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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 56

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 56 (sequence 58)
Language
German
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Weizen, Gersle, Kokosnuß, Tee und Zuckerrohr; in geringerem Maße werden u. a. gewonnen: Hafer, Rartoffeln, ätherische öle, Erdnüsse, Kassawa, Bohnen, Erhsen, sowie alle Art Obstfrüchte. Es gibt Regierungs-Versuchsfarmen in Kabete und Naiv a s h a und ein tierärztliches Laboratorium in Nairobi. Im Mai 1931 sagte der Vertreter der Handelskammer von Kenia vor dem Joint Committee on Closer Union: Ich würde heule keinem raten, in Kenia Landwirtschaft zu betreihen, wenn er nicht 3000—4000 £ besitzt, obgleich die erfolgreichsten sogar f .il.. " " ° diejenigen sind, die mit so gut wie gar nichts anfingen. — Im Hinblick auf die letzte Äußerung muß berücksichtigt werden, daß die heutigen Bedingungen sich sehr wesentlich von denjenigen unterscheiden, die in den Zeiten der Pioniere bestanden. Die akute Depression in der Landwirtschaft hat ein Gutes für den Ankommenden, der es sich leisten kann, auf die unvermeidliche Preisbesserung von Farm- und Pflanzungsprodukten zu warten. iele entwickelte Besitztümer können aus dem einen oder anderen Grunde unter ihrem wirklichen Wert gekauft werden. Yon einer Persönlichkeit, die seit langer Zeit in Kenia lebt, wurden uns folgende Mitteilungen gemacht: Kenia ist ein außerordentlich gutes Land mit reichem Boden und gesundem, wenn auch tropischem Klima. Das Land, das früher —■ zu Herzls Zeiten ■— den Juden zur Verfügung gestellt ist, ist dann von jungen Engländern hesiedelt worden, die große Farmen errichteten und deren Kaf fecplantagen reichen Ertrag liefern. In Kenia wächst der beste Kaffee der Welt, ferner gedeihen dort Weizen, Gerste, Mais und Sisalpflanzen. Landwirtschaftliche Aussichten bestehen nur im Anbau von Kaffee, wozu jedoch ein Kapital von mindestens 4000—5000 £ erforderlich ist; mit kleineren Mitteln ist nichts anzufangen. Eine andere Landwirtschaft käme nicht in Frage. In den letzten 2 Jahren fiel kein Regen, so daß die Dürre den Kaffee nicht genügend ausreifen ließ. Im letzten Jahr ist jedoch wieder Regen gefallen, so daß die Aussichten für den Kaffeeanbau günstiger sind. Die Hauptstadt Nairobi hat sich in den letzten 30 Jahren so entwickelt, daß sie eine große moderne Stadt ist, asphallierte Straßen, Wasserleitungen, elektrisches Licht usw. besitzt. ■—■ In Momb a s s a leben jetzt zirka 2000 Europäer. Durch die Presse ging die Nachricht, daß durch jüdische Kreise in Kenia der Plan der Ansiedlung von tausend jüdischen Familien in Ostafrika — Kenia, Uganda und dem Tanganjikagebiet — in Vorschlag gebracht worden sei. Es ist demgegenüber die Erklärung abgegeben worden, daß die dafür in erster Linie in Betracht kommende jüdische Organisation in England von solchen Vorschlägen keine Kenntnis habe, und daß — abgesehen von anderen Gesichtspunkten ■— die Kostenfrage den Plan schon als reizlos erscheinen lasse. Wenn eine Sache wesentlich in Ostafrika sei, so sei es, daß die europäische Ansiedlung von der rechten Art sein müsse, daß kein Schritt unternommen werden sollte, der nach Ostafrika die schweren Gefahren einer ,,poor white" Bevölkerung bringen könnte. Auf Grund obiger Nachricht erfolgte auch eine Interpellation im englischen Unterhaus, ob der Minister für die Kolonien die Frage geprüft habe, und wie seine Einstellung zu dem Plane sei. Der Minister erklärte, daß ein solcher Plan noch nicht vorgelegt worden sei. Bemerkt sei noch, daß von einer Stelle in Nairobi selbst gegen Ende v. J. die Mitteilung gemacht worden ist, daß nach erfolgtem Zuzüge von einigen wenigen Personen in Nairobi zurzeit weitere Existenzmöglichkeiten dort nicht zu finden seien. Rhodesien Süd-Rhodesien: 389 374 qkm. Hauptstadt : Salisbury. 9700 Weiße. Bevölkerung. Zensus 1931: Europäer 49 910, Asiaten 1700, Farbige 2402, Eingeborene 1055 000, insgesamt: 1 109 012. Währung: Zu Beginn des Jahres 1933 nahm Süd-Rhodesien eine eigene Metallwährung an, aber es zirkulieren noch Sterling von England und der Südafrikanischen Union, Gold-, Silber- und Kupfermünzen. Klima: Süd-Rhodesien liegt in der Sommer-Regenfallzone. Normalerweise erstreckt sich die Regensaison von Oktober bis Ende März. Die Zeit von Oktober bis Dezember ist durch lokale Regengüsse charakterisiert, die Zeit vom Januar bis März durch allgemeinen Regen, der sich über weite Gebiete erstreckt. Die Zwischenräume zwischen den Regenperioden sind kurz. Sie dauern selten bei normaler Saison länger als eine Woche. Einwanderung 1930 bis 1932: Europäer: Britische: und andere : Asiaten: Farbige: 1930 1931 1932 3 083 1 673 1 204 191 135 91 63 66 84 33 19 12 3 370 1 893 1 391 Wanderung von Afrikanern isl nicht mitgerechnet. 9 Auswandererstatistiken existieren nicht. Schätzungsweise belief sich die Zahl der Emigranten 1930 auf 2250 Personen, 1931 auf 1260 Personen und 1932 auf 925 Personen. Nach Angabe des South and East African Year book für 1934 ist es für Siedler ratsam, sich wegen spezieller Informationen zu wenden an: „Emigrants' Information Office, 31 Broadway, V\ estminster London, oder an den High Commissioner for S. Rhodesia, Crown House, Aldwych, London W. C. 2; für Nord- Rhodesien an The Crown Agents for the Colonies, 4, Millbank, Westminster S.W.; da Erleichterungen jederzeit der Zurücknahme oder Änderungen unterworfen sind. N o r d - R h o d e s i e n : 745 760 qkm. Bevölkerung 1932 schätzungsweise Europäer 10 553. Zensus 1931: Asiaten 176, Eingeborene geschätzt 1 382 705. Klima. Das Klima von Nord-Rhodesien, außer in den niedrigliegenden Teilen, ist subtropisch. Die Temperatur während der Wintermonate April bis August ist gemäßigt. In den niedrigliegenden Teilen ist die Mitteltemperatur 70 bis 90° Fahrenheit und auf dem Plateau 55 bis 75°. Bei genügender Vorsicht haben Europäer wenig für ihre Gesundheit zu fürchten. Die trockene Jahreszeit dauert von Mai bis September und die nasse vom November bis März, wo 70 bis 90 o/0 des Regens fallen. Einwanderung: 1930 1931 1932 Europäer: 3 618 1 673 593 Asiaten: 33 29 22 Afrikaner: 2 940 2 889 1 855 In einem Informationszirkular des obersten Immigrationsbeamten in Bulawayo (Süd-Rhodesien) für Immigranten und Besucher wird folgendes aus der Verordnung 7 von 1914, amendiert, mitgeteilt: Sektion 2 : Folgende in nachstehenden Unterabteilungen bezeichneten Personen, die in die Kolonie einreisen, oder in sie eingereist sind, sollen zur Einwanderung nicht zugelassen werden. 1. Jede Person oder Klasse von Personen, die vom Gouverneur aus wirtschaftlichen Gründen oder wogen des Lebensstandards oder der Lebensgewohnheilen als unerwünschte Einwohner erklärt werden. 2. Jede Person, die wegen mangelhafter Erziehung unfähig ist, eine europäische Sprache zur Zufriedenheit eines Einwandcrungsbeamlen zu lesen und zu schreiben oder im Falle einer Berufung an einen Magistrate's Court zu dessen Zufriedenheit; für die Zwecke dieser Unterabteilung soll Jiddisch als europäische Sprache betrachtet werden. 3. Eine Person, die a) zur Zeit der Einreise der Öffentlichkeit wahrscheinlich zur Last fallen wird, oder b) wenn sie bereits eingereist ist, vor Erwerb der Niederlassung in der Kolonie der Öffentlichkeit zur Last gefallen ist, wegen geistiger oder körperlicher Schwäche, oder weil sie nicht zum eigenen Gebrauch im Besitz genügender Mittel ist, sich selbst zu unterhalten und diejenigen von ihr abhängigen Personen, die sie mitbringen soll oder in die Kolonie mitgebracht hat. 4. Jede Person, die nach einer Information von irgendeiner Regierung, britischer oder fremdländischer, durch offizielle oder diplomatische Stellen von dem Gouverneur als unerwünschter Einwohner oder Besucher der Kolonie erachtet wird. 5. 6, 7, 8. Es folgen Angaben über Krankheiten, sittliche Verfehlung, Verbrechen, politische Vergehen, die Ausschlußgründe bilden. 9. Jede Person, die aus der Kolonie wegen irgendeines Gesetzes verwiesen worden ist, wenn sie nicht im Besitz einer gültigen Ermächtigung ist, nach der Kolonie zurückzukehren. 1. Die Prüfung von Immigranten nach Süd-Rhodesien wird an den Eintrittshäfen in die Kolonie bei ihrer Ankunft ausgeführt und über die Zulassung wird demgemäß bestimmt. Erklärungen müssen evtl. vervollständigt werden, und der Einwanderer oder Besucher nach Süd- Ilhodesicn muß solche Nachweise liefern, die darüber verlangt werden, daß er die Erfordernisse des Gesetzes erfüllen kann. 2. Die Vorzeigung eines unabgelaufenen Passes oder eines anderen anerkannten Idenlitätsdokumentes kann gefordert werden, und Referenzen sollten, wenn verlangt, dem Einwanderungsbeamten ausgehändigt werden. 56

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