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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 52

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 52 (sequence 54)
Language
German
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Die Ausfuhr ist dem Werte nach die höchste seil 1926. Der Wertzuwachs der Ausfuhr stellt sich gegenüber dem Vorjahre auf 76 %, der der Einfuhr auf 36,6 °/o. Die größte Zunahme zeigt die Silberausfuhr, die von 1 119 654 kg mit einem Werte von $ 42 120 000 in 1933 auf 1 838 811 kg im Werte von S 98 056 000 in 1934 stieg. Der Einfuhrzuwachs in 1934 verteilte sich ungefähr gleichmäßig auf sämtliche importierte Waren, mit Ausnahme von Textilwaren, deren Import infolge von Zollerhöhungen stark zurückgegangen ist. — In einem Bericht in der Frankfurter Zeitung vom März 1935 sind nähere Angahen über das aufstrebende Mexiko enthalten, wovon wir einige nachstehend wiedergeben. Hebung des Lebensstandards ist eine der wichtigsten Losungen des Regierungsprogramms. Versucht wird das einmal durch gesetzliche Festlegung eines Mindestlohnes von täglich 1,50 Pesos und durch Befürwortung höherer Gehälter und Löhne. Der zweite Weg zur Hebung der Kaufkraft und zugleich das Herzstück des Sechsjahresplans ist die zugunsten der eingeborenen Kleinbauern beabsichtigte Agrarreform. Sie sieht die Möglichkeit vor, nicht genutzten landwirtschaftlichen Boden zu enteignen und zu besiedeln, insbesondere Großgrundbesitz. Bis Ende Januar 1934 waren so bereits 84 000 Quadratkilometer nationalisiert worden, und die Agrarbank hat 1933/34 allein 20 Mill. Pesos für solche Siedlungszwecke bereit gestellt. Diese neue Besiedlung ist freilich noch nicht groß, gemessen an einer Kulturlandfläche von 14,5 Millionen Hektar. Aber nach dem Zensus von 1930 (vgl. Dr. Biehl im Wirtschaftsdienst 1934 Heft 42) — ein neuerer liegt nicht vor — war hiervon nur etwa die Hälfte bestellt; inzwischen mag sich freilich das Verhältnis unter der Einwirkung der Regierung gebessert haben. Einen besonders großen Einfluß auf die Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte Mexikos hat zweifellos die Rooseveltsche Silbervalorisation ausgeübt. Sie hat einmal zur mengenmäßigen Verdoppelung der Silberausfuhr Mexikos schon im ersten Halbjahr 1934 geführt, zumal nach USA. und in den nächsten Monaten ist die Ausfuhr weiter gestiegen. Neben der Menge ist aber auch der Silberpreis auf mehr als das Doppelte gestiegen, mit dem Ergebnis, daß die Produktion sich ungewöhnlich stark vergrößert hat. Alte, wegen Unrentabilität stillgelegte Minen wurden wieder in Betrieb genommen, ausgebeutete Gruben, von denen sich viele im Auslandsbesitz befinden, erweitert, oder mit größerer Belegschaft versehen. Im Zusammenhang damit steht auch die Vermehrung der Goldproduktion, da Gold dort häufig in Verbindung mit Silber vorkommt. Daneben nimmt Mexiko auch mit seiner Produktion von Kupfer, Blei und Zink an der Steigerung des Weltbedarfs an diesen Metallen regen Anteil. Der ganze Bergbau also, eine der wichtigsten Stützen der mexikanischen Wirtschaft, steht in voller Blüte, und von ihm aus gewinnt die übrige zollgeschiitzte, noch vorwiegend auf heimischen Konsum eingestellte Industrie starke Impulse. Eine. Reihe von Fabriken wurde vergrößert, vor allem aber führte man neue Fabrikationszweige ein. Die mexikanische Regierung hofft, den Wert des Pesos auch weiterhin stabil halten zu können. Der Papiergeldumlauf — vor einigen Monaten etwas unter 100 Mill. Pesos — ist mehr als voll durch Gold, Silber und Devisen gedeckt, und man nimmt an, daß in der nächsten Zeit die Parität zum Dollar ohne weiteres, insbesondere ohne jede Devisenbeschränkung, gehalten werden kann, um so mehr, wenn auch der erhöhte Fremdenverkehr anhält. Eine der Hauptaufgaben des Sechs-Jahres-Planes in finanzieller und bankpolitischer Beziehung bleibt jedenfalls die, genügend Kapital für die Durchführung der Agrarreform herbeizuschaffen. Lebens - und Lohnverhältnisse Die Landessprache ist spanisch; ihre Beherrschung ist für ein Vorwärtskommen unerläßliche Bedingung. Die englische Sprache ist namentlich in den größeren wirtschaftlichen Zentren verbreitet. Ueber die B e s c h ä f t i g u n g s a u s s i c h t e n ist zu sagen, daß eine Einwanderung von Ausländern nach Mexiko nach der Wanderungsgesetzgebung der letzten Jahre nur noch in Ausnahmefällen in Frage kommt. Die Zahl der Erwerbslosen wird nach der letzten amtlichen Statistik für Mai 1934 mit 15 000 in der Hauptstadt (1 000 000 Einwohner), im Innern mit 90 000, also insgesamt mit 105 000 angegeben. Die Arbeitslosigkeit bildet demnach für Mexiko kein Problem. Trotzdem ist in absehbarer Zeit eine Milderung der die Einwanderung erschwerenden Bestimmungen nicht zu erwarten. Die ortsüblichen Gehaltssätze für Angestellte in Mexiko-Stadt erreichen je nach der Stellung 150—175 Peso und 200—400 Peso. Eingearbeitete, längere Jahre im Lande tätige« Kräfte höherer Art oder in Vertrauensstellungen beziehen auch größere. Vergütungen. Der Monatsbedarf (einschließlich Erhaltung von Kleidung und Wäsche sowie für Haushaltsführung) wird für einen jungen ledigen Angestellten auf 150 (Existenzminimum) bis 250 Peso geschätzt. Für Verpflegung allein wird er bei bescheidensten Ansprüchen mindestens 80, bei mittleren wenigstens 120 Peso monatlich aufzuwenden haben. Das Existenzminimum für einen verheirateten Angestellten liegt bei 250 Pesos. Im Innern des Landes sind die Lebensbedingungen zum Teil etwas billiger. Die ortsüblichen Preise für Kleidung betragen für 1 Mantel etwa 60—120 Peso, für 1 Anzug etwa 80—150 Peso, für 1 Oberhemd etwa 5—10 Peso, für 1 Paar Schuhe etwa 12 bis 25 Peso, für 1 Hut etwa 12—30 Peso. Waren besserer Ausstattung, die meist aus dem Auslande eingeführt sind, kosten weit mehr. Für Haarschneiden sind V2—1 Peso zu entrichten. Der Besuch einer Kinovorstellung kostet, je nach dem Rang des Theaters, V2—2 Peso. Ein Arzt berechnet für die einfache Konsultation 5—10 Peso. (1 Peso etwa 0,70 RM.) (Publikation der Reichsstelle vom Dezember 1934). Aenderung von B e s t im m u n g e n zur E r 1 e i c h - t e r u n g d e r E i n w a n d e r 11 n g von ausländischen Studenten und Schülern Die Verordnung vom IG. Februar 1934 über die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte' und anderer Personen nach Mexiko hat im Artikel 7, der von der Einwanderung von Studenten handelt, eine Aenderung erfahren, die den Besuch Mexikos durch ausländische Studenten erleichtern soll. Der betreffende Artikel lautet in deutscher Uebersetzung nunmehr wie folgt: 7. Als Studenten für den Primär-, Sekundär-, höheren und Berufsschulunterricht werden alle Personen zugelassen, die sich in der wirtschaftlichen Lage befinden, solche Studien durchzuführen, vorausgesetzt, daß eine Heimkehrbürgschaft durch eine Person oder eine von dem Ministerium des Innern oder von den mexikanischen Konsuln im Auslande anerkannte zahlungsfähige Anstalt gestellt wird. Weiter ist in regelmäßigen Zeiträumen nachzuweisen, daß die Bei reifenden den die Einreise rechtfertigenden Charakter als Studenten behalten haben. Diejenigen Studenten, die nach Vollendung ihres Studienganges in den einzelnen Fakultäten die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes erworben haben, können auf Antrag die endgültige Aufenthaltsbewilligung erlangen. Nach dem maxikanischen Sprachgebrauch werden unter Studenten nicht nur Hochschüler. sondern S C h ü 1 e r schlechthin verstanden. Panama. E i n r e i s e b e s t i m m u n g e n Visumgebühr — Balboas ô. Für nordamerikanische Staatsangehörige Balboas 10,—. An deutsche Staatsangehörige wird das Visum kostenlos erteilt Vorzulegen sind: 1. Reisepaß mit Visum des zuständigen Konsulats. 2. Polizeiliches Führungszeugnis über die letzten .labre. 3. Wenn verheiratet — Heiratsurkunde 4. Aerztliches Attest mit Impfvermerk. 5. Einreiseerlaubnis der Secretaria de Relaciones Exteriores in Panama. Passagiere, die nicht über die unter 5 genannte Einreiseerlaubnis verfügen, müssen ein Depot in Höhe des Rückreisefahrgeldes (zuzüglich 10 °/o) beim Visum erteilenden Konsulat hinterlegen. Außerdem müssen sie über genügend Geld verfügen, um ihren Lebensunterhalt für mindestens 1 Jahr bestreiten zu können. Vorgenanntes Depot wird im Falle einer notwendig werdenden Rückreise für diese verwendet Wenn nach Ablauf eines Jahres, vom Datum der Hinterlegung an gerechnet, die Passagiere das Land nicht verlassen haben, so findet nach den gesetzlichen Bestimmungen Panamas eine Rückzahlung nicht statt. Ausgenommen von vorstehenden Bestimmungen (Einreiseerlaubnis, bezw. Depot) sind Passagiere" der nachstehenden Gruppen: 52

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