Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 30

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 30 (sequence 32)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/6492417-9587701-10032093--529-9587733
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kons e r v e n i n d u s t r i e : Meistor 80 türk. Pfd. Vorarbeiter 40 türk. Pfd. pro Monat, Lehrlinge 50 Piaster pro Tag. (100 Piaster 1 türk. Pfd.). Zuckerindustrie: Meisler 30—50, Lehrlinge 8—10 türk. Pfd. pro Monat. Mühlen: Meisler 120, Vorarbeiter 50, ungelernte Arheiter 30—35 türk. Pfd. pro Monat. Gießereien: Gelernte Arbeiter 3—4, ungelernte Arheiter 2—2V2 türk. Pfd. pro Tag, Lehrlinge V2 türk. Pfd. pro Tag. Tapezierer: Zeichner 80, gelernte Arbeiter 60—70, ungelernte Arbeiter 30—35 türk. Pfd. pro Monat. Parfümeriewaren : Vorarbeiter 65, gelernte Arbeiter 45, ungelernte Arbeiter 15—25 türk. Pfd. pro Monat. Alkoholbrennereien: Vorarbeiter 130—180, gelernte Arbeiter 50—70, ungelernte Arbeiter 25—40 türk. Pfd pro Monat. Druckereien: Setzer 70, Handlanger 25 türk. Pfd. pro Monat. Möbeltischlereien: Gelernte Arbeiter 75—100, Tagelöhner 50—65, Handlanger 10—15 türk. Pfd. pro Monat. Die angeführten Löhne der türkischen Arbeiter scheinen sehr gering zu sein, verglichen mit den in Westeuropa gezahlten Lohnsummen. Die geringe Lohnhöhe hängt u. a. von dem engen Bedürfniskreis des türkischen Arbeiters ab. Die Lebensbedingungen gemessen an dem Beispiel eines gutbezahlten Arbeiters ergeben folgendes Bild: 55 türk. Pfd. Monatsverdienst; davon wird eine besondere Steuer von 5 türk. Pfd., des weiteren für Schul-, Kranken-, Gemeindeabgaben 2.50 Pfd. abgezogen. Für die Wohnung rechnet man 10—15 türk. Pfd. Monatsmiete, so daß für die Ernährung ein durchschnittlicher Tagesbetrag von ca. 0.75 Pfd. (BM. 1.50) verbleibt. Bei diesem Etat ißt der Arbeiter nur einmal in der Woche Fleisch und an den übrigen Tagen ernährt er sich von Brot, Oliven, Beis mit Fisch, Hülsenfrüchten. Die Türkei geht einer ausgesprochenen Nationalisierung in den Hauptzweigen ihrer Betätigung entgegen. Die Begierung ist bestrebt, das Land von ausländischen Erzeugnissen unabhängig zu machen. Die Industrie paßt sich dieser Forderung an. Von einem reinen Ackerbau betreibenden Land mit einigen absterbenden Handindustrien wird die Türkei in einen Ackerbau- und Industriestaat verwandelt. An.Stellungsverträge. Aus einer Publikation der Beichsstelle vom Juli 1935. Von vertrauenswürdiger Seite wird deutschen Fachkräften, die für türkische Unternehmen verpflichtet werden sollen, folgendes zur Beachtung beim Abschluß von Anstellungsverträgen empfohlen: Trotz der abbauenden Bestrebungen der Regierung, Verwaltung und Privatwirtschaft ist der Bedarf an ausländischen Facharbeitern — sogenannten Spezialisten — im Orient immer noch recht groß. Es ist bedauerlicherweise nun so geworden, daß tatsächlich arbeitslose Monteure und akademisch ausgebildete Facharbeiter für oft gänzlich unzureichende Gehälter angestellt werden, da sie meistens nicht über den wahren Lebensstandard, Preise, früheres Altern und Arbeitsunfähigkeit durch Klima, Tropenkrankheiten (Malaria in allen Formen, Ruhr, Typhus) und Insektenplage unterrichtet sind. Ich kann aus eigener Erfahrung und vielseitiger Kenntnis der verschiedensten Berufe in sämtlichen Gegenden der Türkei die Gehaltsfrage auf die kurze Formel bringen: „Der Geldkurs ist 1 türkisches Pfund — ca. 1,85 bis 1,95 RM. — Bei diesem Geldkurs soll die Gehaltshöhe in türk. Pfund so hoch sein wie in Deutschland in Reichsmark. Also Pfund gleich Mark! Darin ist der teilweise höhere Stand der Lebensunterhaltungskosten gegenüber Deutschland, die im Binnenland (nicht in Konstantinopel) für Europäer ungeeignete Ernährung, das Risiko der Krankheiten, die Klima- und Insektenplage mit inbegriffen. Besonders letzteres soll gar nicht unterschätzt werden. Meist werden durch Vermittlung von Firmen in Deutschland die Verträge nicht unterschrieben an den Bewerber gesendet, der Bewerber unterschreibt das Duplikat, hält den einen Vertrag ohne jede Unterschrift. Nie ohne den vom türkischen Vertragspartner unterschriebenen Vertrag hierherfahren! Hin- und Rückreise müssen im Vertrag stehen. Wohnung bezw. freie Verpflegung müssen im Vertrag gesondert im Werte oder :ils unbare Entschädigung genannt sein. Krankheitsfälle, Medikamente und Arztkosten, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheil müssen ebenfalls im Verlrag genannt sein. Da nie auf Entschädigung im Unfall oder Todesfall für die Angehörigen eingegangen wird, muß die Gehaltshöhe mindestens nach Punkt 1 „Pfund gleich Mark" bemessen sein. Der Bewerbe! muß darauf achten, daß das Gehalt voll ausgezahlt wird. Bei Vorliegen eines Vertrages sollte — wenn die auszuübende Tätigkeit unter das Berufssperrgesetz fällt — auf Uebersendung der behördlichen Zulassungsgenehmigung bestanden werden. Ungarn. Aus Veröffentlichungen der Reichsstelle und des Statistischen Reichsamts geben wir Nachstehendes wieder: Die Probleme, vor die sich die ungarische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Jahre 1934 gestellt sah, sind z. T. gelöst worden. Dies gilt hinsichtlich der Unterbringung des Exportüberschusses zu annehmbaren Preisen, hinsichtlich der Steigerung des inländischen Preisniveaus für landwirtschaftliche Produkte, der Stabilhaltung der Kaufkraft des Pengös und der Versorgung des Landes mit notwendigsten Rohstoffen. Industrielle Produktion im 1. Hj. weiter gestiegen, namentlich bei Produktionsgütern. Seitdem teilweise Nachlassen der Aufwärlsbewegung, vor allem infolge Devisenschwierigkeilen in der Rohstoffbeschaffung. Roheisenerzeugung anhaltend über Vorjahr. Bautätigkeit in Budapest seit Jahresmitte verringert; Bauvorhaben abnehmend. Publikation der Reichsstelle vom März 1935. Handel. 1934 war ein Aufschwung im Warenumsatz festzustellen. Die drückenden Lagerbestände konnten zum großen Teil abgestoßen werden. Der Aufstieg des Umsatzes ging bis Ende August 1934 vor sich, von da ab ist wieder ein leichtes Absinken zu beobachten. Die Insolvenzen bewegten sich infolge der Kreditverhältnisse noch immer auf niedrigem Niveau. Immerhin ist eine Zunahme der Fälle gegen das Vorjahr um 16 °/o zu beobachten. Ein deutliches Zeichen des Schrumpfungs- und Verarmungsprozesses im Handel zeigt sich darin, daß gegenwärtig Firmen schon wegen einiger 1000 Pengö ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Die Zahl der eingetragenen Kaufleute ging zurück, dafür stieg jedoch die Zahl der nicht eingetragenen, also kleinen kaufmännischen Existenzen. Im übrigen leidet der Handel als Berufsstand darunter, daß eine Beihe staatlich beeinflußter Handelszweige zwangssyndiziert wurden. Landwirtschaft. Die Lage der Landwirtschaft ist 1934 dadurch bestimmt worden, daß die reiche Ernte des Vorjahres nachwirkte und die diesjährige Ernte besonders schlecht war. Insbesondere zeigt auch ein Vergleich der Agrar- und Industriepreise eine Besserung für die Landwirtschaft. Der Schuldnerschutz hat sich ebenfalls günstig ausgewirkt. Von den etwa 1 V2 Mill. Grundbesitzern, die man in Ungarn zählt, ist er nicht weniger als 89 000 landwirtschaftlichen Schuldnern eingeräumt worden. Die aufsteigende Linie der Wirtschaftskonjunktur äußerte sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Mit zunehmendem Beschäftigungsgrad ging die Zahl der Arbeitslosen zurück. Die Zahl ist nicht bekannt. Die Gewerkschaften veröffentlichen zwar Zahlen hierüber, doch sind diese von geringem Wert, da nur 13 °/o aller sozialversicherten Angestellten und Industriearbeiter gewerkschaftlich organisiert sind. Noch immer gibt es keine staatliche Arbeitslosenunterstützung; man hilft sich vielmehr mit den bisherigen Mitteln.-- Ungarn kam einem inneren ökonomischen Gleichgewicht im Jahre 1934 näher. Die Währungskontrolle und das Transfer-Moratorium, die durch Begierungs-Dekret 1931 eingeführt wurden, sind während 1934 in Kraft geblieben, aber sie sind sehr milde gehandhabt worden. Die innere Handels-Situation hat sich beträchtlich während des Jahres 1934 gebessert. Die Handelsbilanz für 1934 ist günstig. Es besteht ein Ueberschuß des Exportes über den Import. Was die Einreisebestimmungen betrifft, kann sich jeder Ausländer, der im Besitze eines gültigen Passes ist, drei Monate lang ohne besondere behördliche Bewilligung im Lande aufhalten. Nach Ablauf dieser Zeit muß er um die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung einkommen. Die Aufenthaltsbewilligung, die nur in begründeten Fällen erteilt wird, 30

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.