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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 14

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 14 (sequence 16)
Language
German
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Rumänien Bevölkerung: IS 326 000 (darunter 900 000 Juden), Bukarest: 850 000. Währung': 100 Lei 2.40 HM.. Goldparität 2.511 RM. 1931 1932 Auswanderer 10 992 5 564 Einwanderer 7 787 5 942 In den obigen Zahlen sind rumänische und nichtrumänische Staatsangehörige enthalten. Die rumänische Wanderung war hauptsächlich interkontinental, die Fremdenwanderung kontinental (europäische Länder). Visagebühren. Für deutsche Staatsangehörige mit ordnungsmäßig ausgestellten deutschen Pässen werden für ein Visum nach Rumänien, gleichgültig, oh es sich um Ein- oder Durchreise-Visum handelt, die Gebühren von RM. 18.70 erhoben. Infolge der in Rumänien herrschenden Arbeitslosigkeit wird die Fremdenkontrolle überaus streng und scharf gehandhabt. Die Durchführungsbestimmung zur neuesten Fremdenkontrolle erklärt zwingend, daß die Aufenthaltsbewilligung keines einzigen ausländischen Arbeiters oder Handelsangestellten verlängert werden darf, der nach dem 1. Januar 1921 ins Land gekommen ist. Eine Ausnahme machen nur die in der Textilindustrie beschäftigten Ausländer und auch diese nur in dem Falle, wenn sie vor dem 1. September 1925 ins Land gekommen sind. Eine weitere Ausnahme ist nur für diejenigen ausländischen Arbeiter vorgesehen, die in Rumänien geheiratet haben, und deren Frau vor Eingehung der Ehe sich die rumänische Staatsbürgerschaft vorbehalten bat. Gleich scharfe Bestimmungen gelten auch für selbständige fremde Unternehmer. — Ärzte mit ausländischen Diplomen müssen eine Nostrifikationsprüfung ablegen. Hierzu ist es meist notwendig, daß der Betreffende noch 3—6 Monate in einer Klinik in Bukarest oder Jassy praktiziert, die Landessprache übt und die Verhältnisse kennen lernt. Die ärztliche Praxis darf nur ein rumänischer Staatsbürger ausüben. Staatsbürger aber kann in Rumänien nur werden, wer 10 Jahre im Lande gelebt hat. In besonderen Fällen werden Ausnahmen gemacht. Schweden Bevölkerung: 6 142000 ix6469 Juden nach der Zählung von 1920), Stockholm: 502 200. Währung: 100 Kr. 66,90 RM., Goldparität 112.50 RM. Visagebühren für Staatsangehörige von: Belgien Bulgarien Dänemark Danzig Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Italien Jugoslawien Lettland Liechtenstein Litauen kein Visum erforderlich, mit Ausnahme für Inhaber sogenannter „passeport perforé" (perforierter Paß). Die Gebühr hierfür betrügt 1 Kr. 7 Schweiz. Frs. kein Visum erforderlich gebührenfrei bei einem Aufenthalt in Schweden bis zu 3 Monaten kein Visum erforderlich 1 Schweiz. Fr. f. Durchreise ü Schweiz. Frs. f. Aufenthalt kein Visum erforderlich kein Visum erforderlich 10 Schweiz. Frs. kein Visum erforderlich kein Visum erforderlich 1 Schweiz. Fr. f. einmalige Durchreise 2 Schweiz. Frs. f. doppelte Durchr. (hin u. zurück) 5 Schweiz. Frs. f. Aufenthall in Schweden bis zu 3 Monaten 10 Schweiz. Frs. f. Aufenthalt in Schweden über 3 Monate 1 schwei/. Fr. f. Durchreise 10 Schweiz. Frs. f. Aufenthalt kein Visum erforderlich Durchreise gebührenfrei 21/2 Schweiz. Frs. f. Aufenthalt Luxemburg kein Visum erforderlich Niederlande kein Visum erforderlich Norwegen kein Visum erforderlich Österreich kein A isum erforderlich Polen ll/j Schweiz. Frs. f. einmalige Durchreise 3 Schweiz. Frs. f. doppelte Durchr. (hin u. zurück) 15 Schweiz. Frs. f. einmalige Einreise 24 Schweiz. Frs. f. mehrmalige Reisen Portugal kein Visum erforderlich, mit Ausnahme der portugiesischen Kolonien. Die Gebühr hierfür beträgt für einen Paß für eine Person 31/2 Dollar und für einen Pali für zwei oder mehr Personen 61/4 Dollar Rumänien 1 Dollar für Durchreise 2 Dollar für Aufenthalt Rußland G Dollar für Durchreise oder für einmalige Ein- und Ausreise und Aufenthall in Schweden, 12 Dollar für mehrmalige Ein- und Ausreisen und Aufenthalt in Schweden Saargebiet s. Deutschland Schweiz kein Visum erforderlich Spanien kein Visum erforderlich Tschechoslowakei kein Visum erforderlich Türkei 12 Schweiz. Frs. f. Durchreise oder einmalige Ein- und Ausreise oder mehrmalige Ein- und Ausreisen und Aufenthalt in Schweden bis zu 2 Monaten 16 Schweiz. Frs. bis zu 4 Monaten 20 Schweiz. Frs. bis zu 6 Monaten Ungarn 5 Schweiz. Frs. f. einmalige Durchreise 11 Schweiz. Frs. f. einmalige Ein- und Ausreise und Aufenthalt in Schweden bis zu 1 Jahr 28 Schweiz. Frs. f. mehrmalige Ein- und Ausreisen und Aufenthall in Schweden bis zu 1 Jahr. Die vorstehenden Gebühren werden nur in Reichsmark erhoben, und zwar werden Dollar und Schweiz. Frs. nach dem zu Beginn eines jeden Monats gellenden à-vista-Kurs umgerechnet. Die Gebühren in Kronen werden nach einem Kurse von RM. 1.10 für 1.— schwed. Krone umgerechnet. Die Angehörigen der visum freien Länder bedürfen bei Annahme einer Stellung oder Ausführung von Montagearbeiten u. ä. in Schweden einer Arbeitsgenehmigung und bei einem Aufenthalt über 3 Monate hinaus außerdem einer Aufenthaltsgenehmigung des Königl. Sozialamtes in Stockholm. Eine Arbeitsgenehmigung kann sowohl vom Arbeits- bzw. Auftraggeber in Schweden direkt bei dem Königl. Sozialamt, als auch vom Arbeitnehmer bei der Gesandtschaft nachgesucht werden. Eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ist möglichst bei der Gesandtschaft nachzusuchen, da zu derartigen Anträgen bestimmungsgemäß eine Äußerung der Gesandtschaft erforderlich ist. Auch bei einem Besuch oder einer Geschäftsreise in Schweden über 3 Monate hinaus ist eine Aufenthaltsgenehmigung tunlichst vor der Einreise nachzusuchen. Nach erteilter Genehmigung des Kel. Sozialamtes wird die 1 . « « Arbeits- resp. Aufenthaltsgenehmigung von der Gesandtschalt in den Reisepaß eingetragen. Bei Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenreisen können die Angehörigen der visumfreien Länder auf Grund eines vollgültigen Reisepasses ohne besondere Genehmigung in Schweden einreisen und sich nach polizeilicher Anmeldung vorerst bis zu 3 Monaten aufhalten. Nach dieser Zeit ist, wie schon erwähnt, eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. — Für akademische Berufe kommt Schweden nicht in Betracht, da man die Prüfungen beinahe in allen Fächern nochmals machen und Staatsbürger sein muß. Die Arbeitserlaubnis ist nicht zu bekommen, da es im Lande sehr viele arbeitslose Akademiker (Ärzte, Zahnärzte, Juristen, Ingenieure usw.) gibt. Betr. Unterkunft für selbständige Kaufleute mit kapital bestellt nur die Möglichkeit, wenn bei der Gründung einer Firma in Schweden der Firmeninhaber Schwede ist. Geraume Zeit muß vergehen, bis man das Recht erhält, das Geschält persönlich zu führen. Arbeitserlaubnis für Handwerker wird nur dann erteilt, wenn in dem betreffenden Fach kein Arbeitsloser mehr vorhanden ist. IU

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