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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 46

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 46 (sequence 48)
Language
German
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Einkommen und die Hilfsquellen, Verpflichtungen und Ausgaben etc. der Personen, die die Affidavits ausstellen, dartun, die dadurch ihre finanzielle Fähigkeit zeigen, zum Unterhall des Bewerbers für eine unbestimmte Zeit beizutragen. Die an dem Einwanderer interessierten Personen könnten auch den Beitrag angeben, den sie zu geben hereil sind. Wenn sie keine direkte Verpflichtung zur Unterstützung des Bewerbers haben, sollten sie ihre Gründe für ihre Bereitwilligkeit angeben, die Verpflichtung auf sich zu nehmen. Angaben in dem Affidavit, insbesondere diejenigen, die sich auf den finanziellen Standder Person, die das Affidavit ausstellt, beziehen, sollten soweit wie möglich bestätigt werden durch geeigneten dokumentarischen Nachweis und durch Affidavits verantwortlicher interessierter Personen. Ein Bankausweis bezüglich Ersparnisse könnte, wenn vorgelegt, Einlagen und Abhebungen über eine beträchtliche Zeit angeben. Ausweise bezüglich persönlichen Eigentums und — oder Grundbesitzes könnte durch geeigneten dokumentarischen Nachweis erhärtet werden. Wenn ein Anstellungsdokument unterbreitet wird, so könnte der Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten die Zeitdauer angeben, während welcher die an dem Bewerber interessierte Person angestellt gewesen ist, ob die Anstellung von längerer oder geringerer Dauer ist, und das Honorar eine entsprechende Zeil lang bezahlt worden ist. Venn Personen, die an dem Bewerber interessiert sind, ihm finanzielle Hilfe sandten, so wäre darzutun, auf wie lange Zeit solche Hilfe sich erstreckt hat, und in welchem Betrage solche sich erstrecken könnte. Nach einem am 8. Juni 1934 angenommenen Gesetz kann ein Ausländer, der vor dem 1. Juli 1933 eingewandert, über dessen Erlaubnis zu dauerndem Aufenthalt aber keine Eintragung vorhanden ist, und der sich als politischer oder religiöser Flüchtling in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat, auf Antrag beim Commissioner General of Immigration innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes an gerechnet, sich als rechtmäßig Eingewanderter registrieren lassen. Voraussetzung hierfür ist: 1. daß er seit seiner Landung die Vereinigten Staaten nicht verlassen hat; 2. daß er moralisch einwandfrei ist; 3. daß er nicht etwa wegen anderer als im Einwanderungsgesetz von 1924 unter Strafe der Deportation gestellten Vergehen deportiert werden kann; 4. daß er den amerikanischen Einwanderungsbehörden vor dem 1. Juli 1933 von irgendeinem fremden Staate zum Zwecke seiner Deportation dorthin verlangte Informationen über seine Person nicht vorenthalten hat. — Wie in früheren Jahren, bestehen auch jetzt Tendenzen der Einwanderungspolitik, die ein völliges Verbot der Einwanderung herbeiführen wollen. Das Mitglied des amerikanischen Bepräsentantenhauses Blanton hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Einstellung der gesamten Einwanderung nach Amerika für die nächsten zehn Jahre und eine Registrierung aller Ausländer vorsieht. Lebensmittelpreise (Publikation der Reichsstelle vom Juli 1935). Die Preise für einige der wichtigsten Lebensmittel waren nach Erhebungen in 51 Städten im März d. J. durchschnittlich um V2 v. H. geringer als im Vormonat, aber 12 V2 v. H. höher als im März 1934. Der vom statistischen Büro des Arbeitsdepartments errechnete Index des Kleinhandelspreises betrug im März 1935 75,8 gegenüber 100 im Jahre 1926, 76,1 im Februar 1935 und 67,4 im März 1934. Die Kleinhandelspreise sind gegenüber März 1934 fast durchweg z. T. erheblich gestiegen, wie aus folgender Aufstellung ersichtlich ist. März 1935 März 1934 cents Brot, Pfund (0,45 kg)............ 8,3 8,0 Butter, Pfund ............... 37,4 31,3 Milch, Quart (1,10 1)............ 11,9 11,1 Eier, Dtzd.................. 28,6 24,7 Kartoffeln, Pfund.............. 1,7 2,9 Schmalz, Pfund .............. 18,7 10,3 Schweinskotelett, Pfund .......... 32,6 24,4 Rindfleisch, Pfund............. 35,3 25,1 Zucker, Pfund............... 5>4 5>5 Kaffee, Pfund ............... 27,3 27,1 Arbeitslosenstatistik. Nach Schätzung des National Industrial Conference Board November 1934 betrug die Zahl der Arbeitslosen 10 094 000, von denen u. a. 423 000 auf die Gruppe Bergwerkarbeit entfielen. 3 995 000 auf Fabrikarbeit, 1 313 000 auf Verkehrswesen. 1000 000 auf Handel und Gewei he. 985 000 auf HailSimd Personaldienst. V e r t e i 1 u n g d e r J 11 ( 1 e n Ende 1934 (S c h ä 1 zun g). In Prozent der In Prozent der Einwohnersahl umerik. Juden Xew York 1 800 000 25,6 40 Chicago 310 000 8,9 6,9 Philadelphia 250 000 12,5 5,6 Boston 87 000 10,9 1,9 Cleveland 87 000 9,3 1,9 Detroit 73 000 4,5 1,6 Baltimore 70 000 8,5 L6 Los Angeles 70 000 5,4 1,6 Newark 09 000 14.8 1.5 St. Louis 52 000 6,1 1,2 Best liehe 80 Großstädte über 100 000 Einwohner 905 000 5,1 20,1 Somit in Orten unter 100 000 Einwohnei 727 000 0,9 16,1 Zusammen: 4 500 000 3,58 100 Während des Jahres. das am 30. Juni 1934 endete, belief sich die Gesamtzahl der Juden, die in den Vereinigten Staaten ankamen, aid' 7 746, wovon 4 131 Immigranten und 3 612 Nicht-Immigranten waren. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über B ü rgerrecht und Ei n b ü r g e ru n g sowie z u anderen Zwecken vom 24. Mai 1934. Das am 26. Dezember 1933 auf der Siebenten Internationalen Konferenz der pan-amerikanischen Staaten in Montevideo (Uruguay) von der Delegation der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnete Abkommen über die Gleichstellung der Geschlechter aid dem Gebiet der Staatsangehörigkeit ist vom Kongreß der Vereinigten Staaten am 24. Mai d. J. ratifiziert worden. Die durch die Ratifizierung des Abkommens erforderlich gewordene Anpassung der amerikanischen Slaatsangehörigkeitsgesetze ist durch das Gesetz Public No. 250 vom 24. Mai 1934, betitelt „An Act to amend the law relative to citizenship and naturalization and lor other purpose" vorgenommen worden. Im einzelnen sind folgende Gesetze geändert worden: 1. Section 1993 of the Revised Statutes, wonach nunmehr ein Kind, das außerhalb der Grenzen und der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten geboren ist, amerikanischer Bürger wird, wenn sein Vater oder seine Mutter oder beide zur Zeit seiner Geburt amerikanische Bürger waren. Die amerikanische Staatsangehörigkeit soll sich jedoch auf ein solches Kind nur dann erstrecken, wenn der amerikanische Vater oder die amerikanische Mutter je nach Lage des Falles vor der Gehurt eines solchen Kindes in den Vereinigten Staaten gewohnt hat. Ist eines der Elternteile Ausländer, so soll sich die amerikanische Staatsangehörigkeit auf ein solches Kind nur dann erstrecken, wenn es nach den Vereinigten Staaten kommt und darin mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen, und zwar unmittelbar vor seinem 18. Lebensjahr, ansässig ist und innerhalb von sechs Monaten nach dem 21. Lebensjahr ( inen Treueid leistet. 2. Section 5 des Gesetzes vom 2. März 1907 betreffend „Expatriation of citizens and their protection abroad" (Ausbürgerung von Staatsbürgern und deren Schutz im Ausland) wird cuts',rechend geändert. 3. Section 2 des Gesetzes vom 22. September 1922, betreffend „Naturalisation and citizenship of married women" (Einbürgerung und Bürgerrecht verheirateter Frauen) wird ebenfalls den neuen Bestimmungen angepaßt. Schließlich werden unter § 5 des Gesetzes vom 24. Mai d. J. eine Anzahl überholter Geset/.esvorschriften über Staatsangehörigkeit aufgehoben. Das Gesetz lautet in Uebersetzung wie folgt: Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika, im Kongreß versammelt, wollen beschließen : § 1993 der „Revised Statutes" wird wie folgt neugefaßt: 1. Wer nach Annahme dieses Gesetzes außerhalb der Grenzen und der Gerichtshoheit der Vereinigten Staaten geboren ist, wird Bürger der Vereinigten Staaten, wenn bei seiner Geburt der Vater oder die Mutter oder beide Elternteile Bürger der Vereinigten Staaten waren. Er erwirbt das Bürgerrecht jedoch nur dann, wenn der amerikanische Vater oder die amerikanische Mutter vor der Geburt des Kindes in den Vereinigten Staaten gewohnt hat. Ist ein Elternteil Ausländer, so erlangt das Kind nur dann das Bürgerrecht, wenn es nach den Vereinigten Staaten kommt, darin miners f-inbürg ten. 8 nienen brauen hehung \* Wl Ec die Li etwa beob 1. Juli ces V gung 1.30. 1.27' hatte Uni gia, '•sland 46

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