Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 24 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Mexiko Bevölkerung: 16 404 000, Mexiko: 615 400 Personen (16 000 Juden). Währung: 1 Silberpeso 0.83 KM.. Goldparität zirka 2 RM. 1 Klima. Das Klima isl an den Küsten tropisch (Mitteltemperaturen 20—25° C), in den höher gelegenen Gebieten des Innern gemäßigter, jedoch immer mit heißen Sommertemperaturen (Mittel 15—20° C in Höhenlagen von 1000 bis 2000 m ü. M.). In den Gebieten über 2000 m Höhe ist das Jahresmittel 10—17° C. Der Regenreichtum ist örtlich sehr verschieden. Die Hauptregenzeit fällt in die Monate Juni bis September. Visagebühren. Das Paßvisum nach Mexiko wird für deutsche Staatsangehörige gratis gegeben. Erforderlich für die Einreise in das Land ist jedoch in jedem Ealle eine Einreiseerlaubnis, die beim mexikanischen Innenministerium (Secretaria de Gobernacion, Mexico D. F.) zu beantragen ist. Liegt diese Bewilligung vor, dann bekommt der Reisende eine Identifikationskarte ausgestellt, deren Kosten sich auf mexik. Pesos 2.00 belaufen. Ferner muß ein Impfschein aus den letzten 5 Jahren beigebracht werden, dessen Beglaubigung weitere Pesos 2.00 kostet. \n Paßphotos sind erforderlich 5 en face und 4 im Profil. Der Antrag zur Genehmigung des dauernden Aufenthaltes in Mexiko für Reichsangehörige muß von der Deutschen Gesandtschaft in Mexiko mindestens 2—3 Monate vor Antritt der Reise bei dem mexikanischen Wanderimgsamt (Departamcnto de Migracion, Secretaria de Gobernacion) gestellt werden. Die vorgenannte Behörde überprüft jeden einzelnen Fall auf das eingehendste und stellt oftmals Rückfragen, deren Beantwortung nur bei genauen Angaben des Antragstellers über sein Vorhaben und seine Absichten in Mexiko möglich ist. Absolut notwendig und unumgänglich ist die vorherige genaue Angabe des Rciseweges. Durch ein Dekret vom 29. 5. 1933 ist für die Einwanderung von Touristen, Durch- und Handlungsreisenden insofern eine gewisse Erleichterung eingetreten, als zukünftig nicht mehr der bisher feststehende Satz von 250 oder 500 Peso als Garantie für die Wiederausreise verlangt wird, sondern ein Betrag, der je nach den Verhältnissen des Einreisenden von dem zuständigen mexikanischen Konsulat bzw. dem mexikanischen Wanderungsamt bestimmt wird. Die mildere Anwendung dieser Bestimmungen soll hauptsächlich denjenigen Einreisenden zugute kommen, welche die unteren Reiseklassen benutzen. Auf der Londoner Weltwirtschafts-Konferenz erklärte der mexikanische Außenminister u. a., daß trotz der Weltdepression die Wirtschaftslage Mexikos z. Zt. nicht nur weniger kritisch als in früheren Jahren, sondern sogar wesentlich besser sei als in manchen anderen Ländern, die weniger von inneren Schwierigkeiten heimgesucht worden seien. Als ein Beweis für die fortschreitende Besserung der mexikanischen Wirtschaft ist die Tatsache anzusehen, daß die Zahl der Arbeitslosen von rund 300 000 vor Jahresfrist inzwischen auf etwa 70 000 zurückgegangen ist. Salvador Bevölkerung: 1 729 000, San Salvador: 95 000. Währung: 1 Colon 1,00 RM., Goldwährung 2,099 RM. Die Republik El Salvador hat als Dekret Nr. 86 vom 12. 6. 1933 ein neues Wanderungsgesetz erlassen, das am 21. Juli d. J. in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz wird jeder Eintritt in das Land sowie der Austritt aus ihm einer vorherigen Genehmigung unterworfen. — Verboten ist der Eintritt in das Land u. a. für jegliche Art Arbeiter, Handwerker und Angestellte, die nach Ansicht der Regierung einem Salvadorenier derselben Arbeitsklassc den Platz wegnehmen könnten; ferner für Angehörige unerwünschter Rassen, wie Mongolen, jVlalayen, Neger und Zigeuner; diesen werden gleichgerechnet neueinwandernde Araber, Libanesen, Syrier, Palästinenser und Türken, sofern es sich nicht um Familienangehörige bereits im Lande wohnender Personen mit ausreichenden Unterhaltsmitteln handelt. An Russen, Litauer, Polen, Rumänen und Bulgaren dürfen die salvadorenischen Auslandsbehörden Paßsichtvermerke nur mit besonderer Ermächtigung des Außenministeriums erteilen. Pässe bzw. Sichtvermerke sind für jeden Grenzübertritt erforderlich. Jeder Einreisende muß in der Lage sein, den Einwanderungsbehörden den Besitz von 500 Colones nachzuweisen, Balis er nicht einen festen Anstellungsvertrag mit einem dem Zentralwanderungsamt genügend sicher erscheinenden Handelshause hat. Argentinien Bevölkerung: 11 577 000. Buenos Aires: 2 129 000 Personen. Währung: 1 Peso Papier 0,96 RM., Goldparität 1,782 RM, Klima: Die argentinische Republik nimmt den südöstlichen Teil von Südamerika ein. Ihr Klima ist sehr verschieden. Im Norden subtropisch heiß, im mittleren Teil warm wie in Südeuropa, im Süden kühl und rauh. Im Nordwesten und Süden sind große Gebiete so regenarm, daß Ackerbau dort nur mit Hilfe künstlicher Bewässerung betrieben werden kann. Das Klima isl bei mäßiger Lebensweise gesund. Im Jahre 1928 lebten in Argentinien schätzungsweise 225 000 .luden, hiervon 90 000 in Buenos Aires und 22 000 in Rosario, der zweitgrößten Stadt des Landes. In den Städten Cordoba, Santa Fe, La Plata. Avellaneda, Mendoza, Tucuman, Parana, Concordia und Bahia Bianca waren Juden in kleinerer Zahl ansässig. In unmittelbarer Nähe der Kolonien der JCA. (siehe K.orrespondenzblatt vom Februar 1933, S. 16) und innerhalb derselben liegen Orte mit einer beträchtlichen und oft die Mehrzahl der Einwohner bildenden jüdischen Bevölkerung. Die Zahl der Kolonisten betrug 1931: 18 514 Personen, die der Nichtkolonistcn 10 712, im ganzen 29 226. Nach einem Bericht der General-Direktion für Einwanderung sind im Laufe des Jahres 1932 6359 Reisende I. Klasse in Vrgentinien eingereist und 31 267 Reisende der II. und III. Klasse, gegen 8589 Reisende I. Klasse und 56 333 Reisende der II. und III. Klasse im Jahre 1931. Es sind somit im Jahre 1932 25 066 Reisende der II. und III. Klasse und 2230 Heisende der I. Klasse weniger als im vorangegangenen Jahr nach Argentinien eingereist. Die jüdische Einwanderung betrug vom Januar bis Juni 1933 903 Personen, im gleichen Zeil räum 1932 999 Personen. Visagebühren. Für die Visierung des Passes sind RM. 20,50 zu zahlen. Es müssen sodann noch andere Papiere visiert werden: (Leumund- Zeugnis, Bettelei-Zeugnis, Gesundheits-Zeugnis). Die Höhe der Visagebühren wird nach Auskunft des Konsulats verschieden bemessen und beträgt bis zu RM. 205,—. (Vgl. unser Korrespondenzblatt vom Februar 1933.) Seit dem 1. Januar 1931 hat Argentinien zur Erschwerung der Einwanderung die Visagebühren außerordentlich heraufgesetzt. Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter nebst Familien sind unter bestimmten Modalitäten betreffs Zahlung und Rückzahlung der erhöhten Gebühren von der hohen Visagebühr befreit. Laut einem Regierungsdekret vom 26. November 1932 verschärfte Argentinien die Einwanderungsbestimmungen vom 1. Januar 1933 ab. Es wird nur solchen Auswanderern die Einreise gestattet, die einen von der argentinischen Regierung beglaubigten Arbeitskontrakt besitzen; Personen, die den Nachweis über eine Sicherstellung des Erwerbs erbringen; Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitern; nahen Verwandten von in Argentinien ansässigen Ausländern (Gatten, Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln und Geschwisterkindern), unter der Bedingung, daß die Verwandten, die sie zu sich kommen lassen, genügende Mittel haben, um für ihren Unterhalt aufzukommen. Eine diesbezügliche Erklärung muß bei der Einwanderungsdirektion durch die Personen, welche ihre Verwandten aus Europa nach Argentinien kommen lassen wollen, gemacht werden. Sehr interessant sind die folgenden Ausführungen, in denen für Auswanderungsbeschränkung und gegen dieselbe m bezug auf Argentinien Stellung genommen wird. Der Führer einer Mission aus Argentinien, die nach Italien entsandt war, äußerte sich u. a. folgendermaßen: Solange innerhalb der Grenzen Arbeitslosigkeit besteht, kann Argentinien nicht fortfahren, die Einwanderung zu gestatten. Die großen Strecken unbevölkerlen Landes, das es 24