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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 64

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 64 (sequence 66)
Language
German
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kann man auch mil weniger auskommen, wenn man zunächst, d. h. im Vnfang, eine Farm pachtet. Hat man aber kein Geld zur Verfügung, so hat es kaum Zweck, sich diesen Beruf zu erwählen, denn wenn die Ausbildung beendet ist, so gibt es Eür den Betreffenden nur eine Möglichkeil, sich zu ernähren, und zwar als Farmarbeiter oder im besten Falle als Farmverwalter. Schlechter noch ist die Aussicht für andere Berufe, seien es nun kaufmännische Stellungen oder gar Betätigung als Handwerker. Die wirtschaftliche Lage des Landes ist augenblicklich so schlecht, dal') .Neueinstellungen fast gar nicht vorgenommen werden, wenn aber, dann werden meist solche Kräfte vorgezogen, die hier heimisch sind. Dazu kommt, daß die deutsche Sprache nicht genügt, sondern daß jeder in diesen Stellungen Tätige wenn auch nicht Africaans, so doch auf alle Fidle Englisch fließend beherrschen muß. Vor allen Dingen ist es unbedingt wichtig, jedem, der die Absicht hat. nach Südwest zu gehen, wiederholt zu sagen, dal') das Gold hier nicht auf der Straße zu finden isl. sondern daß jeder, der sich auch nur kümmerlich über \\ asser hallen will, schwer, aber sehr schwer arbeiten muß." Von einer eingesessenen jüdischen Persönlichkeit in W indhuk erhielten wir im April nachstehende Informationen: „Hier bestehen die besten Möglichkeiten für Landwirte, besonders jetzt, nachdem wir so prachtvolle Regen gehabt haben, die den Landwirten für Jahre hinaus von großem Nutzen sein werden. Kaufleuten. Handwerkern usw. soll man nicht zuraten, nach hier zu kommen, sie würden enttäuscht sein — davon haben wir hier genügend. Landwirte müßten aber mindestens ein Kapital von rund £ 1500 zur Verfügung haben." Aus Windhuk wird uns noch mitgeteilt, daß der Pensionspreis in einem guten Privathaus für Wohnung und für Pension bis zu £ 7 beträgt. Tanganyika Die Einreise isl Deutschen seit Juni 1925, der Grunderwerb seit November 1925 unter denselben Bedingungen wie allen anderen Ausländern gestattet. Ausgeschlossen von der Einwanderung sind neben kranken oder mit geistigen Gebrechen behafteten Personen u. a., wer nicht imstande ist, sich selbst oder seine Angehörigen zu erhalten oder vermutlich in diese Lage geraten wird. Der Visumzwang ist für Deutsche aufgehoben. Die Einreise wird in der Regel von der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, des Gesundheitszeugnisses eines beamteten Arztes und dem Nachweis eines hinreichenden Barvermögens abhängig gemacht. An Stelle des Barvermögens kann auch ein möglichst im Tanganjikagebiet beglaubigter Anstellungsvertrag oder die Bürgschaft einer angesehenen Firma oder Einzelperson dortselbst treten. Für jeden Erwachsenen müssen bei der Landung als Sicherheit 100 £ (Papier), für jedes weitere Familienmitglied 50 £ (Papier) hinterlegt werden. Dieses Depot bleibt in den Händen der britischen Behörde, bis der Einwanderer eine feste Stellung gefunden hat, die ihn ernährt und der Arbeitgeber für ihn Garantie übernimmt, oder bis er Eigentum erworben, oder der Nachweis vorliegt, daß das Unternehmen des Einwanderers gedeiht. Das Depot wird nicht verzinst, die Rückzahlung ist an keine Zeit gebunden. Die Einreise wird zunächst auf ein Jahr erteilt, später wird Dauererlaubnis gegeben. — Es gilt die ostafrikanische Schilling-Währung, ein Schilling ist in 100 Cents eingeteilt. Der ostafrikanische Schilling hat die valutarische Entwertung des englischen Pfundes mitgemacht. Nach einer Auskunft des Staatssekretärs für die Kolonien, Cunliffe-Lister, in der Parlamentssitzung vom 6. Juni betrug die Gesamtzahl britischer und deutscher Einwanderer in das Tanganjikagebiet unter Ausschluß von Beamten und Besuchern vom Jahre 1929—1933: 1470 Briten, 1226 Deutsche. Der Kolonialminister fügte hinzu, daß die Mandatsregierung nicht in der Lage sei, Immigranten von irgendeiner besonderen Nationalität spezielle Förderung zu gewähren. Die Zahl der Einwanderer, denen erlaubt war, bedingungslos und auf bedingtes Permit zu landen, betrug: 1931 1932 Europäer 592 584 Asiaten und Goanesen 1024 720 Eingeborene von anderen Ländern als Ostafrika, Uganda. Sansibar, Seychellen, China, Arabien, Somaliland 108 106 Tanganjika, Teil des ehemaligen deutschen Schutzgebietes Deutsch-Ostafrika sieht unter der Mandatsverwaltung Englands. Tanganjika liegt südlich des Äquators in den Tropen. Malaria, Schwarzwasserfieber, Ruhr und andere Tropenkrankheiten kommen überall vor. Die höher gelegenen Gebiete sind gesünder, die eigentlichen besiedelten Hochländer zum Teil völlig malariafrei und gesund, so daß ein Weißer dort körperlich arbeiten kann. Das Tanganjikagebiet ist rund 950 000 qkm groß und wird von etwa 5 062 000 Einwohnern bewohnt. 1931 betrug die Zahl der Europäer ca. 8200, die Zahl der Deutschen und Deutschstämmigen wird einschließlich der Deutsch-Schweizer auf 1800—2000 geschätzt. Das Land ist in 37 Distrikte eingeteilt, die in 11 Provinzen zusammengefaßt sind. Die wichtigsten Eingangshäfen sind Dares-Salam, Tanga und Lindi. Das Gebiet am Kilimandscharo isl durch die Bahn Tanga—Moshi—Arusha zu erreichen. Durch die \ erbindungsbahn von Moshi nach Voi ist es auch an die Ugandahahn in der Kenia-Kolonie und dadurch an den Hafen Mombassa angeschlossen. Die Mitte des Landes wird durch die Mittellandbahn Dar-es- Salam—Tabora—Kigoma am Tanganjikasee dem Weltverkehr erschlossen. Regierungsland wird nach den britischen Gesetzen nur verpachtet (leasehold), nicht mehr verkauft. Im freien Eigentum (freehold) stehen nur die ehemals deutschen Grundstücke. Die wichtigsten Exportkulturen sind (nach dem Wert geordnet): Sisalhanf, Kaffee, Baumwolle, Erdnüsse, Häute, Kopra und Getreide (vorwiegend Reis). Von diesen stammen Hanf ganz, Kaffee und Kopra teilweise, Baumwolle ein wenig aus Europäerbetrieben. Daneben wird für Eingeborenenverpflegung gebaut. Die Gewinnung von Kautschuk ist nicht mehr lohnend. Auf den südwestlichen Hochländern wird neuerdings Tee mit Erfolg angepflanzt. Auch mit der Mandelkultur ist begonnen worden. Die Hochländer — drei Viertel von Ostafrika liegt über 1000 m hoch — sind, soweit nicht Tsetse herrscht, für Viehzucht geeignet. Neben Rindern werden Kleinvieh, Schweine, Geflügel und Bienen gehalten. Doch ist die gemischte Farmwirtschaft zum Teil noch in den Anfängen. Die Aussichten für Farmer und Pflanzer sind nicht ungünstig, sofern sie genügend preiswertes Land bekommen können. Die Arbeitslöhne, die noch vor wenigen Jahren rußerordentlich hoch waren, sind teilweise auf die Hälfte, teilweise sogar auf ein Drittel der früheren Sätze gefallen, so daß Ostafrika jetzt zu den Ländern mit niedrigen Eingeborenenlöhnen zählt. Für ein Pflanzungsunternehmen sind 35 000 bis 40 003 RM. die alleräußerste unterste Grenze der verfügbaren Mittel. Neulinge brauchen mehr. Wer das Land teuer kaufen muß, muß mit entsprechend mehr Kapital rechnen. Für einen reinen Farmbetrieb auf Land, das von der Regierung gepachtet wird, sind mindestens 20 000 RM. erforderlich. Die Arbeiterfrage ist geregelt. Im allgemeinen kann gesagt werden, daß die Deutschen, soweit sie die Neger richtig behandeln, ausreichend Arbeiter bekommen. Im Verkehr mit den Eingeborenen ist die Suahelisprache Mittler, die Erwerbung von Kenntnissen in dieser Sprache ist dringend nötig. Die Aussichten für nicht selbständige Einwanderer sind sehr ungünstig. Gegen die indischen und goanesischen Handwerker können Weiße schwer ankommen. Die Stellungen auf den Pflanzungsbetrieben als Maschinisten usw. sind besetzt. Nachfrage nach Handwerkern ist gering. Vor einer Ausreise aufs Geratewohl muß dringend gewarnt werden. Der Kleinhandel liegt in den Händen von Indern, die zum Teil auch größere Handelsunternehmen betreiben. Für den selbständigen Großkaufmann wie für den kaufmännischen Angestellten sind die Aussichten ungünstig. Kaufmännisches Personal ist reichlich vorhanden. Die Gehälter weißer Angestellter fangen infolge des Überangebots an Kräften schon mit 100 sh bei freier Wohnung an. 250 bis 300 sh Monatsgehalt gelten als normale Bezahlung. Ohne einen festen Vertrag von 64

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