Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 34

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 34 (sequence 36)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/6492417-9587552-10032088--205-9587613
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Finnland: Sehr schwere Staatsprüfung, wenig Aussicht auf Zulassung. Frankreich: Abitur notwendig. Sehr schwere Staatsprüfung, französische Approbation und Naturalisation erforderlich. Frz. Kolonien: Die gleichen Bedingungen wie in Frankreich. In tropischen Kolonien können Ausländer von den zuständigen Medizinalbehörden als hygienische Assistenten angestellt werden. Griechenland: Staatsprüfung. Zulassung zur Praxis erst nach Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit. Guatemala: Anerkennungsexamen. Haiti: Anerkennungsexamen (eine Formalität). Hawai: Anerkennungsexamen. Holland: Staatsprüfung, dauert mindestens 2 Jahre. Holl. Kolonien: Staatsprüfung, dauert mindestens 2 Jahre. Honduras: Anerkennungsexamen. Irland: Irische oder englische bzw. eine in England anerkannte Approbation. Irak: Deutsche Approbation wird ohne Nachprüfung anerkannt, jedoch Zulassung von Ausländern gesetzlich beschränkt. Die Medi/inalbehörde hat das Recht, evtl. ein Nachexamen zu fordern. Italien: Italienische Approbation notwendig. Mitte Oktober d. J. soll ein neues Gesetz über die Zulassung von Ausländern zur Staatsprüfung erlassen werden. Japan: Anerkennung auf Gegenseitigkeit. Jugoslawien: Staatsprüfung notwendig. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann die fremde Approbation anerkannt werden. Naturalisation. Lettland: Ausländer werden zur Praxis nicht zugelassen. Libanon: Deutsche Approbation wird anerkannt. Ein pro-forma- Colloquium findet statt. Litauen: Sehr schwere Staatsprüfung. Luxemburg: In Ausnahmefällen dürfen sich Ausländer mit Luxemburger Ärzten assoziieren. Marokko: Franz. Marokko: Deutsche Approbation wird anerkannt. Einreise- und Niederlassungserlaubnis nur in Ausnahmefällen zu erlangen. Dasselbe gilt für: Span.-Marokko und für die internationale Zone (Tanger). Mexiko: Ziemlich schweres Anerkennungsexamen. Neuseeland: Englische bzw. in England anerkannte Approbation. Nicaragua: Anerkennungsexamen. Norwegen: Staatsprüfung notwendig. Aufenthaltserlaubnis nach bestandenem Examen wird nicht immer erteilt. Palästina: Deutsche Approbation wird anerkannt. Panama: Anerkennungsexamen. Persien: Deutsche Approbation wird anerkannt, wenn der betreffende Arzt in seinem Zulassungsland mindestens 5 Jahre ärztlich tätig war, nach Genehmigung durch den Direktor der Gesundheitsabteilung. Peru: Anerkennungsexamen. Philippinen: Ausländische Ärzte werden nur auf Gegenseitigkeit anerkannt. Polen: Polnische Approbation notwendig. Nur polnische Staatsangehörige werden zur Praxis zugelassen. Portugal: Staatsprüfung, ziemlich schwierig. Port. Kolonien: Staatsprüfung, ziemlich schwierig. Rumänien: Nur rumänische Staatsangehörige erhalten die Approbation. Salvador: Anerkennungsexamen. Schweden: Das ganze Studium muß wiederholt werden. Niederlassungserlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Schweiz: Deutsches Examen wird anerkannt. Approbation wird nicht erteilt. Siam: Über Zulassung von ausländischen Ärzten wird von Fall zu Fall entschieden. Spanien: Staatsprüfung notwendig. Naturalisation erforderlich. Süd-Afrika: Englische bzw. eine in England anerkannte Approbation notwendig. Syrien: Deutsche Approbation wird anerkannt. Ein pro - forma- Colloquium wird abgehalten. Tschechoslowakei : Nur tschechische Staatsangehörige werden zur Praxis zugelassen, mit evtl. Ausnahme von Badeärzten, die mit Genehmigung des Ministeriums praktizieren dürfen, wenn sie sich verpflichten, nur während der Saison Praxis auszuüben. Erlaubnis jetzt sehr erschwert. Tunesien: Deutsche Approbation wird anerkannt. Türkei: Nur türkische Staatsangehörige werden zur Praxis zugelassen. Ungarn: Staatsprüfung notwendig. Uruguay: Ziemlich schwere Staatsprüfung. Venezuela: Staatsprüfung notwendig. Vorbereitung etwa 2 Jahre. Vereinigte Staaten: Approbation eines amerikanischen Bundesstaates erforderlich. Staatsprüfungsbedingungen sehr verschieden. Wir weisen auf das nachfolgende Buch hin, das für ärztliche Interessenten und Apotheker von praktischer Bedeutung sein kann: Verzeichnis der deutschen und deutschsprechenden Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker (und der entsprechenden Krankenanstalten) im Ausland und in den abgetrennten Gebieten. Herausgegeben von W. Franke. Als Manuskript gedruckt. — Verlag Georg Thieme, Leipzig 1933. Preis RM. 5.—. 3U

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.