschaft in Sao- Paulo vom Oktober 1934 wurde seitens der Landwirte darüber geklagt, daß auf den Pflanzungen Mangel an Arbeitskräften herrscht; trotz der Erhöhung der Arbeitslöhne müsse für das kommende Jahr geradezu mit einer Krisis der Arbeiterbeschaffung gerechnet werden. Da nun einmal die ausländische Einwanderung beschränk! sei. müsse man unverzüglich Sorge tragen, daß dem Staate Sao Paulo zumindest Kolonisten aus den anderen Landesteilen zugeführt werden.