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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 23

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 23 (sequence 25)
Language
German
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aus. Die Jugend gehl in die Städle. Für U.S.A. ist vor allem charakteristisch die rapide Kinderabnahme. — Aus eingegangenen Berichten führen wir an: Für Ärzte und Juristen sind die Zulassungsbedingungen zur Praxis folgende: Jeder diplomierte Arzt, der einen genügenden Nachweis über seine Approbation beibringt, wird zur Praxis in den Vereinigten Staaten zugelassen, nachdem er eine Prüfung bei der Staatsuniversität in New Vork oder einer entsprechenden Prüfungsstelle in anderen Staaten der U.S.A. abgelegt hat. Er braucht im allgemeinen nicht zu warten, bis er amerikanischer Staatsbürger wird, sondern kann seine Praxis nach Empfang der ärztlichen Lizenz aufnehmen. Hierzu ist noch zu bemerken, daß die Examenbedingungen in den amerikanischen Bundesstaaten sehr verschieden sind. Zwischen einer Anzahl derselben bestehen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Approbation. Was Rechtsanwälte anbetrifft, so gibt es 48 Staaten in den Vereinigten Staaten, und ein Jurist, der in einem Staate studierte, muß für einen anderen Staat einem speziellen Examen sich unterziehen. Rechtsanwälte müssen amerikanische Bürger sein. : Zu bemerken ist, daß mit bestimmten Ausnahmen niemand vor seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten engagiert werden kann, da dies ,,K ontrakt - A r b e i t" bedeuten würde, die gegen das Einwanderungsgesetz verstößt. Gegenwärtig untersagen die Vereinigten Staaten auch die Zulassung von Dienstboten oder Erzieherinnen. Y\ enn sie jedoch in der regulären Quote ihr Visum erhalten, finden sie in der Regel Beschäftigung. Jemand, der im Ausland eine Erzieherin beschäftigt, kann sie mit nach den \ ereinigten Staaten nehmen, jedoch nur für eine Zeitlang, außer wenn sie ein Dauervisum in der Quote erhält. Durch eine neue Verordnung vom 23. Juni 1933 sind Erleichterungen für ausländische Studierende geschaffen worden. Sie gestattet dem wenig bemittelten oder unbemittelten Studenten einen Nebenerwerb zur Deckung der erforderlichen Kosten, sol ein dadurch ein gewissenhaftes Studium nicht beeinträchtigt wird. Nach einer Verfügung der amerikanischen Einwanderungsbehörde wird ein außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika geborenes Kind, dessen Mutler amerikanische Bürgerin und dessen Vater kein amerikanischer Bürger ist, künftig ohne Visum zugelassen, wenn es bei erstmaliger Rückkehr der Mutter in deren Begleitung dorthin reist. — Zur Klasse der „Non Quota Immigrants" gehören: Geistliche aller Bekenntnisse (auch weibliche), die ihren Beruf mindestens 2 Jahre vor beabsichtigter Ausreise ununterbrochen ausgeübt haben und hinübergehen, um in den Vereinigten Staaten den gleichen Beruf auszuüben, unter gleichen Bedingungen Professoren von Hochschulen, Akademien. Seminaren oder Universitäten, ebenso Ehefrauen und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren solcher Geistlichen und Professoren, sowohl wenn sie sie begleiten als auch wenn sie allein zu ihnen hinüberreisen. Die Erteilung von E i n w a n d e r u n g s s i c h t v e r m e r - ken erfolgt durch die amerikanischen Generalkonsulate in Berlin und Hamburg und das Konsulat in Stuttgart. — In einem Vortrag des Direktors des Foreign Language Information Service in Detroit am 14. Juni 1933 wird auf die Beschränkungen aller Art hingewiesen, auf die eingewanderte Ausländer stoßen, nicht nur hinsichtlich der Beschäftigung bei öffentlichen Arbeiten und Einrichtungen, sondern auch bei der privaten Industrie. So wurde bei der diesjährigen Tagung des New Yorker Staatsparlaments ein Gesetz angenommen, das nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren die Erteilung eines Führerscheins nur noch an amerikanische Staatsbürger gestattet. Die Erlaubnis, Bier in New York zu verkaufen, darf nur an Staatsbürger erteilt werden. Im letzten Winter wurden alle ausländischen Pflegerinnen, im ganzen 1415, aus den New Yorker Krankenhäusern entlassen. Im Staate Michigan wurden den Ausländern folgende Berufszweige gesperrt: Architekten, Buchhalter, Ingenieure, Aufsichtsbeamte, Lehrer, Box- und Ringkampf Unternehmer, sowie Verkäufer in Geschäften mit internationalem Charakter. Ähnliche Beschränkungen finden sich in den meisten anderen Staaten der Union. Auch die Erlangung des Bürgerrechte-, das mehr als je zuvor an Bedeutung gewonnen hat. wird erschwert u. a. durch die Erhöhung der Einbürgerungsgebühren und durch den verlangten Nachweis von Sprachkenntnissen im Englischen, daß die Eingewanderten nicht nur englisch sprechen, sondern auch ebenso gut englisch lesen können. Costa Rica Bevölkerung: 504 000, San Jose: 63 000 Personen (etwa 10 jüdische Familien sephardisch-kreolischen Ursprungs). Währung: 1 Colon 0,65 RM., Goldparität 1,05 ILM. Das Klima variiert zwischen tropischer Hitze an den Küsten des Atlantischen, und Stillen Ozeans und warmem Sommer im Innern.. Die Milteltemperatur in der Höhe von 3000 bis 6000 engl. Fuß variiert von 57—68° F. Vom Küstenlando bis zu einer Höhe von 3000 Fuß sind Temperaturen von 72 bis 82° F, Über 7000 engl. Fuß sind Fröste häufig. Es gibt trockene und regnerische Jahreszeiten. Die ersteren von L)ezember bis April, die letzteren von diesem Monate an. Durch das Gesetz Nr. 61 vom 17. 3. 1933 hat das Costaricensische Einwanderungsgesetz Nr. 39 vom 5. 3. 1931 unter Verlängerung seiner Geltungsdauer bis zum Erlaß eines neuen Gesetzes einige Zusätze erfahren. Danach kann die Regierung, wenn sie es für angebracht hält, von jedem. Einwanderer statt der Vorweisung von 1000 Colones deren Hinterlegung verlangen. Durch ein Dekret vom 12.6.1933 wurden Bestimmungen bezüglich der Modalitäten der Befreiung von der Vorweisung von 1000 Colones beim Eintritt in das Land erlassen. Guatemala Bevölkerung: 2 454 000 (Juden im ganzen etwa 200), Guatemala; 121 000 Personen. Währung: 1 Quezal 2,95 RM., Goldparität 4,198 RM. Klima. Die Höhe der Städte beträgt 1000—8000 engl, Fuß. Das Klima ist gesund und von einer frühlingshaften Wärme. Es gibt zwei Jahreszeiten, die nasse von Mai bis Oktober und die trockene von November bis April. Die Winternionate sind 5—10° C kälter als die heißen Monate März und April. V isagebühren. V isagebühren für Deutsche G amerik. Golddollar oder Gegenwert m Reichsmark. Touristenvisa gebührenfrei. Von den Verhältnissen im ersten Teil des Jahres gibt nachfolgender Bericht ein Bild. Es besteht keine Aussicht für ein Unterkommen in der Landwirtschaft. Es erfolgen Entlassungen von Leuten, darunter von Personen, die 10—15 und mehr Jahre an derselben Stelle tätig waren. Schon seit längerer Zeit bestand in Guatemala ein Gesetz, nach dem 75 o/o der Angestellten Guatemalteken sein müssen. Es ist ein neues Gesetz verlautbart worden, wonach 75 <y0 der ausgezahlten Löhne an Einheimische zu erfolgen haben. Dadurch ist die Lage für die Ausländer noch schwieriger geworden. Da auch das Gewerbe ganz darniederliegt, haben auch gelernte Handwerker keine Aussicht auf ein Unterkommen. Die Bautätigkeit ist fast ganz eingestellt, und selbst Reparaturen werden nur im notwendigsten Umfange ausgeführt. Eine große Zahl von Ingenieuren, Maschinisten usw., die früher in den großen landwirtschaftlichen Betrieben tätig waren, sind arbeitslos. Kuba Bevölkerung: 3 594 000 (8200 Juden nach der Zählung von 1925), Habana: 363 500 Personen. Währung: 1 Goldpeso 2,95 RM., Goldparität 4.198 RM. Yisagebühren. Die Einreise nach Kuba ist frei und ein Pali braucht das Visum nicht zu haben. Dieses gilt für Nichtdeutsche und deutsche Staatsangehörige. 23

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