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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 22

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 22 (sequence 24)
Language
German
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n u n g der Minister für öffentliches Gesundheitswesen vom 21. April 1921 besondere Vorschriften. Der Grundsatz ist überall, daß die K o n z e s s i o n nur an polnische Staatsangehörige erteilt wird. Auch für Patentanwälte trifft die Verordnung vom 2 2. März 1 9 2 8 betreffend Patente usw. in Artikel 241 die ausdrückliche Bestimmung, daß nur polnische Staatsangehörige hierfür in Frage kommen. Desgleichen werden als vereidigte Börsenmakler nach den B ö r s e n - niaklergesetzen von 1 9 2 7 bezw. 1 9 2 8 lediglich solche Personen zugelassen, welche die polnische Staatsangehörigkeit besitzen. Besonders mag auch noch erwähnt werden die Verordnung vom 6. Oktober 1 9 2 0 betreffend Speditionsunternehmungen, welche sich mit Erledigung von Zollformalitäten befassen. Auch hier ist nach Artikel 2 die Erteilung der Genehmigung des Finanzministers n u r an polnische Staatsangehörige möglich. Daß nach der polnischen Gewerbeordnung vom 7. Juli 1 9 2 7 die Lizenz zum Gewerbebetrieb im Umherziehen grundsätzlich nur auf polnische Staatsangebörige beschränkt ist, ist bereits bei der Erörterung des Gewerberechts erwähnt worden. Als neuestes Gesetz, welches die Zulassung von Ausländern einschränkt, möge die Verordnung vom 2 9. November 1930 betreffend Bergrecht genannt werden, nach welcher (Artikel 123 bis 139) die Betriebsleiter von Bergwerken sowie Aufsichtspersonen unter Tage gleichfalls die polnische Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Allerdings kann die sogenannte Qualifikation an Ausländer durch das Handelsministerium erleilt werden. Erwerb von Grundstücken durch Ausländer Eine äußerst wichtige Beschränkung der den Ausländern grundsätzlich zustehenden Bechte bildet eines von den ersten polnischen Gesetzen, welches den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer von einer besonderen Genehmigung abhängig macht. Es ist dies das Gesetz vom 24. März 1920 betreffend Grundstückserwerb durch Ausländer. Hierzu mag gleich bemerkt werden, daß die Geltung dieses Gesetzes durch Gesetz vom 3. November 1923 auch auf Polnisch-Oberschlesien ausgedehnt worden ist, jedoch mit ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der Deutsch-Polnischen Konvention betreffend Oberschlesien. Als weiteres, die Bechte von Ausländern beschränkendes Gesetz ist zu nennen die Verordnung vom 23. Dezember 1927 über die Staatsgrenzen, mit einer sehr wichtigen in der Verordnung vom 16. März 1928 enthaltenen Aenderung. Die vorgenannten Gesetze stellen als Grundsatz auf, daß der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer an eine behördliche Genehmigung geknüpft werden muß. Portugal. Für Reichsdeutsche wird kein Visum für die Einreise nach Portugal benötigt. Nach einer früheren Auskunft vom portugiesischen Konsulat vom vorigen Jahre dürfen neueingewanderte Ausländer keine Anstellung in Portugal nehmen, solange es auf diesem Gebiete portugiesische oder schon vor 1931 ansässige ausländische Arbeitslose gibt; für jemanden, der sich in Portugal als selbständiger Kaufmann oder Industrieller etablieren will, werden seitens der Behörden keine Schwierigkeiten gemacht. Nach dem Zensus von 1930 betrug die Bevölkerung des Festlandes von Portugal 6 340 000, wovon mehr als die Hälfte in der Landwirtschaft und Fischerei beschäftigt waren oder damit in Verbindung standen. Aehnliche Statistiken für andere Beschäftigungszweige sind: Textilien 82 000, Metallurgie 117 000, Kleidung 222 000, Bauwesen 347 000, Eisenbahn 69 000 und Zivildienst 105 000. Anfang des Jahres 1931 war die Gesamtzahl der Unbeschäftigten nur 28 000, eine unbeträchtliche Zahl im Verhältnis zu der Bevölkerung des Landes und der Lage in anderen Ländern. Die Beschäftigung fremder Arbeiter wird streng durch die Regierung kontrolliert. Erlaubnisse werden nur herausgegeben, wenn kein unbeschäftigter Portugiese vorhanden ist, oder in einem Ausnahmefalle. Die Emigration, die früher etwa 35 000 Personen jährlich betrug, hat beträchtlich abgenommen. 1933 verließen nur 9039 Personen das Land, hauptsächlich infolge der in Brasilien ausgeübten Restriktionen. Die Emigration war bisher am höchsten von dem weniger fruchtbaren bergigen Inlandsdistrikt und am geringsten vom Zentrum und Süden. Einen sehr interessanten Bericht lassen wir nachstehend folgen. E i n i g e H e o b a c h t u n gen bezüglich der Möglichkeiten zur Niederlassung für Juden in Portugal Bezüglich Angestellter bestehen infolge der Einstellung der Regierung sehr strenge Bestimmungen gegen Fremde, die Stellungen in Portugal annehmen. Mir sind Fälle mitgeteilt worden, wo Leute fremder Nationalität, obwohl ihre Familien seit Generationen in Portugal wohnen, nicht imstande waren, oder wenigstens außerordentliche Schwierigkeiten hatten, Stellungen zu erlangen, selbst wenn sie spezielle Ausbildungen dafür besaßen, und ihre Arbeitgeber die betreffenden Personen brauchten. Da die Stellen von Fachleuten jeder Art wenigstens ebenso überfüllt sind, wie in anderen kontinentalen Ländern, so kann ein Ausländer auf eine bezahlte Arbeit nur rechnen, wenn er ein Spezialist sehr seltener und spezieller Art isl oder aus irgend einem anderen Grunde durch die Regierung selbst sehr gebraucht wird. Bei diesem Sachverhalt muß berücksichtigt werden, daß Portugal ein kleines und armes Land ist: der Lebensstandard ist sehr niedrig bei allen Klassen mit Ausnahme einer sehr kleinen Schicht an der Spitze. Wenn das Leben auch tatsächlich bemerkenswert billig ist, so sind die üblichen Verdienste und Einkünfte auch entsprechend niedrig, und es scheint keine Aussicht zu bestehen, daß dieser Stand der Dinge sich bald ändern wird. Andererseits besitzt das Land wunderbare klimatische Verhältnisse, einen fruchtbaren Boden, eine vorteilhafte geographische Lage, große Mineral- und ungeheure hydraulische Kraftreserven und Kolonien von keinem geringen Wert. Einige der Stapel-Exportartikel wie Kork und Portwein sind von der Krise weniger betroffen worden als ähnliche Waren in anderen Ländern. Die wirtschaftliche und finanzielle Politik der Regierung in den letzten acht Jahren hat zum Vorteil des Volkes gedient, und deshalb ist die Meinung eines der besten Sachverständigen bezüglich der Lage des Landes, daß es ein Land ist mit aufsteigender Entwicklung, daß jedoch dieselbe nicht so schnell und ununterbrochen erfolgen mag, wie zu wünschen ist. Personen, die überhaupt ohne Mittel sind, kann nicht nachdrücklich genug davon abgeraten werden, nach Portugal zu kommen, da die Möglichkeiten zum schnellen Finden lohnender Arbeit praktisch gleich Null sind, und es mit den Mitteln des portugiesischen Hilfskomitees für neue hilfsbedürftige Einwanderer nicht viel besser steht. Der Fall liegt anders für Leute, die mit gewissem Kapital kommen (von diesen später) aber auch für Familien von Handwerkern und Kleinhändlern, die mit etwa 250 $ (zirka 50 £) bar oder teilweise in Maschinen und/oder Werkzeugen für ihre bezüglichen Berufe kommen könnten. Es kann selbstverständlich nicht gesagt werden, daß in einem der üblichen Berufe für diese Klasse von Leuten Konkurrenten in Portugal gebraucht werden; aber mit viel Geduld, und wenn man vorbereitet ist, sich mühsam für eine beträchtliche Zeit und unter der unentbehrlichen Leitung des portugiesischen Komitees durchzuschlagen, sollten leidliche Chancen für die folgenden Berufe bestehen — immer unter der Voraussetzung, daß keine Unterstützung in Frage kommt, sondern nur unabhängige Etablierung möglich ist: 1. Damenschneider- und -Schneiderinnen; 2. Herrenschneider; 3. Stricker; 4. Uhrmacher und 5. Juweliere; 6. Kürschner; 7. Schuhmacher. Die Gewerbe sind aufgezählt in der ungefähren Reihenfolge der praktischen Aussichten. Gleicherweise können kaufmännische Vertreter, die gewisse Verbindungen mit Firmen besitzen, die Ware nach Portugal importieren, Aussichten finden, besonders, wenn es sich mehr oder weniger um Branchen handelt, mit denen sie vertraut sind. Die in Frage kommenden Waren würden hauptsächlich Textilien sein und kleine Maschinen, Messerschmiedewaren und ähnliche Artikel allerwohlfeilster Art, entsprechend dem vorherrschenden Lebensstandard in Portugal. 22

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