Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 55 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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visierter Auszug aus dem Strafregister und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis gefordert. Reisende haben den Betrag für die Rückreisekosten vor ihrer Ausreise der Schiffahrtsgesellschaft zu übergeben oder beim Einwanderungskommissar zu deponieren. Die Einwanderungsbehörden sehen von der Hinterlegung einer Sicherheit dann ab, wenn der Reisende durch einen von dem Gouverneur gegengezeichneten Vertrag nachweisen kann, daß er bei einem angesehenen Arbeitgeber Anstellung gefunden hat, und daß dieser für die Kosten der etwaigen Rückreise aufkommt. Der Betrag der eingezogenen Sicherheit für die Heimbeförderung wird nach einem Aufenthalt von zwei Jahren bzw. beim Verlassen der Kolonie dem Reisenden zurückvergütet. ■— Auf Grund von Informalionen von der Gesellschaft H ice m machen wir nachsiehende Angaben: Die beiden Kolonien sind in der heißen Zone gelegen; der Europäer widersteht dem ziemlich gut, wenn er sich gewissen hygienischen Vorschriften anpaßt; er muß jedoch periodisch nach Europa zurückkehren, alle 2 oder höchstens 3 Jahre, um seine Gesundheit wieder herzustellen und Kräfte für einen neuen Aufenthalt sammeln zu können. Handelsbedingungen: In diesen Kolonien gibt es große Firmen, die mit Kapitalien arbeiten, die sich auf Millionen belaufen und die besonders importieren und exportieren und en gros und en detail verkaufen und einkaufen. Es existieren auch bescheidenere Etablissements, und es gibt sogar kleine Handelstreibende, die an Ort und Stelle bei den großen Handelshäusern einkaufen, um an ihre Kundschaft en detail zu verkaufen. Kolonisation: Die französischen Regierungen geben Konzessionen für ländliche Terrains, die außerhalb der festumgrenzlen und der in Bildung begriffenen Zentren liegen und die zur landwirtschaftlichen oder industriellen Ausbeutung bestimmt sind. Diese Konzessionen können sich von 200 ha bis mehr als 10 000 ha erstrecken. Der Konzessionierte ist obligatorisch verpflichtet, die Installation und die Ausbeutung innerhalb der sechs Monate anzufangen, die dem Datum des Zuteilungsbeschlusses folgen. Am Ende des fünften Jahres muß er seine Betriebsaufnahme nachweisen, die besteht, auf dem Zehntel der bewilligten Oberfläche — sei es in der Schaffung ergiebiger Kulturen, wie Kaffee, Kakao, Pfeffer, Palmen, Kautschuk usw.; sei es in der Herstellung dauernder Installationen auf dem Boden, die dem verfolgten Zweck entsprechen und eine bestimmte Ausgabe pro Hektar darstellen, deren Höhe durch den Konzessionsbeschluß bestimmt ist. Nach offizieller Feststellung dieser Inbetriebsetzung, einer Feststellung, die der Betreffende jederzeit fordern kann, wird ihm der definitive Besitz des Terrains zugesprochen; der Besitztitel wird ihm jedoch erst zugestellt, nachdem er außer den Registrierungskosten eine Summe gezahlt hat, die durch den Beschluß der provisorischen Konzession bestimmt ist. Außer den Kakao-, Kaffee-, Kautschuk-Kulturen zieht man noch Rizinus, der sogar zwei Ernten im Jahr gibt. Die Transportkosten, die die Produkte Franz. West-Afrikas belasten, erlauben gegenwärtig nicht, gegen die fremde Konkurrenz zu kämpfen, jedoch können die ständige Verbesserung der Verkehrswege und die Notwendigkeit, in der sich die Metropole befindet, bei den Kolonien Rizinus zu bestellen, der unentbehrlich ist, in Zukunft dieser Kultur ein neues Interesse geben. Man muß jedoch hervorheben, daß gegenwärtig die vorherrschenden und lohnenden Kulturen bleiben: Kaffee, Kakao, Kautschuk, die erst im Verlaufe von fünf Jahren eine Ernte zu geben anfangen. Da die Ertragszeit der Kulturen ziemlich lang ist, muß der zukünftige Kolonist über ein genügendes Kapital verfügen, um die Etablierungsausgaben leisten zu können (Installation, Urbarmachung, Pflanzung usw.) und um ohne wesentliche Erträge die ersten Ernten abzuwarten. Er muß auch mit Risiko rechnen, Naturelementen, die Bauten zerstören und Pflanzungen vernichten können, Kurssenkungen, Krankheiten usw. Man rechnet im allgemeinen, daß der Kolonist über ein Kapital von einigen 100 000 Francs verfügen muß, bevor er von der Regierung eine Konzession nehmen kann. Wir entnehmen einer Zuschrift aus einem Ort Franz. Westafrikas folgendes: . . . Sie wissen wohl sicher, daß heute Rizinusöl ein sehr gesuchtes Produkt auf allen Märkten ist. Zumal es heute hauptsächlich für Aviation und militärische Zwecke Verwendung findet. Zum Glück existieren noch keine Plantagen hier, und werden wir tadellose Erfolge erzielen können, zumal nicht wie beim Kaffee man vier Jahre auf die erste Ernte warten muß, sondern sie schon nach sechs Monaten — also zwei Ernten pro Jahr — erreicht. Sie können es sich selbst ausrechnen, wenn Sie sehen, daß man auf einen Hektar folgende Ernte erzielt: 1 Hektar ergibt 2000 Kilo Rizinuskörner, dies sind ca. fOOO Kilo Rizinusöl. Verkaufspreis für 1 Tonne Körner: 960 fr. fres. Verkaufspreis für f Tonne Öl: 2750 fr. fres. . . . Weiter brauchen Sie 3000—4000 RM. Kapital. Weiße (1—2) und Khaki-Drillichanzüge, mehr Hosen als Westen, Sporthemden, Tropenhelm, feste und leichte Schuhe, und wenn möglich, ein Paar hohe Reitstiefel, Regenmantel, Pullover, Bettwäsche, Wolldecke, die nötigen persönlichen Toileltengegenslände. Haben Sie Photo- sowie Phonoapparat, sowie ein Jagdgewehr, dann bringen Sie es ebenfalls mit; wenn nicht vorhanden, kaufen unnötig. Am besten alles in Blechkoffer verpacken. ... Sie müßten mal Vater sehen, wie tadellos er dieses Klima verträgt, braun und verbrannt steht er unter den arbeitenden Negern mit kurzer Hose, Sporthemd und Tropenhelm. Ebenso mein Mann. Für jede Handreichung sind Neger da, Koch und Servierboy. Wenn Ihnen nun dieser Vorschlag gefällt, und wenn Sie vorziehen, in Ruhe zu leben und Farmer werden wollen, können Sie sich meinem Mann, der in Ihrem Alter ist, anschließen. . . . Die Fahrt ins Innere gibt Ihnen einen rechten Eindruck von der Wildnis, es geht durch Urwald und weite Grasebenen. . . . Kenia (Kenya) Die Einwanderungsgesetze von Kenia sehen die Deponierung von £ 50 vor der Landung vor, wofern die Einwanderer nicht a) zu einer bestimmten Arbeit auf einen gesetzlich abgefaßten Kontrakt kommen; b) eine Bürgschaft für sie von einer angesehenen Person unterzeichnet worden ist, die in der Kolonie wohnt (die Bürgschaft muß in Händen der Immigrationsbehörde vor der Ankunft der Immigranten sein); c) Personen sind, die von der Regierung beschäftigt werden; d) in einer Position sind, daß sie die Einwanderungsbehörde überzeugen können, daß sie finanziell gutsituiert sind, und es unwahrscheinlich ist, daß sie Arme werden oder der Oeffentlichkeit zur Last fallen. Wir ergänzen die Angaben, die wir über Kenia in unserem Korrespondenzblatt vom Oktober 1933 gebracht haben. Die Bevölkerung betrug nach dem Zensus von 1931: Europäer 16 885, Inder 39 609, Goanesen 3959, Araber 12 162, andere 1345, Eingeborene 3 033 277. Unter einer Höhe von 4500 Fuß herrscht Tieflandklima, Hochlandklima umfaßt den Rest des Landes. Im allgemeinen kann gesagt werden, daß das erstere in einer Gegend herrscht, wo Europäer Sorge tragen müssen, ihre Gesundheit zu behalten und zu periodischem Luftwechsel fortgehen müssen, und wo die Bedingungen zum Aufziehen von Kindern ungünstig sind. Die Küstenländer sind gesünder als die Regionen unmittelbar hinter ihnen, aber sie sind tropisch, und in manchen Teilen keinesfalls, gesund. Gegen Norden nimmt der Regenfall ab, und das Klima ist vom gesundheitlichen Standpunkt besser. Das Tiefland liegt im Osten (der Küstenseite) und im Westen (der Seenseite) des Hochlandes. Im Hochland ist das Klima im allgemeinen gut und kann kurz zusammengefaßt als gleichmäßig mit regelmäßigen Jahreszeiten bezeichnet werden. Malaria ist vorhanden; Lungenentzündung ist eine der ernstesten Krankheiten. In Nairobi, der Hauptstadt, 5452 Fuß hoch, bringt die Sommerzeil, Dezember—März, heiße Tage, aber kühle Nächte, während in der Wintersaison die Tage kühl sind und die Nächte kälter; in größeren Höhen z. B., wo die Eisenbahn 8321 Fuß erreicht, ist es Nachts sehr kalt, und es kommt Frost vor. Das Hochland, wo die meisten europäischen Niederlassungen liegen, ist im Norden und Süden parallel zum Äquator. Es sind zwei Regenzeiten: kurze Regenfälle im Oktober/November, lange März — Mai, Zeilen, die erheblichen Distriktschwankungen unterworfen sind. Unter der Bewirtschaftung von 2107 Europäern standen 1933 613 557 Acres. Der landwirtschaftliche Betrieb der Eingeborenen wächst und trägt bereits in bemerkenswerter Weise zu dem Export bei. Die Hauptpflanzen sind gegenwärtig: Mais, Sisal, Kaffee, 55