Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 33 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Vom amerikanischen Generalkonsulat bekamen wir auf eine Anfrage vom Februar d. J. die Auskunft, daß gemäß den erhaltenen Instruktionen jeder Antrag auf ein Einwanderungsvisum möglichst sorgfällige und wohlwollende Berücksichtigung finde, und daß die Umstände in jedem einzelnen Falle genauestens geprüft werden. Es wird noch bemerkt, daß außer den in den Einwanderungsgesetzen festgelegten Bestimmungen keine weiteren Instruktionen eingegangen sind. Ks sei darauf hingewiesen, daß die Meldung durch die Pres-..' ging, daß an die Konsuln in Deutschland die Weisung ergangen ist, Gesuche um Einwanderungserlaubnis in die Vereinigten Staaten mit größerem Entgegenkommen als bisher zu behandeln. Hinzugefügt wird, daß gleichzeitig das Departement für Einwanderung und Arbeil die Zusendung von Formularen für den von den Einwanderungsanwärtern zu unterzeichnenden Revers verfüg1 hat, daß sie den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Nichtinanspruchnahme öffentlicher Fürsorge entsprechen werden. Von einem Vertreter des Staatsamtes für Einwanderung und Arbeit wurde erklärt, was die neuen Einwanderer beträfe, sei es zweckmäßig, ihre Niederlassung in höherem Maße Im Innern des Landes als in großen Städten zu ermutigen. Interessante Angaben über Entwicklungen in der Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten wurden von J. F. Simmons, Chef der Visaabteilung des Staatsdepartements, gemacht. Wir entnehmen denselben folgendes: Während der ersten acht Monate des Fiskaljahres, das am 30. Juni 1934 endigt, wurden 8124 Quotavisen erteilt gegen 7954 während des Fiskaljahres 1932 33 und 13 704 non Quota- Visen gegen 18 557 im vergangenen Jahre, im ganzen 21 828 Visen in acht Monaten gegen 26 511 in den vorhergehenden 12 Monaten. Die Nicht-Quota-Kategorien fassen hauptsächlich Immigranten im allgemeinen von den amerikanischen Nicht-Quota-Ländern in sich, besonders Ivanada und Mexiko, und Immigranten aus allen Ländern, die unmittelbare Verwandte amerikanischer Bürger sind. Was Quota-Einwanderung anbetrifft, so hat in den vorangegangenen Monaten ein wichtiger Wechsel stattgefunden. Die Gesamtziffer der Visen, die unter der Quote erteilt wurden, ist etwa 53 o/o höher als vor einem Jahr. Die Herausgabe von Visen unter der deutseben Quote umfaßt etwa dreimal so viel wie die Rate für 1932 33 betrüg. In diesem Jahr wurden nur 1241 Visen unter der deutschen Quote von 25 957 Personen erteilt, aber 2395 Visen sind bereits während der ersten acht Monate des laufenden Fiskaljahres ausgegeben worden, oder 300 \ isen pro Monat. Ks wird auf die Tatsache hingewiesen, daß in den letzten Jahren die Vereinigten Staaten ein Emigrationsland geworden sind. Im Fiskaljahr, das am 30. Juni 1930 schloß, wanderten 21 Fremde aus den Vereinigten Staaten aus, auf je 100, die einreisten; die entsprechenden Zahlen für die drei folgenden Jahre? waren 64, 290 und 347. Darin sind noch nicht berücksichtigt die jährlichen Deportationen, die sich in den letzten Jahren von 12000 bis 20000 beliefen. Wanderunggstatistik. In dem am 30. Juni 1933 beendeten Fiskaljahr wurde nach den amtlichen amerikanischen Erhebungen insgesamt 150 728 Fremden, davon 23 068 Einwanderern, die Einreisegenehmigung erleilt. Das bedeutet einen weiteren Rückgang gegenüber den Einwanderungsziffern des Fiskaljahres 1932, in dem noch 35 576 Einwanderer und 139 295 Nichteinwanderer (non-immigrants), insgesamt, 174 871 Fremde zugelassen wurden. Eine Zusammenstellung der in den letzten sechs Fiskaljahren zu- und abgewanderten Personen ergibt folgendes Bild: 1928 1929 1930 1931 1932 1933 Einwanderer: 307 255 279 678 241700 97159 35 576 23068 Nichteinwand.: 193 376 199 649 204 514 183 540 130 295 127 660 Insgesamt: 500631 479 327 446214 280 699 174 871 150728 Auswanderer: 77 457 69 203 50661 61882 103 295 80 081 Nichtauswand.: 196 899 183295 221 764 229034 184 362 163 721 Insgesamt : 274 356 252 498 272 425 290916 287 657 243 802 Zu-od. Abnahme +226275 + 226 829 + 173 789 - 10 217 — 112 786 — 93 074 I nter den in den Vereinigten Staaten gelandeten Personen standen diejenigen, die Deutschland als Geburtsland angaben, mit insgesamt 20 216 hinter Großbritannien mit 25 854 an zweiter Stelle. Es folgt Kanada mit 13 770, Italien mit LI 158, Irland mit 10 630, Frankreich mit 5492, Kuba mit 5344, Japan mit 4657, Polen mit 4361. Mexiko mit 3866, China mit 3604, Schweden mit 3182. Von den zugelassenen, in Deutschland geborenen Personen wurden 5924 als Nichteinwanderer, 12 968 als nicht zur Quote gerechnete Einwanderer und 1324 als Quoleneinwanderer gezählt. Die amerikanische Statistik bringt ferner die Zu- und Abwanderung nach der Stammes- oder R assenzuge hörigkeil. Aus Raummangel werden die Zahlen nur i m A u s z u g wiedergegeben. Stamm oder Rasse Bin- Nichtwanderer einw. Insgesamt Auswanderer Nichtauswanderer Insgesamt Deutsch . . . 2 726 21 770 24 496 6 152 23 022 29174 2 943 26 610 29 553 8 269 33 498 41767 1 258 11 104 12 362 3 812 13 666 17 478 3 638 10043 13 681 6 682 15 001 21683 1086 8 336 9 432 5 16S 9 236 14 404 Französisch..... 1393 6 517 7 910 1 706 6 882 8 588 Skandinavisch . . . . 669 7121 7 790 3 958 11301 15 259 2 372 2 636 5C08 38t 1591 1975 Japanisch...... 60 4 536 4 596 1041 8118 9159 44 3 472 3516 3 500 5 831 9 331 1514 1784 3 298 18 977 1901 20 878 Holländisch u. flämisch 320 2 833 3153 1 128 2 963 4141 516 1513 2 029 1627 2 918 4 545 5527 Personen wurde die Einreisegenehmigung verweigert, 19 865 wurden ausgewiesen. Es ist besonders darauf hinzuweisen, daß: für Geschäftsreisende der Non-Immigrant-Status (Trader's status) bewilligt worden ist. so daß diese nicht auf Grund eines Besuchsvisums zu reisen brauchen, das von Zeil zu Zeit verlängert werden muß. Die unter trader's status einreisenden deutschen Raufleute können sieb zur Ausübung ihres Berufes unbeschränkte Zeit in den Vereinigten Staaten aufhalten; die Vergünstigungen erstrecken sich auch auf die Familie der Reisenden (Kinder unter 21 Jahren). Das Labor Department hat erst kürzlich diesbezügliche Ausführungsbestimmungen erlassen. Arbeitsmarkt Einer Publikation des Reichswanderungsamts entnommen: „Die A r b e i I s b e s c h a f f u n g bildet in den \ ereinigten Staaten einen Teil des Wiederaufbauprogramms im Rahmen der „National Industrial Recovery Act". Ist die ,,Agricultural Adjustment Act" auf die Sicherung des Farmers durch Umschuldung, Anbaukürzung und Wiederherstellung des kaufkräftigeren Vorkriegspreisstandes gerichtet, so die N. R. A. auf Sicherung der Unternehmungen und auf Vermehrung der Arbeitsplätze; in ihrem Mittelpunkte stehen die unter Titel I des Gesetzes angestrebten „Codes of fair competition", die die Einschränkung des unlauteren Wettbewerbs mit der Vermehrung der Arbeitsplätze zu verbinden suchen. Die Vermehrung der Arbeitsplätze erfolgt durch Kürzung der Arbeitszeit um 15—20 o/o, in der Regel auf die 40-Stunden-Woche; die arbeilsmarktentlastenden \\ irkungen der Codepolitik ließen sich an der günstigen Entwicklung des Beschäftigungsgrades trotz Abnahme der Gesamtproduktion in den letzten Monaten 1933 erkennen. Nach den Erbebungen des amerikanischen Gewerkschaftsverbandes betrug die Arbeitslosenziffer jedoch Ende Januar bereits wieder 11 690 000. Gegenüber Dezember 1933 bat sich die Zahl der Arbeitslosen damit um 921 000 erhöht. Die gesetzliche Basis der Arbeitsbeschaffung bildet die „Recovery Act", deren Titel II die Überschrift „Public Works and Construction Projects" trägt. Anfang 1934 sind drei Hauptgebiete zu unterscheiden: 1. Planung langsichtiger Projekte durch die „Public. Works Administration" (Puwa) : 2. Sofortige Eingliederung von 4 Millionen Arbeitskräften durch die „Civil Works Administration" (Ciwa); 3. Aufforstung von Bundesland durch die „Civilian Conservation Corps'' (CCC), eine Art Arbeitsdienst auf Grund der ..Unemployment Relief Act" vom 31. 3. 1933. Die CCC will durch den Einsatz einer Armee von 300 000 Arbeitern eine planvolle Waldpflege betreiben, durch Aufforstungen, Wegbauten, Insekten- und Feuerschutz usw. Die Puwa stellt das Bundesorgan für die Durchführung großer öffentlicher Arbeiten seitens des Bundes der Gemeinden, Staaten und öffentlicher und privater Gesellschaften dar. Ihre gesetzliche Lebenszeit beträgt zwei Jahre, aber schon heule zeigen sich Ansatzpunkte für langfristige Arbeitsplanung, die ihren späteren l ebergang \on unmittelbaren arbeitspolitischen Zwecken zu langfristigen Plänen auf dem Gebiete des Straßenbaus und vor allem der Wasserwirtschaft vermuten lassen. Allein der Absiebt sofortiger und wirksamer Arbeitsbeschaffung dient dagegen die Mitte November als Unterzweig der Puwa gegründete Ciwa, die zunächst für drei Monate 4 Millionen Arbeiter an Erdarbeiten beschäftigen sollte. Im Dezember beschäftigte die Puwa etwa 750 000 Mann, die Ciwa dagegen 4 Millionen. 33