Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 33 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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stärkt, der Rauptursache periodisch wiederkehrender Dürren, die das Wirtschaftsleben Australiens schwor schädigen. Enlsprechend der Regenverteilung ist auch die Verteilung der Siedlung. Fast drei Viertel aller Einwohner leben in den Küstenlandschaften, wo sie sich zum Teil in den großen Städten zusammendrängen. In Melbourne und Sydnej wohnen je eine Million Menschen. Die Wirtschaftslage und die Existenzmöglichkeiten sind schlecht. Durch die rigoros durchgeführte Einwanderungsbeschränkung, die einer Einwanderungssperre gleichkommt, ist die Bevölkerung Australiens, die während der letzten 3!) Jahre rasch zugenommen halte, im letzten Rechnungsjahr nur um rund 49 000 Köpfe gestiegen. 1932 kamen 41 997 Personen in Australien an (1931 40 414), und 45 666 Personen leisten ah (1931 51 244). darunter waren 9868 Dauereinwanderungen und 14 686 definitive Abreisen. 1931 9 441 Dauereinwanderungen, 21 865 definitive Auswanderungen. Das ergibt für 1932 einen dauernden Verlust von 4 818 Personen für Australien. 1931 betrug der Überschuß definitiver Abreisen über dauernde Einwanderungen 12 424 Personen. Die Sperrung der Einwanderung dauert fort. Erlaubnis zur Einreise muß in jedem einzelnen Fall vom Secretary Home and Territories Department in Canberra eingeholt werden. Neben den vorgeschriebenen Einreisopapieren müssen die Reisenden außer dem Überfahrtspreis, sofern sie keine britischen bzw. australischen Staatsangehörige sind oder keinen Einreiseerlaubnisschein I Permit) der australischen Einwanderungsbehörde vorweisen können, \or Antritt der Heise £ 40 bei der Schiffsgesellschafl einzahlen. Dieser Betrag wird den Passagieren nach genehmigter Einreise im Bestimmungshafen zurückvergütet. Visagebühren. Für Deutsche und Österreicher ist ''in Visum nicht erforderlich. Visagebühr I'm Polen RM. 16.60 (Durchreise RM. 2.20), für Staatenlose UM. 8.30. Von den Bestimmungen für Handlungsreisende heben wir folgendes hervor: Die Einwanderung von Nichtbriten nach Australien ist nur mit Genehmigung der australischen^ Einwanderungsbehörden gestattet. Fur deutsche Staatsangehörige ist zuivorübergehenden Einreise oder zur Durchreise ein \ isum nicht nötig. Von Handelsreisenden wird der Aachweis einer Geldsumme bei der Einreise nicht verlangt. Der Handelsreisende muß sich als solcher ausweisen können. Geschäftsreisende, Vergnügungsreisende und Durchreisende können sich ohne besondere Landungserlaubnis sechs Monate in Australien aufhalten.. Die sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. In Australien lebten im Jahre 1921 21 615 Juden, in Neil- Seeland (1925) 2591. Die größten jüdischen Genieinden sind in Sydney 16500 Seelen), Melbourne ( 5500) und Perth (2003). Es liegen Anzeichen für eine Belebung der australischen Wirtschaft vor. Die Regierung plant Maßnahmen, die sich evtl. auf Fandwirtschaft und Industrie und auf den Arbeitsmarkt günstig auswirke)). Erwähnt .sei auch, daß nach Ankündigungen des australischen Premierministers sich die australische Bundesregierung mit Plänen zur Kolohisierung und Besiedlung von Nordaustralien befaßt. Niederlassungsbedingungen für Aerzte außerhalb Deutschlands I ns wurde die nachstehende Liste zur Verfügung gestellt, die wir, ohne eine Verbindlichkeit für die Einzelheiten zu übernehmen, zu /wecken allgemeiner Information zum Abdruck bringen. Es ist zu bemerken, daß die verschiedenen behördlichen Ausführungsbestimmungen von den gesetzlichen Vorschriften teilweise nicht unbeträchtlich abweichen und Änderungen unterworfen sind. Es empfiehlt sich, bevor Schritte zur Auswanderung unternommen werden, über das betreffende Land Informationen bei uns bzw. hei einer der in der Vorbemerkung S. 2 angeführten Auswandererberatungsstellen einzuziehen. Abessinien: Deutsche Approbation wird anerkannt, doch muß vor der Niederlassung da- Einverständnis der Legierung eingeholl werden. Afghanistan: Deutsche Approbation wird anerkannt. Ägypten: Anerkennungsexamen. Albanien: Anerkennungsexamen. Argentinien: Anerkennungsexamen und argentinische Approbation notwendig. Australien: Englische bzw. eine in England anerkannte Approbation notwendig. Belgien: Belgische Approbation notwendig. Bolivien: Staatsprüfung Bedingung. Brasilien: Staatsprüfung und portugiesische Sprachprüfung Bedingung. Dauer etwa 2 3 Jahre, sehr hohe Kosten. Britisch-Indien: Englische Approbation (Kurierfreiheit). Bulgarien: Nur liïr bulgarische Staatsangehörige Approbation. Canada: Englische Approbation notwendig. In einigen, besonders westlichen. Staaten gilt die deutsche Approbation nach einem bestandenen Anerkennungsexa inen. Chile: Anerkennungsexa men. China: Deutsche Approbation wird anerkannt. Columbien: Anerkennungsexa inen. Costarica: Anerkennungse^amen. Cuba: Staatsprüfung, sehr schwierig. Cypern: Englische Approbation, bzw. die in England anerkannten Approbationen. Dänemark: Ausländer werden nur in Ausnahmefällen zur Praxis zugelassen. Staatsprüfung erforderlich. Danzig: Deutsche Approbation wird anerkannt. Dominikanische Republik: Mündliche Aachprüfung in fast sämtlichen Fächern. Ecuador: Anerkenn ungsprü lu ng. England: Staatsprüfung. (Italienische und japanische Approbationen werden anerkannt.) Nach Erlangung der englischen Approbation ist eine Arbeitsbewilligung seilendes Home-Office erforderlich. (S. a. unter Großbritannien: Bestimmungen für Arzte usw.) Estland: Estnisches Abitur und Staatsprüfung. 33