Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Algerien Bevölkerung: 6 553 451 (darunter 882 000 Europäer, etwa 105 000 Juden), Algier: 257 100, Oran: 163 700, Constantine: 104 900 Personen. Die Wirtschaftslage in Algerien ist sehr schlecht. Die Einwanderer müssen dieselben Formalitäten erfüllen wie bei der Einreise nach Frankreich. Sie brauchen das Einreisevisum vom französischen Konsulat, einen Arbeitskontrakt mit dem zukünftigen Arbeitgeber mit spezifizierten Angaben über Dauer der Engagements, Gehalt, Beruf. Der Kontrakt muß von der für den Arbeitgeber zuständigen Polizeibehörde legalisiert sein. — Ungünstige Aussichten haben deutsche Ingenieure, Techniker und Chemiker. Algerien ist ein Land mit fast ausschließlich landwirtschaftlicher Erzeugung, das nur über Anfänge einer Industrie auf eng begrenztem, meist der Verwertung der Bodenerzeugnisse dienendem Gebiet verfügt. Es kann zwar nicht der Mitarbeit akademisch gebildeter Techniker entbehren, aber der Hauptbedarf an solchen Mitarbeitern bestellt nicht bei industriellen Unternehmungen der Privatwirtschaft, sondern in den technischen Betrieben, die unmittelbar oder mittelbar der Staatsverwaltung unterstehen. Es wird ausschließlich das Angebot von technischen Mitarbeitern aus Frankreich in Anspruch genommen. Algerien selbst verfügt nicht fiber technische höhere Lehranstalten. Administrativ und staatsrechtlich bildet Algerien, abgesehen von der Eingeborenenverwaltung, nicht eigentlich eine Kolonie, sondern weit mehr einen Teil Frankreichs selbst. Demgemäß elten in Algerien auch die gleichen Bestimmungen zum chutze des Arbeitsm'arktes wie in Frankreich, die es den Ausländern außerordentlich erschweren, Stellung zu finden. Eine chemische Industrie gibt es, abgesehen von der nicht umfangreichen Produktion von Superphosphaten, 'nicht. Die Gehaltsbedingungen sind im .allgemeinen nicht günstig. Von unterrichteter Seite wird von der Einwanderung nach Algier gegenwärtig aufs äußerste abgeraten. Angola (Portugiesisch-Westafrika) Bevölkerung: 2 503 000, Loanda: 23 000 Personen. Der Winter (ohne Niederschläge, an manchen Stellen mit starken Morgennebeln) dauert vom Mai bis Oktober; die Temperatur geht nachts sehr stark, an einigen Stellen bis zu nuU Grad herunter. Europäische Kleiduns ist während des Winters angebracht, Die kleine Begenzeit mit feuchter Hitze beginnt Ende September und dauert bis Mitte Dezember, um mit einer nach Lage und Jahren verschieden kurzen Pause von einigen Wochen in die große Begenzeit bis Ende April überzugehen. Die Niederschläge schwanken durchschnittlich zwischen 250 mm an der Küste bis zu 1700 mm im Innern. Nach dem Süden zu werden sie geringer und unzuverlässiger. — Jeder Fremde, der sich in der Kolonie niederlassen oder das Land betreten will, es sei denn lediglich zum Zwecke der Durchreise, hat folgende Sicherheiten zu leisten: 1. Personen, die in der Kolonie eine Konzession erwerben und irgendein Industrie- oder Handels-Unternehmen beginnen wollen: ein Depot von 5000 Ags (ein Angolar etwa 0,13 RM., 5000 Angolar rund 650 RM.), oder dessen Gegenwert in einheimischer oder ausländischer Münze und den Nachweis über ein Bankguthaben in der Kolonie von wenigstens 50 000 Ags oder dessen Gegenwert in Landes- oder ausländischer Währung. 2. Personen, die in der Kolonie Beschäftigung suchen: ein Depot von 5000 Ags und den Nachweis einer Beschäftigung durch Vorlage eines Anstellungs-Vertrages. Die minderjährigen Kinder und Ehefrauen haben je einen Betrag von 2500 Ags oder dessen Gegenwert zu hinterlegen. Das Sicherheitsdepot ist bei Einreise auf dem Seewege bei der Hafenbehörde, oder bei Einreise auf dem Land- oder Luftwege bei der Verwaltungsbehörde, bei der die erste Anmeldung zu erfolgen hat, gegen Quittung zu hinterlegen. Jeder Fremde, der in die Kolonie über die Landesgrenze auf dem Luftwege oder von einem Fluß- oder Seehafen aus einreist, muß sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde des Ankunftsortes innerhalb 72 Stunden melden. Beisende, die von der Regierung kontraktlich verpflichtet sind, oder die im Auftrage einer Firma reisen, die auf Grund eines Kontraktes mit der Regierung ihre Tätigkeit in Angola ausübt, ebenso die Familienangehörigen dieser Passagiere, werden von der Hinterlegung des Depots befreit, und auch Reisende, die nachweislich durch Angola durchreisen. Die Frage einer Ansiedlung von Juden in Angola wurde Anfang dieses Jahrhunderts aufgeworfen und durch die Initiative der JTO. (Jüdische Territorialistische Organisation) im Jahre 1913 so weit gefördert, daß ein Siedlungsprojekt vom portugiesischen Senat angenommen wurde. Es sollte wegen formeller Änderungen dem Kongreß vorgelegt werden, inzwischen brach aber der Weltkrieg aus und die Angelegenheit geriet in Vergessenheit. Im Auftrage der JTO. wurde damals eine Kommission mit Professor J. W. Gregory an der Spitze nach Angola entsandt, der einen Bericht ausarbeitete: Beport on the work of the Commission sent out by the Jewish Territorial Organization under the auspices of the Portuguese Government to examine the territory proposed for the purpose of a Jewish Settlement in Angola (London 1913). Von neuerer Literatur über Angola ist zu nennen: H. Fr. Schatteburg, Angola-Wcstafrika von Heute! Freising-Münchcn 1932. Belgischer Kongostaat Bevölkerung: 9 500 000 (1929: 23 300 weiße), Leopoldville: 16 000, Elisabethville (Katanga): 17 000 Personen. Die Personen, die sicli nach dem Belgischen Kongostaat zu begeben wünschen, um dort eine Stellung anzunehmen, müssen die folgenden Formalitäten erfüllen: 1. Ein Informationsformular ausfüllen, dessen Muster von der Gesandtschaft erhalten werden kann. 2. Ein ärztliches Zertifikat liefern, das bezeugt, daß der Interessierte nicht epileptisch ist, noch Krankheiten hat, deren Liste gleichfalls von der Gesandtschaft zu erhalten ist. 3. Ein Führungszeugnis. 4. Für die Fremden, die Untertanen von Ländern sind, deren Gesetzgebung die Entziehung der Nationalität für diejenigen vorsieht, die sich ihrem Militärdienst entziehen, ist eine offizielle Bestätigung vorzulegen, die von der belgischen zuständigen Behörde ordnungsgemäß legalisiert ist, worin bestätigt wird, daß sie allen ihren militärischen Verpflichtungen genügt haben. — Diese Dokumente müssen legalisiert werden. Unabhängig von den Dokumenten müssen die Antragsteller liefern: a) Entweder den Beweis, daß sie eine Kaution von 10 000 Francs eingezahlt haben. Dieser Beweis wird geliefert durch die Zustellung einer Erklärung einer lokalen Bank an den diplomatischen oder konsularischen Vertreter, dahin lautend, daß sie auf das Guthaben des Ministeriums der belgischen Kolonien in Brüssel, Bank des Belgischen Kongostaates, 14 Rue Thérésienne, in dieser Stadt eine Summe von 10 000 Frs. als Kaution im Auftrag des Emigranten übertragen hat. Dieser wird aufgefordert werden, die Stelle in der Kolonie anzugeben, wo er die Rückzahlung der Kaution an sich wünscht. b) oder den Beweis, daß sie in der Kolonie über einem Bankkredit von 50 000 Frs. verfügen. c) oder einen Anstellungsvertrag, höchstens sechs Monate alt, von einem nichteingeborenen Arbeitgeber unterzeichnet, der in der Kolonie etabliert ist, und dem diplomatischen oder konsularischen Vertreter notorisch bekannt ist, oder, falls der Arbeitgeber nicht notorisch bekannt ist, ein ordnungsgemäß als gut von der afrikanischen Verwaltung visierter Vertrag, abgesehen von der Legalisierung der Zeichnung des Arbeitgebers. Der Engagementsvertrag muß auf eine Zeit von sechs Monaten wenigstens lauten und ein genügendes Gehalt vorsehen. d) oder schließlich, wenn es sich um einen Missionär oder eine Person im Dienste einer Mission handelt, die Verpflichtung eines Dritten, der als zahlungsfähig anerkannt ist, daß er für die Bezahlung der evtl. Bückreisekosten gutsagt. Diese Verpflichtung wird unterzeichnet zugunsten des in Frage kommenden diplomatischen oder konsularischen Vertreters. Die Kosten dafür werden zu Lasten des Empfängers gehen. Die Zahl der Juden im Kongostaat ist gering. 1923 waren es 177. 30