Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1935. Bestand LBI
- Issue
- September 1935
- Date
- 1935-09-01
- Page
- Seite 51 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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Hafen Puerto Cortes. Die im Mittelamerikadienst der Hamburg-Amerika-Linie verkehrenden Passagier- und Frachtmotorschiffe „Caribia" und „Cordillera" werden auf ihren Fahrten zum ersten Mal den Hafen Puerto Cortes anlaufen. Dieser Hafen wird zwischen Puerto Limon und Puerto Bardos eingeschaltet, um den Anforderungen des Passagier- und Frachtverkehrs der Ostküste von Honduras gerecht zu werden. Zunächst sind drei Abfahrten vorgesehen. Die Hamburg-Amerika-Linie wird die einzige Reederei sein, die von Europa aus Puerto Cortes mit Passagierschiffen bedient. Kuba. Vom Statistischen Reichsami wird in einer Sonderbeilage zu Wirtschaft und Statistik über die Lage in K u b a im Jahre 1934 berichtet: Durch Neuregelung des Zuckerabsatzes in den Vereinigten Staaten von Amerika und Erhöhung des Zuckerpreises allmähliche Besserung der Wirtschaftslage, gefördert durch Umsatzbelebung infolge des GegenseitigkeitsVertrages mit den Vereinigten Staaten. Konsolidierung jedoch durch anhaltende politische Unsicherheit gehemmt. Industrie: Lage der Zuckerindustrie infolge erhöhter Produktion und gebesserter Preise günstiger als im Vorjahr. Landwirtschaft : Erholung durch erhöhte Zuckerproduktion und gehobene Preise, höhere Tabakausfuhr und gegenüber dem Vorjahr verdreifachte Früchteausfuhr gefördert. Zuckervorräle Anfang November um 3,7 °/o über Vorjahrshöhe. Finanzlage infolge stark zurückgegangener Einnahmen trotz ruhender Amortisation für Auslandsanleihen noch nicht gebessert. Große Rückstände an fälligen Gehältern. — Ein Visum ist für Reichsdeutsche nicht erforderlich. Reisende müssen im Besitz eines Gesundheitsattestes, eines Leumundszeugnisses und $ 200,— in bar sein. Von alleinreisenden, auch verheirateten Frauen, Personen über 60 Jahren und unter 21 Jahren sind noch besondere Bedingungen zu erfüllen. Minderjährige Einwanderer, die nach Kuba kommen, müssen eine spezielle Erlaubnis ihrer Eltern, bzw. ihres Vormunds haben. Diese Erlaubnisbriefe müssen ins Spanische übersetzt und von dem kubanischen Konsul des Landes, aus dem der Einwanderer kommt, legalisiert sein. Die Betätigung von Fremden in Kuba ist durch ein Dekret vom 8. November 1933 stark beschränkt worden. Wir haben darüber ausführlichere Mitteilungen in unserem Korrespondenzblatt vom August 1934 gebracht. Mexiko. Wir haben in unserem letzten Korrespondenzblatt vom August 1934 sehr ausführlich über die Einwanderungspolitik und die Einwanderungsbestimmungen Mexikos berichtet. Es bestehen dort, aus ethnologischen, politischen und wirtschaftlichen Gründen sehr radikale Einwanderungsverbote und -Restriktionen. Trotz der Wichtigkeit der Petroleum- und Minenindustrien und des Wachsens der verarbeitenden Industrien, ist Mexiko noch vorwiegend ein Ackerbauland. Schätzungsweise sind über 2/3 der Bevölkerung landwirtschaftlich beschäftigt. Die Haupterzeugnisse sind Mais — die Hauptnahrung der Bevölkerung — Bananen, Kaffee, Kakao, Weizen, Gerste, Zucker, Baumwolle und Bohnen verschiedener Art. Das mexikanische Konsulat erteilte uns Anfang dieses Jahres die nachstehende Auskunft: Die Arbeits- und Lebensbedingungen in Mexiko sind so verschiedenartig, daß in Einwanderungsangelegenheiten nur von Fall zu Fall entschieden werden kann. Dies geschieht unabhängig von der Nationalität. In jedem Fall ist von dem Interessenten vorerst die Einreisegenehmigung von der dortigen Regierung, der „Secretaria de Gobernacion" in Mexiko D. F. einzuholen, unter genau detaillierter Angabe des Reisezieles, Zweckes, Geldmittel, ev. Familie dort usw. — Wanderungsbestimmungen. Das mexikanische Außenministerium hat den mexikanischen Auslandsbehörden mit Rundschreiben mitgeteilt, daß die Bürgschaftsbeträge, welche für eine allfällige Heimschaffung von nach Mexiko reisenden Ausländern im Ankunftshafen hinterlegt werden müssen, für Nordamerikaner, Guatemalteken und Cubaner auf 250 Peso für Angehörige anderer Länder.....auf 500 Peso festgesetzt worden sind. Weiter müssen Touristen vor den Wanderungsämtern den Besitz für ihren Aufenthalt genügender Geldmittel nachweisen. Wanderungsbewegung Nach einer vom mexikanischen Wirtschaftsminislerium herausgegebenen Aufstellung sind im Jahre 1932 135 248 Personen in Mexiko eingereist; darunter befanden sich 80 648 Mexikaner und 3853 Ausländer, von denen jedoch nur 1728 zu ständigem Aufenthalte, also als Einwanderer, nach Mexiko kamen. Der Rest waren Touristen und Ansässige. Im gleichen Jahre sind 59 257 Personen aus Mexiko ausgereist, davon 9800 Ausländer, von denen 3382 Personen das Land endgültig verließen. Für das Jahr 1933 wurden folgende Angaben gemacht: Die Einreisen betrugen 95 934, darunter rund 70 000 rückkehrende Mexikaner und 3326 Ausländer. Von letzteren können 724 als eigentliche Einwanderer angesehen werden. Von den 62 174 Ausreisenden waren 10 006 Ausländer, darunter 2545 Rückwanderer. Bei den eingereisten mexikanischen Staatsangehörigen handelte es sich in den Berichtsjahren fast ausschließlich um Rückwanderer aus den Vereinigten Staaten. Die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Landes veranlaßten die dortigen Behörden, die mexikanischen Arbeiter in ihre Heimat abzuschieben. Ihre Aufnahme hat dem Lande mannigfache Schwierigkeiten bereitet, denn es galt, sie zu unterstützen und möglichst rasch industriell zu beschäftigen oder anzusiedeln. Diese schwere Aufgabe wurde im großen und ganzen durchaus befriedigend gelöst. — Aus Veröffentlichungen der Reichsstelle entnehmen wir noch folgendes (Publikation vom Oktober 1934) : Was die Ausländerwanderung im besonderen betrifft, so ist — zweifellos als Folge der mexikanischen Arbeits- und Fremdengesetzgebung — ein starkes Abströmen der Fremden aus Mexiko zu verzeichnen. Im Jahre 1932 wanderten endgültig 3382 Personen fort, während sich nur 1728 Personen ständig im Lande niederließen, was somit 1654 Ausländerverlust ergibt. 1933 gingen 2545 Ausländer endgültig aus dem Lande. Da nur 724 Ausländer die dauernde Aufenthaltsbewilligung erhielten, ist ein Verlust von 1821 Personen zu verzeichnen. Doppelte Staatsangehörigkeit Nach dem neuen mexikanischen Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsgesetz muß ein Ausländer, der in Mexiko eingebürgert werden will, vor Erteilung der Naturalisationsurkunde ausdrücklich erklären, daß er „auf jede Untertaneneigenschaft, jeden Gehorsam und jede Treue gegenüber der Regierung des Landes, dem er angehört, verzichtet." Wer unter Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder durch unwahre Auskünfte eine Einbürgerungsurkunde zu erlangen sucht, hat Gefängnis- und Geldstrafen zu gewärtigen. Der preußische Innenminister hat deshalb, wie die I. A. K. meldet, angeordnet, daß künftighin einem deutschen Reichsangehörigen für den Fall des Erwerbs der mexikanischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Reichsangehörigkeit nicht mehr zu erteilen ist. — Der neue Präsident von Mexiko, General Cardenas, hat in seiner Ansprache bei Einführung in sein Amt Ende 1934 auch über einen Sechsjahresplan nähere Mitteilungen gemacht. Es handelt sich, abgesehen von einem Erziehungsprogramm und die Trennung von Kirche und Staat, um die Besserung der Lage der Arbeiter, Verbesserung des Transportwesens, Straßenbau und Bewässerungsanlagen. Unter anderem erklärte er, daß fremdes Kapital in Mexiko willkommen sei, wenn es die Rechte der Arbeiterschaft anerkenne, keine Sonderrechte verlange und die Gesetze einhalte. Die Ausbeutung der Reichtümer des Landes dürfen allerdings nicht ausschließlich dem fremden Kapital anvertraut werden, deswegen sei die Förderung der Arbeitsgenossenschaft in Form eines 6 Jahresplanes vorgesehen. — In einem Wirtschaftsbericht des Banco Gerinanico de la América del Sud Sucursal en Mexico wird über die Wirtschaftslage Mexikos folgendes mitgeteilt: 57