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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 4

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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Sehr verpflichtet sind wir für die wertvolle Förderung unserer Arbeit der J e w i s h C o 1 o n i z a t i o n Association. Der Hias Ica Emigration Association (Hicem) und ihren Zweigstellen, mit denen wir in dauernder Zusammenarbeit stehen, verdanken wir vielfach wichtige Informationen auf dem Gebiete des Auswanderungswesens. Die Tätigkeit der Hicem wird besonders fruchtbar gestaltet durch ein ganzes Netz von Büros, Zweig-Komitees oder assozierten Komitees u. a. in folgenden Ländern: Südafrika, Deutschland, England, Argentinien, Oesterreich, Australien, Brasilien, Canada, Chile, China, Cuba, Danzig, Vereinigte Staaten, Spanien, Frankreich, Holland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Paraguay, Persien, Polen, Rumänien, Türkei, Uruguay. Ein enges Zusammenwirken des Hilfsvereins findet mit vielen europäischen und überseeischen Komitees zwecks rationeller Ausübung der Auswandererfürsorge statt. Wir bringen in diesem Korrespondenzblatt außer allgemeinen Informationen über Einwanderung einen Bericht über Schulen im Auslande, der für Familien, die mit Kindern auswandern, von Bedeutung ist; sodann eine Zusammenstellung über Lebenshaltungskosten in sehr vielen Ländern, die uns wiederum das Deutsche Auslandsinstitut in Stuttgart freundlichst zur Verfügung gestellt hat, ferner eine Statistik über Juden in allen Ländern der Welt. Siedlungsmöglichkeit in Argentinien und Brasilien, Mitteilung der Jewish Colonization Association an den Hilfsverein. I. Argentinien. Die Kolonien der Ica in Argentinien umfassen heute eine Oberfläche von ungefähr 600 000 ha, von denen mehr als die Hälfte von 3100 Kolonisten-Familien, die eine Bevölkerung von fast 18 000 Seelen bilden, bewohnt und in guten Stand gesetzt ist. Diese Familien, von denen einige seit 20 oder 30 Jahren installiert sind, leben ausschließlich von der Landwirtschaft. Auf ihren unbesetzten Terrains würde die Ica bereit sein, neue Kolonisten aufzunehmen. Sie fordert im allgemeinen, daß die Kandidaten für die Kolonisation schon Landwirtschaft betrieben haben; in Ermangelung derselben interessiert sie sich für Leute, die physisch für Feldarbeiten geeignet sind und während der ersten Monate ihrer Installation mit diesen Arbeiten durch Instruktoren, die in ihrer Nähe plaziert sind, vertraut gemacht werden. Die Familien müssen so zusammengesetzt sein, daß sie persönlich die Ausbeutung des Landanteils, der ihnen anvertraut ist, sicherstellen können, ohne die Hilfe fremder Arbeiter. Das Haupt der Familie muß also 2 oder 3 erwach sene Kinder zu seinem Beistand haben. Es wird von den Kandidaten für die Kolonisation der Besitz eines kleinen Kapitals gefordert, von dem sie bis zum ersten Ertrage ihres Landanteils leben können, und, wenn möglich, eine Summe, mit der sie sich an ihrer Installation beteiligen können. Falls Familien, die diesen Bedingungen entsprechen, nach Argentinien auszuwandern wünschen, mögen sie sich an den Hilfsverein wenden, der sich mit der Ica in Verbindung setzen wird, um ihr die Kandidaturen zu übermitteln. II. Brasilien. In Brasilien beabsichtigt die Ica ein neues System der Ansiedlung in der Nähe großer Städte zur Anwendung zu bringen, gemäß dem die Kolonisten (iemüsekultur wie Milchwirtschaft und Geflügelzucht auf kleinen Parzellen betreiben sollen. Dieser Plan ist auf dem Wege der Verwirklichung und wird erst in einigen Monaten zur Ausführung kommen. Die Familien, die für diese Kolonisation in Betracht kommen, werden zusammengesetzt sein können aus nur einem oder zwei erwachsenen Kindern außer dein Familienhaupt, da diese Art landwirtschaftlichen Betriebes keine zahlreichen Arbeiter erfordert. Europa. Albanien. Uns sind Anfang dieses Jahres folgende Informationen zugegangen: Es würde zufolge verschiedener inzwischen eingetretener Umstände für gute Spezialärzte nach vorhergehendem Besuche in Albanien eine Position möglich sein. Im Handel und Gewerbe gebe es überhaupt keine Stellen und auch sonst keine Möglichkeiten. Handwerker würden in der Regel nicht zugelassen. Ein tüchtiger Radiofachmann mit Kapital könnte vielleicht gutes Fortkommen finden. Für Dienst- und Lehrpersonal gar keine Aussichten. Mit größerem Kapital könnte man evtl. verschiedene Monopole erhalten: Verwertung von Holzkohle zu Gas, Tabakmonopol, Glykose-Monopol usw. Natürlich erfordern solche Geschäfte ein längeres Vorstudium an Ort und Stelle. Die Lebenshaltungskosten in Albanien seien um die Hälfte billiger als vor einem halben Jahr. Auch Gehälter seien um mehr als die Hälfte kleiner. Das albanische Visum könne man auch in jeder größeren Hafenstadt in Italien vom albanischen Konsul gegen Erlegung von 10 Goldfrcs erhalten. Touristen und Personen, welche zu Besuch von Freunden fahren, bedürfen keiner weiteren Kaution oder Garantien. Wenn auf den Pässen als Beruf Handwerker oder Angestellter angegeben ist, werden sie ohne besondere Arbeitsbewilligung von dein albanischen Ministerium nicht hereingelassen. Kaufleute, Reisende usw. können ohne weiteres Visum erhalten und nach Albanien einreisen, wenn sie nicht erklären, daß sie sich dort niederlassen wollen, ebenso Gelehrte usw. Das Leben in Albanien biete für westlich eingestellte Menschen gar keine Attraktion, die Wohnungs- und sanitären Verhältnisse sind ebenfalls sehr selten befriedigend. Es gebe in Albanien keine einzige jüdische Gemeinde und nur einige wenige Familien, meist Spaniolen, welche über ganz Albanien zerstreut sind. Aenderung der Einreisebestimmungen für Albanien. Das albanische Konsulat gab Juni 1935 durch die Presse bekannt: Laut Mitteilung des Kgl. Albanischen Außenministeriums ist die Bestimmung, daß Reisende, die Albanien besuchen, an der Grenze den Besitz von 250 Goldfranken nachweisen, aufgehoben. Veranlassung zur Aufhebung dieser Bestimmung geben die in verschiedenen Ländern erlassenen Deviseneinschränkungen für Reisen nach dem Ausland. Bei Erteilung von Einreisevisa haben die Konsulate des Königreichs Albanien darauf zu achten, daß die Visa nicht Personen erteilt werden, die über keinerlei Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in Albanien selbst zu bestreiten. Solche Personen, die die Absicht haben, durch Sammlungen oder auf Kosten ihrer Gastgeber zu reisen, werden als unerwünschte Touristen behandelt. 4

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