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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 31

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 31 (sequence 33)
Language
German
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Die Bauverwaltung lieg! noch in Händen italienischer Architekten, deren Verträge wie die aller Ausländer nicht erneuert werden, da größere Mengen siamesischer Studenten vom europäischen Studium zurückkehren und die Posten nach Ansicht der Regierung zur Zufriedenheil und zu einem Bruchteil der Kosten ausfüllen. Daher sind Hoffnungen auf Regierungsstellen aussichtslos. In der sehr kleinen Universilät wird von Amerikanern unterrichtet. Direktor ist ein siamesischer Prinz. Da weder das Reisnoch das Holzgeschäft geht, ist kein Geld im Land, und das europäische Geschäft, in das sich außerordentlich viel Konkurrenten teilen, tot. Es werden in der Hauptsache japanische Waren umgesetzt, die Vorhand hat der Chinese. Apotheken gibt es wie Sand am Meer. Drei allein von Deutschen betriehen. Ein jüdischer Arzt ist vor zirka vier Monaten eingetroffen. Es geht ihm einigermaßen. Für einen weiteren ist kaum Platz. Keinerlei Chance für eine größere Anzahl Akademiker, vielleicht für den einen oder anderen Dozenten in späterer Zeit, jedoch wegen des engen Rahmens nicht sonderlich interessant. Südsiam ist ganz unentwickelt; die Zinnminen in der Nähe von H e d j a i nicht ertragreich. Keinerlei Straßen. Aussichten für Zahnärzte in Bangkok Ausländische Zahnärzte dürfen nach Vorlage einer beglaubigten Abschrift ibrer beimischen Approbation ohne weiteres und ohne Ablegung eines besonderen Examens in Siam praktizieren. Als Niederlassungsort käme nur Bangkok in Frage. Voraussetzung für eine befriedigende Entwicklung der zahnärztlichen Praxis ist neben Beherrschung des Englischen einigermaßen ausreichende Kenntnis der siamesischen Sprache. Ferner ist es notwendig, daß der betreffende Arzt über Mittel verfügt, um wenigstens ein Jahr ohne Einnahmen aus der Praxis leben zu können. Die Kosten für den gesamten Lebensunterhalt, für Personal (Dolmetscher, Kassierer), Miete für den Konsultationsraum usw. dürften sich für einen unverheirateten Zahnarzt auf mindestens 800 Tes. im Monat belaufen, wenn er standesgemäß auftreten will (Wert eine» Ticals zurzeit etwa 1,30 RM.). Zahnärztliche Einrichtungsgegenstände und Materialien können an Ort und Stelle beschafft werden, doch i<t das Mitbringen des eigenen Instrumentariums empfehlenswert. Es praktizieren gegenwärtig in Bangkok vier bekanntere Zahnärzte mit europaischer oder gleichwertiger Vorbildung, nämlich ein Däne, ein Amerikaner, ein Holländer und ein Japaner, die alle mehr oder weniger einen schweren Kampf ums Dasein führen. Als Klientel kommen für sie nur die kleine ausländische Kolonie (etwa 1600 Personen, darunter etwa 100 Deutsehe, einschließlich Frauen und Kinder, in ganz Siam) und die dünne Sr'hicht der zahlungskräftigen einheimischen Bevölkerung in Frage. Neben den vorerwähnten Zahnärzten gibt es noch zahlreiche japanische und chinesische Dentisten, die weit billiger arbeiten und naturgemäß den größten Teil der sich aus der armen Schicht der Bevölkerung zusammensetzenden Kundschaft an sich ziehen. Die Aussichten für deutsche Zahnärzte sind daher nicht als günstig anzusprechen, so daß von einer Niederlassung in Bangkok dringend abgeraten werden muß. Syrien Einreise und Aufenthalt Zur Einreise genügt ein Reisenaß mit einem Visum (Bon pour les Etats de Svrie, du Liban, des Alaouites et du Djebel Druze) des zuständigen französischen Konsulats. Im allgemeinen wird dieses Visum mit einem Verbot zur Annahme von Arbeit innerhalb des Mandatsgebietes versehen, das für Touristen und Handelsreisende keine Bedeutung bat. Schwierigkeiten bei der Landung entstehen nur für offensichtlich mittellose Reisende, von denen trotz des Visums der Nachweis einer bestimmten Geldsumme verlangt werden kann. Das ausgestellte Visum verleiht keinen Anspruch auf die Berechtigung zum Aufenthalt während der darin vermerkten Dauer, andererseits kann die Sicherheitspolizei eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des konsularischen Sichtvermerks vornehmen. Falls der Antragsteller beabsichtigt, Arbeit im Mandatsgebiete anzunehmen, so wird ein Visum ohne Arbeitsverbot nur dann gegeben, wenn bei der Sûreté Générale des Mandatsgebiets ein Arbeitsvertrag mit einer vertrauenswürdigen im Mandatsgebiet ansässigen Firma vorgelegt werden kann. Diese weist dann das betreffende französische Konsulat an, das Visum zu erteilen. Die im Mandatsgebiet, notwendigen Schritte müssen entweder von dem Arbeitgeber oder dem deutschen Konsulat getan werden. Der Aufenthalt von fremden Staatsangehörigen ist durch eine Verordnung des französischen Oberkommissariats neu geregelt worden. Danach ist jeder Fremde über 15 Jahre, der sich im Mandatsgebiet länger als drei Monate aufhallen will, gehalten, sich innerhalb von zehn Taeen bei der zuständigen Abteilung der öffentlichen Sicherheit, oder, falls solche im Orte nicht vorhanden, bei dem nächsten Polizeiposten zu melden, um dort um die Ausstellung eines Personalausweises nachzusuchen. Der Personalausweis dient als Aufenthaltserlaubnis und Ausweispapier. Wird der Personalausweis abgelehnt oder zurückgezogen, dann muß der Fremde innerhalb von 10 Tagen das Mandatsgebiet verlassen. — Nach Mitteilungen, die wir von wohlunterrichteter Stelle erhalten haben, bieten sich in Syrien nur in ganz beschränktem Maße Aussichten für Einwanderer: Für Arbeiter, Raufleute und Industrielle, die über gar kein oder nur wenig Kapital verfügen, bestehen überhaupt keine Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Völlig ausgeschlossen ist es für Akademiker und Intellektuelle, Stellung zu finden, da es schon deren viel zu viele dort gebe. Es bestehen überhaupt nur Aussichten für reiche Industrielle, sich zu betätigen. Amerika TVo rdamerika Kanada Einwanderung im Jahre 1933 Die Gesamtzahl der Einwanderer in Kanada während des Kalenderjahres 1933 betrug nach einer Zusammenstellung des kanadischen Einwanderungsministcriums 14 332, d. s. 30,2 v. H. weniger als im Jahre 1932. in welchem insgesamt 20 591 Personen eingewandert sind. Die Zahl der deutschen Einwanderer ging von 562 im Jahre 1932 auf 389 im Berichtsjahr weiter zurück. An der Einwanderung waren ferner beteiligt (1932 in Klammern) : Briten 2 304 (3327) Tschechen 52 (69) Magyaren 484 (311) Dänen 46 (49) Juden 420 (313) Finnen 45 (32) Slowaken 400 (253) Litauer 42 (43) Buthenen 378 (438) Griechen 29 (34) Polen 360 (379) Norweger 29 (54) Italiener 253 (280) Bumänen 27 (31) Japaner 106 (119) Beiarier 26 (40) Kroaten 102 (93) Holländer 25 (30) Franzosen 76 (90) Serben 25 (30) Jugoslawen 65 (48) Schweizer 21 (17) Bussen 63 (74) Übrige 67 (70) Dazu sind noch 8500 (13 709) Einwanderer aus den Vereinigten Staaten zu zählen, deren Bassenzugehörigkeit im einzelnen nicht erkenntlich ist. Die Einwanderer verteilen sich auf die verschiedenen Berufsgruppen wie folgt (einschließlich Frauen und Kinder): Landwirtschaft 1894, ungelernte Arbeit 531, Handwerk 913, Handel 1397, Bergbau 77, Häusliche Dienste 596, andere Berufe 8974. Die meisten Einwanderer, und zwar 6210, fanden Aufnahme in der Provinz Ontario: es folgen die Provinz Quebec mit 2755, Br. Kolumbien mit 1530, Alberta mit 1296, Saskatchewan mit 727. Neu-Schottland mit 723, Manitoba mit 558, Neu-Braunschweig mit 463, Prinz Eduard-Insel mit 95 und die nördlichen Territorien mit 21. Einwanderung und Ansiedlung In dem in der „Gazette", Montreal, vom 3. Januar 1934 veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Einwanderungsministeriums wird u. a. mitgeteilt, daß infolge der durch die Weltwirtschaftskrise auch in Kanada verursachten Arbeitslosigkeit die Einwanderung erheblich eingeschränkt werden mußte. Während noch im Fiskaljahr 1930 (1. 4. 1929 bis 31. 3. 1930) 163 288 Einwanderer zugelassen worden seien, habe sich die Zahl in den folgenden Jahren auf 88 223. 25 752 und 19 782 verringert. In den 6 Monaten vom 1. April bis zum 30. September 1933 habe die Einwanderung 8380 Personen umfaßt, gegenüber 13 128 in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bei den 8380 Personen habe es sich nur um 2152 erwachsene Männer gehandelt, während der Best Frauen und Kinder unier 18 Jahren gewesen seien, die zum größten Teil nach Kanada gekommen seien, um mit ihren im Lande ansässigen Angehörigen vereinigt zu werden. In dem Bericht wird dann weiter ausgeführt, daß die Hauottätiekeit des Ministeriums jetzt nicht die Einwanderung, sondern die Ansiedlung von schon in Kanada wohnenden Familien und Personen auf dem Lande sei. Dies geschehe in Zusammenarbeit mit der Canadian Pacific und der Canadian National Bailway. Es seien seit Oktober 1930 12 328 Familien angesiedelt worden. Außerdem sei 27 595 einzelnen Männern Arbeitsgelegenheit auf Farmen verschafft worden. Das bedeute. 31

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