Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 32 (sequence 34)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/6492417-9587618-10032090--331-9587652
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

wenn man die Familie mit 5 Personen annehme, 89 236 Köpfe. In den 12 Monaten von September 1932 bis September 1933 seien 2835 Familien und 6907 einzelne Männer, d. h. etwa 21 000 Köpfe, auf diese Weise untergebracht worden. Die Einwanderungsfrage wird in Kanada wieder diskutier}. Der Gewerkschaftskongreß nahm in seiner letzlen Jahreszusammenkunft eine Resolution an, in der die Aufhebung irgendwelcher Einwanderungsbeschränkungen bekämpft wurde. General Hornby sprach sich andererseits für eine Wiederaufnahme unterstützter Einwanderung britischer Siedler aus. Daraufhin erfolgte auch bereits eine Interpellation. Im englischen Unterhaus gab der Sekretär für Dominionsangelegcnheilcn, I. II. Thomas, die Erklärung ab, daß es sich seines Erachtens bei diesem Vorschlage nicht um eine unmittelbare Wanderung von England nach Kanada handle. Nachstehend geben wir zurzeit geltende Einreisebcstimmungen wieder. Im Jahre 1934 hat Kanada die Einreise für Landwirlsfamilicn nach sämtlichen Provinzen freigegeben, wenn dieselben über ein Barkapital von je 1000 kanadischen Dollars außer den Reisekosten verfügen. Die Einreise in Kanada muß in der Zeit vom 15. März bis zum 15. August 1934 erfolgen. Bedingung ist, daß diese Familien sich in den letzten zehn Jahren ausschließlich oder fast ausschließlich in der Landwirtschaft betätigt haben und vollkommen gesund sind. Nach den atlantischen Provinzen Neu-Braunschweig und Neu- Schollland können auch in diesem Jahre wieder alleinreiscnde Landwirte einwandern, wenn sie ein Barkapital von mindestens 1000 kanadischen Dollars außer den Reisekosten mitnehmen. Nach allen Provinzen Kanadas werden zugelassen: Ehefrauen und Kinder unter 18 Jahren, die zu ihrem in Kanada ansässigen Ehemann bzw. Vater reisen, erhalten auf Antrag des in Kanada befindlichen Familienoberhauptes eine besondere Einreiseerlaubnis, wenn die von der kanadischen Regierung gestellten Bedingungen erfüllt sind. Verlobte. Weiblichen Personen, die nach Kanada reisen wollen, um dort zu heiraten, erteilt die kanadische Regierung auf Antrag des in Kanada ansässigen Bräutigams die Einreiseerlaubnis, wenn derselbe die von der kanadischen Regierung gestellten Bedingungen erfüllt. Rückreisende. Personen, die länger als ein Jahr in Kanada ansässig waren und nach einem Aufenthalt zum Besuche in Europa innerhalb eines Jahres nach Kanada zurückkehren, wird die Wiedereinreise nach Kanada von dem kanadischen Einwanderungskommissar in Hamburg gestaltet, wenn sie den Nachweis erbringen, daß sie in Kanada eine Arbeitsstelle haben. Alleinreisende Personen müssen außerdem im Besitze von 100 kanadischen Dollars Landungsgeld sein, sofern sie noch nicht fünf Jahre in Kanada waren. Dieser Betrag muß bei Beantragung des Rückreisevisums dem kanadischen Einwanderungskommissar in Hamburg vorgewiesen werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Ehefrauen, die zu ihren in Kanada befindlichen Ehemännern zurückkehren. Das Visum wird des weiteren erteilt auf Grund einer vom Arbeitsministerium gegebenen Erlaubnis, wofür Angehörige von speziellen Berufen — wie Akademiker — eventuell in Frage kommen. Die Visen werden durch einen kanadischen Auswanderungskommissar auf dem Kontinent erteilt. In einem vom „Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen" publizierten Brief ist folgende Schilderung von der Situation gegeben: „Die großen Städte sind überfüllt mit Arbeitslosen. Um nur zwei Beispiele zu nennen, hat Edmonton mit etwa 100 000 Einwohnern gegen 5000 unterstützte Familien und dieselbe Zahl arbeitsloser unverheirateter Leute. Montreal mit fast 1000 090 Einwohnern hat allein 45 000 arbeitslose Familicnernährer. Soweit es sich um Familien handelt, wird für diese Leute sehr gut gesorgt. Anders steht es mit den jungen Leuten, mit denen kurzer Prozeß gemacht wird, indem man sie in größere Arbeitslager schickt. Konnte der Neuling früher in wenigen Erntewochen weit mehr verdienen, als er zum Leben brauchte, so reicht der Verdienst heute in den besten Fällen gerade zur Kleidung. Die Lage der Farmer ist am besten dadurch gekennzeichnet, daß in den letzten Jahren sich die Fälle häuften, in denen der Erlös von verfrachtetem Vieh oder Schafen nicht zur Bestreitung der Transportkosten ausreichte und dabei zugezahlt werden mußte. Weitere Beispiele hierzu: Ein benachbarter Farmer verkaufte im Herbst 1933 einen feiten Stier von 1000 Pfund und erhielt netto 8 $ (nach heutigem Stand etwa 20 RM.). Die Schweinepreiso schwanken: im Winler 1932 brachten 100 Pfund Lebendgewicht 2i/2 im Winter 1933/34 5 $; der Farmer muß — wenn er existieren will — jedoch 10 $ je 100 Pfund haben. Ebenso erfordert die Existenz des kanadischen Weizenbauers einen Mindestpreis von 60 cent je bushel (55 deutsche Pfund), während der Farmer der inneren Prärieprovinzen in den letzten Jahren mit 35 bis 40 cent zufrieden sein mußte." Lebenshaltungskosten. In der vom kanadischen Arbeilsminislerium herausgegebenen Monatsschrift „The Labour Gazelle" vom Oktober 1933 werden die wöchentlichen Lebcnshallungskosten einer fünfköpfigen Arbeiterfamilie in 69 Städten des Landes veröffentlicht. Die Zusammenstellung bezieht sich auf den Monat September 1933 und den gleichen Monat der Vorjahre bis 1914 und umfaßt die Kosten für Lebensmittel, Stärke (für die Wäsche), Licht, Heizung und Miele. Eine Gegenüberstellung der Durchschnittszahlen für September der Jahre 1914, 1929 und 1933 ergibt im einzelnen folgendes Bild. Wegen Raummangels werden die Zahlen nur für diese drei Jahre wiedergegeben. Es muß berücksichtigt werden, daß sich infolge des Weltkrieges bereits im September 1914 ein Anziehen der Preise bemerkbar machte. Gegenstand Menge 1914 1929 1933 Cents Cents Cents Rindfleisch, Lende 900 g 50,6 75,2 44,0 Rindfleisch, Schulter 900 g 35,0 46,6 23,0 Kalbfleisch, Schulter 450 g 18,0 24,6 11,8 Hammelfleisch 450 g 21,4 31,6 18,8 Schweinefleisch, frisch 450 g 20,8 32,6 17.2 Schweinefleisch, gepökel l 900 g 37,4 57,2 31,2 Speck 450 g 26,7 41,3 21,0 Schmalz 900 g 37,4 43,8 25,6 Eier 2 Dtzd. 61,8 48,9 33,9 Milch 6 Ltr. 50,4 72,6 55,8 Butter 1350 g 91,9 102,6 66,3 Käse 900 g 41,2 66,4 39,2 Brot 6750 g 66,0 118,5 88,5 Mehl 4500 g 38,0 54,0 33,0 Haferflocken 2250 g 24,5 32,0 25,0 Reis 900 g 13,2 20,8 16,0 8,8 Bohnen 900 g 13,4 23,8 Apfel, Konserven 450 g 13,7 21,5 15,5 Pflaumen, Konserven 450 g 13,2 14,2 12,0 Zucker 2700 g 43,2 42,0 47,6 Tee 225 g 19,7 29,6 21,2 Kaffee 112 g 10,1 15,1 10,0 Kartoffeln 131/2 kg 34,3 75,0 47,8 Essig Vie Ltr. $ 0,8 1,0 0,9 Alle Lebensmittel 7,83 11,64 7,24 Stärke für die Wäsche 150 g $ 0,032 0,041 0,04 Heizung und Licht $ 1,89 3.25 2,83 Wohnungsniiete l/^-Monal $ 4,59 6,98 5,67 z usammen § 14,34 21,91 15,78 Die angegebenen Zahlen sollen kein Existenzminimum, sondern den durchschnittlichen Verbrauch der Familie eines in Arbeit stehenden Mannes darstellen. Unter Berechnung der Ausgaben für Kleidung und Unvorhergesehenes würden sich die Lebenshaltungskosten um etwa 50 v. H. erhöhen. Medizinische Fakultäten in Canada Canada: University of Alberta Faculty of Medicine, Edmonton, Alberta 6jähr. Lehrgang University of Manitoba Faculty of Medicine, Winnipeg, Manitoba Dalhousie University Faculty of Medicine, Halifax, Nova Scotia University of Toronto Faculty of Medicine, Toronto, Ontario 6jähr. Lehrgang Queen's University Faculty of Medicine, Kingston, Ontario 6jähr. Lehrgang University of Western Ontario Medical School, London, Ontario öjähr. Lehrgang McGill University Faculty of Medicine, Montreal, Quebec öjähr. Lehrgang University of Montreal Faculty of Medicine, Montreal, Quebec Laval University Faculty of Medicine, Quebec, Quebec öjähr. Lehrgang University of Saskatchewan School of Medical Sciences, Saskatoon, Sask. 2jähr. Lehrgang Vereinigte Staaten von Amerika Einwanderungspolitik. Nach der Verfügung des amerikanischen Präsidenten vom Sep I ember 1930 wurde die Ausgabe von Visen, die in das Ermessen der amerikanischen Generalkonsulate gestellt wurde, außerordentlich eingeschränkt. Es soll danach die Möglichkeil ausgeschaltet werden, daß der Eingewanderte der Öffentlichkeit zur Last fällt; es werden Mittel verlangt, die auf unbestimmte Zeit den Lebensunterhalt ermöglichen, und es werden jgenauc Nachweise über Besitz und Einkommen des Auswanderungswilligen wie seiner Verwandten in den Vereinigten Staaten gefordert. 32

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.