Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/6492417-9587552-10032088--202-9587610- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Britisch-Ostafrika (Kenia) Bevölkerung: 3 003 000. Hauptstadt: Nairobi. Der Einreise Deutscher steht kein Hindernis entgegen. Für die Einreise genügt der deutsche Reisepaß ohne Visum. Landungsgeld (Rückreisedepot). In Kenia und Uganda gilt als Teil der „ausreichenden Mittel" von etwa 100 engl. Pfund, deren Nachweis die Einwanderungsbehörde von den ohne Anstellungsvertrag Einreisenden fordert, ein Rückreisedepot von 50 engl. Pfund, das von der Reederei vor der Einschiffung eingezogen und bei der Landung an die Einwanderungsbehörde weitergcleitet wird. Das Depot wird nach Erteilung der endgültigen Einreiseerlaubnis, im allgemeinen nach zwölf Monaten, von der Behörde zurückvergütet. Wir bringen nachfolgende Pressemeldung (auszugsweise), ohne für die einzelnen Angaben eine Verbindlichkeit übernehmen zu können, als vorläufiges Informationsmaterial zum Abdruck : Die Regierung gab bekannt, daß die Kolonie allen Juden offen stehe, die sich daselbst ansiedeln wollen, vorausgesetzt, daß sie alle Bedingungen erfüllen, die für Einwanderung in Kraft sind. Neue Verordnungen über Freigabe von Regierungsböden zwecks Besiedlung seien in Vorbereitung. Das Land wird für die Dauer von 99 oder 999 Jahren verpachtet. — Ein Teil jenes Gebietes, welches die britische Regierung seinerzeit den Zionisten zur Besiedlung angeboten hatte, käme für jüdische Siedler in Frage. Dieses über 7000 Fuß hohe Plateau ist von einer Eisenbahn mit verschiedenen Zweiglinien durch die Provinzen durchschnitten. Der Boden ist für Weizen, Mais, Bohnen, Erbsen, Kartoffeln gut geeignet. Zukunft haben Apfelsinen und Zitronen.1 Milchwirtschaft ist sehr erfolgreich; zahlreiches Federvieh findet man auf allen P'armen. Da der Boden sehr fruchtbar ist, kann das Land schnell und billig kultiviert und nutzbar gemacht werden. Jeder gesunde, kräftige, ledige oder verheiratete Mann, der sich der Landwirtschaft widmen will und im Besitz von mindestens 5000 RM. ist, kann siedeln. Kaufmännische Unternehmungen kommen der vorhandenen Konkurrenz wegen nicht in Frage. Für Großhandelsbetriebe sind überdies bedeutende Kapitalien notwendig. Bauhandwerker, Elektriker, landwirtschaftliche und sanitäre Sachverständige, auch einige Mediziner, haben Möglichkeiten. Nairobi ist die Hauptstadt der Kolonie. Diese Stadt besteht seit Anfang des Jahrhunderts. Sie hat fast 30 000 weiße Einwohner. Dort ist auch die Synagoge des Landes. Französisch-Marokko und Tanger Bevölkerung: 5 863 271 (117 000 Juden, hiervon 107 512 (laut Zählung) eingeborene Juden und schätzungsweise 10 000 europäische Juden), Rabat: 38 000, Casablanca: 161100, Fez: 107 800, Marrakech (Marokko): 193 000 Personen. Tanger ist neutrales Gebiet. Verwaltung durch eine internationale Kommission. 70 000 Bewohner. Stadt Tanger: 46 300 Einwohner, 15 000 Juden. Durch Verordnung des Sultans Von Marokko vom 15. 3. 1933 ist eine Übergangsregelung getroffen worden, die die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Reichsangehörige erleichtert. Danach ist das bisherige grundsätzliche Einreiseverbot für Reichsdeutsche aufgehoben worden. Die Gültigkeit, des Sichtvermerks beträgt sechs Monate vom Tage der Einreise in die französische Zone an. Nach Ablauf kann der Sichtvermerk erneuert werden. Eine Diskriminierung Reichsdeutscher gegenüber anderen Ausländern bleibt noch insofern bestehen, als die Niederlassungs möglichkeiten Reichsdeutscher vorläufig noch zeitlich und territorial beschränkt bleiben. Was die Ausübung medizinischer Praxis anbelangt (Ärzte, Apotheker, Zahnärzte), kann sie Vom Generalsekretariat des Protektorats zu Rabat genehmigt werden. Dringend notwendig ist es, einige Kenntnisse von der Sprache der Einwohner zu besitzen, mindestens das Französische zu beherrschen. Spanisch-Marokko Bevölkerung: 744 000, Tetuan: 44 700 Personen. In den Städten Alcazar, Arzila, Larache und Tetuan leben insgesamt 15 000 Juden. Durch Verfügung vom 5. 7. 1933 bedarf es für Einreise und Aufenthalt in den spanischen Kolonien des westlichen Afrika und in der Südzone des marokkanischen Protektorats einer besonderen Genehmigung des Ministerpräsidiums, die durch Vermittlung der zuständigen Generaldirektion erteilt wird. Spanisch-Marokko hat in kleinem Umfange gewisse Niederlassungsmöglichkeiten für einige Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten, einen Ingenieur mit kleinem Kapital, einen Lehrer und einige tüchtige Handwerker und Facharbeiter geboten.^ Die Auswanderungsorte in Spanisch-Marokko sind nur beschränkt. In Anbetracht der Tatsache, daß eine gewisse Anzahl von Ärzten schon selbständig dort hingegangen ist, ohne das Resultat der Schritte abzuwarten, die bei den maßgebenden Stellen unternommen worden sind, wird dringend, um die bestehenden Möglichkeiten nicht für die Zukunft zu gefährden, von der Auswanderung nach Spanisch-Marokko abgeraten — besonders aber den Kandidaten, denen keine genügenden Mittel zur Verfügung stehen —, bevor nicht die Frage der Niederlassungsmöglichkeit günstig geregelt ist. Südafrikanische Union Bevölkerung: 7 955 000, Weiße 1 828176, Johannesburg: 336 000, Kapstadt: 272 000, Durban: 156 000 Personen. Währung: 1 Pfund 13,30 RM., Goldparität 20,429 RM. Nach der örtlichen Lage weist das Land die verschiedensten Formen subtropischen Klimas auf. Je weiter nach Osten und Nordosten, desto regenreicher ist im allgemeinen das Land. Der Regen fällt im südafrikanischen Sommer (November bis März), lediglich die Distrikte nördlich und östlich um Kapstadt haben Winterregen (meist bis August). Die Hochflächen im Innern, die 1000 bis 1500 m und höher liegen, haben kühle Nächte, während die Tage heiß sind. Fröste kommen in Winternächten oft vor. Die Trockenheit der Luft läßt starke Hitze im allgemeinen leicht ertragen. Südafrika ist das Land des Sonnenscheins und im allgemeinen durchaus gesund. Die große Höhenlage des Innern verlangt aber von den Einwohnern ein gesundes Herz. Die Kapprovinz hat klimatisch und dadurch auch wirtschaftlich große Gegensätze. 1932 wanderten 3098 Europäer in die Südafrikanische Union ein, und 2339 Personen wanderten aus. Der Einwanderungsüberschuß betrug 759 Europäer gegen 1444 im Jahre 1931. Die Einwanderung nach der Südafrikanischen Union ist für Angehörige einer Reihe von Staaten einer sehr klein bemessenen Quote unterworfen worden. Zu den nicht von dieser Restriktion betroffenen Ländern gehören Territorien, die das British Commonwealth of Nations in sich schließt, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Holland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, die Vereinigten Staaten. Diese sind nur den Bestimmungen des Immigrants' Regulation Act von 1913 unterworfen. Nachstehend bringen wir eine kurze Zusammenfassung der Bestimmungen für Einwanderung nach Südafrika nach Auskunft des Konsulats der Union von Südafrika. 1. Für Personen, die in Deutschland (jetziges Gebiet) geboren sind: Diese müssen im Besitze eines gültigen deutschen Reisepasses sein. Ein Visum ist nicht erforderlich. Ferner müssen sie der Einwanderungsbehörde bei ihrer Ankunft nachweisen, daß sie über ausreichende Mittel verfügen. Eine feste Summe ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Höhe des Betrages wird von der Einwanderungsbehörde an Ort und SteUe festgelegt. Es ist aber anzunehmen, daß, wenn der betreffende Einwanderer mindestens 100 Pfund pro Person besitzt, der Einreise nichts im Wege stehen dürfte. Dieser Betrag muß das Eigentum des Einwanderers sein und in Südafrika zu seiner freien Verfügung stehen. Natürlich braucht diese Summe kein Bargeld zu sein. Auch kann die Einwanderungsbehörde die Hinterlegung eines Betrages verlangen. Diese Bestimmungen gelten auch für Personen, die in den oben genannten Ländern geboren sind. Es ist auch empfehlenswert, wenn sich jeder Einwanderer vor der Abreise ein polizeiliches Führungs- und Gesundheitszeugnis beschafft. 2. Für Personen, die nicht in den oben genannten Ländern geboren sind : Diese müssen im Besitz einer besonderen ausschließlich von dem südafrikanischen Innenministerium erteilten Einreiseerlaubnis sein, ohne welche sie nicht an Land gelassen werden. Die Formulare für den zu stellenden Antrag sind im Konsulat auf Anfrage erhältlich. Für eine vorübergehende Einreise brauchen die unter diese Gruppe fallenden Personen ein Visum, welches für Deutsch- 31